Sei mir nicht böse, dass ich da weiter nachhake - das interessiert mich wirklich brennend.
Wie kann ich mir das genau vorstellen? Unser Gericht will, dass wir darstellen warum wir finden, dass ein SBP aussichtsreich wäre. So steht es ja auch im Antrag. Der Standpunkt ist, dass der Punkt ausreichend dargelegt wird, wenn das Ergebnis des AEV die Kriterien des § 309Abs. 1 Satz 1 InsO erfüllt.
Ich finde das bis dahin sehr logisch und es wäre mir auch neu, dass es Gerichte gibt die das anders sehen.
Wir haben vor Jahren mal sehr intensiv mit unseren Gerichten diskutiert, weil sie sich weigerten Nicht-Antworten im Hinblick auf den SBP als Zustimmung zu interpretieren - weil wir die Gläubiger ja nicht zum antworten zwingen können. Das führte leider zu nichts. In dem Punkt weiß ich aber, dass es anderswo anders gehandhabt wird und wir hier einfach Pech haben.
Aber sonst? Wie genau willst Du denn ganz konkret darstellen, dass ein SBP Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn das Ergebnis des AEV das Gegenteil aussagt?
Kannst Du einfach sowas schreiben wie: "Ich glaube fest daran, dass die Gläubiger ihre Entscheidung überdenken wenn das Angebot von einem Gericht zugestellt wird!" und dann macht Dein Gericht einen Schuldenbereinigungsplan oder wie soll ich mir das vorstellen?