Neu und verunsichert

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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

imker hat geschrieben: 3. Sep 2020, 11:53 3. Das Gericht macht das so wie es das will - und meist so, wie ich das anrege und darstellen kann.
Sei mir nicht böse, dass ich da weiter nachhake - das interessiert mich wirklich brennend.

Wie kann ich mir das genau vorstellen? Unser Gericht will, dass wir darstellen warum wir finden, dass ein SBP aussichtsreich wäre. So steht es ja auch im Antrag. Der Standpunkt ist, dass der Punkt ausreichend dargelegt wird, wenn das Ergebnis des AEV die Kriterien des § 309Abs. 1 Satz 1 InsO erfüllt.
Ich finde das bis dahin sehr logisch und es wäre mir auch neu, dass es Gerichte gibt die das anders sehen.

Wir haben vor Jahren mal sehr intensiv mit unseren Gerichten diskutiert, weil sie sich weigerten Nicht-Antworten im Hinblick auf den SBP als Zustimmung zu interpretieren - weil wir die Gläubiger ja nicht zum antworten zwingen können. Das führte leider zu nichts. In dem Punkt weiß ich aber, dass es anderswo anders gehandhabt wird und wir hier einfach Pech haben.
Aber sonst? Wie genau willst Du denn ganz konkret darstellen, dass ein SBP Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn das Ergebnis des AEV das Gegenteil aussagt?

Kannst Du einfach sowas schreiben wie: "Ich glaube fest daran, dass die Gläubiger ihre Entscheidung überdenken wenn das Angebot von einem Gericht zugestellt wird!" und dann macht Dein Gericht einen Schuldenbereinigungsplan oder wie soll ich mir das vorstellen?
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 hat geschrieben: 1. Sep 2020, 19:35 ...
Ein volles Gehalt seit zwei, drei Monaten und gleichzeitig 0 Euro auf dem Konto ist womöglich ein Anlass. Ich muss schon sagen, der Besuch des Gerichtsvollziehers treibt mir den Angstschweiß auf die Stirn.
1. Das weiß der GV doch gar nicht.
2. M.E. völlig unnötig.
Es wäre natürlich gut, wenn Du dem GV im Fall des Falles den Beleg zeigen könntest, dass den "Super-Plasma-TV-Apparat" usw. Deine LG gekauft hat.

Sollte tatsächlich ein GV zu Dir nach Hause kommen, dann wird er Dich höflich nach Vermögenswerten fragen (Luxus-Auto?) und wenn Du ihm wahrheitsgemäß antworten kannst: "Nur normaler Hausrat zur bescheidenen Lebensführung", dann macht er ein Protokoll ("fruchtlose Pfändung") - und das wars.

Viel wahrscheinlicher ist doch, dass der GV beim AG und/oder bei der Bank aufläuft.
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

mal am Rande ... wie wäre es hier mit einem "Praktiker-Forum" oä, wo Ihr solche Dinge untereinander diskutieren könnt, damit es nicht im thread eines Fragestellers ausufert ?
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

So ihr Lieben, lang nichts mehr voneinander gehört :-). Es gab praktisch monatelang nichts neues. Nun ein Update mit einer Frage:

Letzte Woche die Info bekommen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Jetzt habe ich den Insolvenzantrag zugeschickt bekommen. Diesen möchte ich Anfang Juni ans Gericht schicken.

Meine Frage richtet sich jedoch auf einen anderen Sachverhalt: Ganz frisch habe ich jetzt einen ersten Pfüb erhalten. Als Drittschuldner ist lediglich mein altes Konto angegeben (mein Gehalt geht seit längerem auf ein Konto bei einer anderen Bank. Wie gesagt, auf dem neuen, dem Gehaltskonto gibt es keine Pfändungen, hatte ich natürlich dennoch zur Vorsicht in ein P-Konto umgewandelt).

Frage: Bezieht sich dieser Pfüb ausschließlich auf mein altes Konto oder bezieht sich der Pfüb sozusagen generell auf den pfändbaren Teil meines monatlichen Einkommens? Anders gefragt: verhalte ich mich ggf. vollstreckungsvereitelnd, wenn ich jetzt nicht auf mein anderes/mein Gehaltskonto aufmerksam mache, auf welches Ende nächster Woche volles Gehalt einkommt?
Könnte ich hier eine unerlaubte Handlung im Rahmen der angestrebten RSB begehen?
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insolaner
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von insolaner »

Bernd111 hat geschrieben: 24. Mai 2021, 00:16 Frage: Bezieht sich dieser Pfüb ausschließlich auf mein altes Konto oder bezieht sich der Pfüb sozusagen generell auf den pfändbaren Teil meines monatlichen Einkommens?
steht im PfÜB drin, idR auf alle Konten 'etc' beim konkret genannten Drittschuldner (meist Bank).

Zugestellt an Postbank gilt also nicht für die örtliche Spasskasse.
Anders gefragt: verhalte ich mich ggf. vollstreckungsvereitelnd, wenn ich jetzt nicht auf mein anderes/mein Gehaltskonto aufmerksam mache, auf welches Ende nächster Woche volles Gehalt einkommt?
ja, Du hilfst dem Gläubiger nicht, an Dein Geld zu kommen.
Könnte ich hier eine unerlaubte Handlung im Rahmen der angestrebten RSB begehen?
mMn absolöut nicht. Man muss sich dem Schlachter ja nicht ohne Not (Vorschrift) auf dem Silbertablett präsentieren.

Wäre denn überhaupt auf dem (neuen) P-Konto was zu pfänden, oder bist Du sowieso unterhalb des Freibetrages?
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

insolaner hat geschrieben: 24. Mai 2021, 02:03 steht im PfÜB drin, idR auf alle Konten 'etc' beim konkret genannten Drittschuldner (meist Bank).
Da steht kein "etc." Bei Drittschuldner ist lediglich mein altes Konto aufgeführt
insolaner hat geschrieben: 24. Mai 2021, 02:03 Wäre denn überhaupt auf dem (neuen) P-Konto was zu pfänden, oder bist Du sowieso unterhalb des Freibetrages?
Ja, auf meinem Gehaltskonto gäbe es etwas zu pfänden.

Okay, dann verfahre ich wie folgt (?): ich halte die Füße still und beantrage wie geplant Anfang Juni die Insolvenz. Und falls ich dann doch auf mein Mai-Gehalt bzw. dessen pfändungsmöglichen Betrag angesprochen werden sollte, kann ich ja "die Keksdose" zu diesem Zweck nochmal öffnen. So ungefähr?

Im Pfüb fordert der Gläubiger eh meine letzten drei Lohnabrechnungen. Mein Gehaltskonto wird dann bekannt, so dass auf mein Gehaltskonto, so habe ich es verstanden, erst wieder ein neuer Pfüb beantragt werden muss (und ganz sicher wird). Aber solang auf mein Gehaltskonto kein Pfüb liegt, kann ich ganz normal mein Gehalt nutzen. Habe ich das korrekt verstanden?

Ich kann auch wirklich nicht erkennen, dass ich diesem Gläubiger unrecht tue. Aufgrund der Rückschlagsperre könnte er die Pfändung des Mai-Gehalts eh nicht für sich in Gänze gehalten.
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imker
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von imker »

mal so ganz einfach gefragt: ist eine Sparkasse oder eine Bank als Drittschuldner "bedacht" worden, bei der das aktuelle Konto mit Geldeingang vom Arbeitgeber von Dir genutzt wird - das bekomme ich bisher aus den Beiträgen nicht herausgelesen - bitte mal nachhelfen
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

imker hat geschrieben: 25. Mai 2021, 18:43 mal so ganz einfach gefragt: ist eine Sparkasse oder eine Bank als Drittschuldner "bedacht" worden, bei der das aktuelle Konto mit Geldeingang vom Arbeitgeber von Dir genutzt wird - das bekomme ich bisher aus den Beiträgen nicht herausgelesen - bitte mal nachhelfen
Das im Pfüb angegebene Drittschuldner-Konto ist mein altes Konto, welches ich noch aktiv nutzte, als ich die Kredite abschloss. Letzten Sommer habe ich mir ein neues, völlig "unbeflecktes" Konto bei einer völlig anderen Bank eingerichtet, welches fortan als Gehaltskonto diente und dann auch zu einem P-Konto umstellen ließ. Mein altes Konto (wie gesagt bei einer anderen Bank), das nun als Drittschuldner im Pfüb genannt ist, habe ich bisher noch nicht gekündigt. Wie gesagt, da gibt es aber auch nix zu pfänden, weil mein Gehaltskonto ja ein anderes ist. Das Konto bzw. die Bank hatte ich aufgrund eines Neuanfangs und aufgrund vieler Ratschläge gewechselt weil ich bei der Bank meines "alten" Kontos ja auch Kredite hatte.
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imker
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von imker »

verstanden habe ich nun:
Gehalt geht wird auf ein Konto bei einer Bank gezahlt, das in keinem PfÜB´als Drittschuldner aufgeführt wird.

Zur Klarstellung: Es kommt auf die Bezeichnung des Drittschuldners an, die Nennung eines wirklich bestehenden Kontos ist rechtlich unerheblich.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Also unter Drittschuldner ist ausschließlich die Adresse der Bank meines alten Kontos angegeben, worauf ich kein Gehalt beziehe. Der PfÜB bezieht sich auf "sämtliche Girokonten und Sparbücher" bei eben jener Bank (Sparbücher habe ich keine). Zum PfÜB zugefügt ist auch die entsprechende Zustellungsurkunde an eben jene Bank.

Von meinem Gehaltskonto (bei einer völlig anderen Bank) ist im PfÜB nichts enthalten, was sicherlich daran liegt, dass dieses Konto dem Schuldner gar nicht bekannt ist.

Meine Frage ist also noch immer, ob ich, auch wenn der PfÜB mein Gehaltskonto (bei einer völlig anderen Bank) gar nicht beinhaltet, verpflichtet bin, mein Gehaltskonto dem Gläubiger jetzt zu melden?
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