Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

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Der_H
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Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Der_H »

Hallo, mein Gehalt wurde nun endlich nach über 9 Wochen komplett freigegeben.
Da hab ich erstmal alles liegengebliebene überwiesenen.
Was bezahlt ist, ist bezahlt! Hab ich mir gedacht...

Jetzt wurde eine Echtzeitüberweisung direkt wieder als Gutschrift zurückgebucht, mit dem Hinweis „Empfänger nicht erreichbar.“

Die Gutschrift ist kein Gehaltseingang und steht mir nicht mehr zur Verfügung. Das sind rund 200€... :(

Die Bankfrau am Telefon sagt „Pech gehabt“


Hab ich ne Chance das Geld wieder frei zu bekommen?

Und soll ich mein Konto heute ganz leer machen? Also bis auf die Fixkosten im nächsten Monat? Gehalseingang ist immer am vorletzten Werktag im Monat...
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

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Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück" geschaut?
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imker
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von imker »

wenn das Gericht den vom Arbeitgeber überwiesenen Betrag als Freibetrag bestimmt hat, dann ist jetz ein Antrag zu stellen wegen der Fehlüberweisung von 200 EUR - Begründung : kein wirklicher Verbrauch der 200 EUR, da er zurücküberwiesen wurde
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Der_H
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Der_H »

imker hat geschrieben: 31. Jul 2020, 10:50 kein wirklicher Verbrauch der 200 EUR, da er zurücküberwiesen wurde
Danke! Ich hatte mich grade auf den Weg zur Filiale gemacht, und die Frau am Schalter sah das auch als nicht verbrauchtes Geld. Sie hat dann veranlasst, dass das wieder verfügbar ist.

Also, in Zukunft keine Echtzeitüberweisung und keine Bankhotline mehr...

Da meinE Gehaltshöhe ja laut Beschluss mein Freibetrag ist, kann ich doch auf den nicht verbrauchten Freibetrag/Gehalt von Juli (1000€ nicht verbraucht) im August verfügen? Und das zusätzlich zum Freibetrag/Gehalt vom August?
Ist das so richtig?
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tidus82
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von tidus82 »

Hol bitte alles ab - du hast im Monat nur deinen Freibetrag zur Verfügung - nicht mehr! Auch wenn du etwas nicht verbraucht hast, dann hast du im nächsten Monat nicht automatisch einen höheren Freibetrag.

Es wird ausschließlich das Geld wieder freigegeben im nächsten Monat, was im Vormonat aufgrund der Sperrung nicht verfügbar war.

Zur Orientierung habe ich einen Pfändungsschutzkonto-Freibetrags-Rechner (puh, was ein langes Wort) programmiert:

https://schuldner-community.de/online-p-konto-rechner/
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Der_H
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Der_H »

tidus82 hat geschrieben: 31. Jul 2020, 11:55 Es wird ausschließlich das Geld wieder freigegeben im nächsten Monat, was im Vormonat aufgrund der Sperrung nicht verfügbar war.
Im Beschluss steht, die Übertragung nicht verbrauchten Guthabens aus dem freigegebenen Einkommen wirkt nur bis zum Ende des folgenden Kalendermonats.


Du hast aber recht tidus82. Allerdings kommt mein Gehalt immer am vorletzten Werktag des Monats und bis zum nächsten Gehalt sind jetzt noch ca 190€ an Lastschriften fällig.
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Käsebrot
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Käsebrot »

Um das Ganze mal in (fiktiven) Zahlen zu demonstrieren:

Dein Gehalt liegt bei 1500€. Über die kannst du bist zum Monatsende verfügen.

Bleiben am Monatsende 400€ übrig, kannst du zwar im Folgemonat über diese weiterhin verfügen, bei deinem nächsten Gehaltseingang wir aber der Freibetrag um eben diese Summe gekürzt und du kannst dann nur mehr über 1100€ verfügen.

Blieben nun wieder 400€ übrig, kannst du zwar im zweiten Folgemonat über die insgesamt 800€ verfügen, der Freibetrag wird zum Monatswechsel mit Gehaltseingang jedoch auf 700€ gekürzt.

Wenn du alles abhebst bis auf die Zahlungen, die noch anfallen, kannst du immer über den kompletten Freibetrag verfügen. Spardose, Kopfkissen, Matratze... Such dir was aus, so lange das P-Konto irgendwie belastet ist ;)
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Der_H
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Der_H »

Käsebrot hat geschrieben: 31. Jul 2020, 14:02 Spardose, Kopfkissen, Matratze...
Hab schon was kreatives😉


Dann muss ich ja jeden Monat innerhalb von zwei Tagen mein ganzes Geld abheben... Und kann dann in Zukunft nichts mehr mit Lastschrift machen, ohne das mich das wieder am nächsten Monat einholt.

Leider kann mein Arbeitgeber den Lohn nicht am Monatsanfang auszahlen. (Betriebsvereinbarung) :(
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tidus82
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von tidus82 »

Der_H hat geschrieben: 31. Jul 2020, 12:55 Du hast aber recht tidus82. Allerdings kommt mein Gehalt immer am vorletzten Werktag des Monats und bis zum nächsten Gehalt sind jetzt noch ca 190€ an Lastschriften fällig.
Dafür hat der Gesetzgeber sich dem sog. Monatsanfangsproblem gewidmet und deswegen den Übertrag in den Folgemonat ermöglicht.
Bei manchen Sozialleistungen gibt es noch eine Ausnahme, auf die ich aber nicht weiter eingehen möchte, weil es hier nicht zur Debatte steht.
Dennoch kannst du pro Kalendermonat nur über deinen Freibetrag verfügen. Egal wieviel Geld da drüber auf dem Konto ist.
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tidus82
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von tidus82 »

Übrigens: ich hatte genau das gleiche Problem wie du. In dem Monat wo das Geld kam konnte ich nicht mehr drüber verfügen - sondern erst im nächsten Monat (also bei mir 3-4 Tage später)

Dumm ist, wenn der 01. auf einen Sonntag oder Feiertag fällt - dann konnte ich meist erst am Montag drüber verfügen.
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Käsebrot
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Re: Echtzeitüberweisung kommt auf P-Konto zurück

Beitrag von Käsebrot »

Stimmt, das Monatsanfangsproblem hatte ich jetzt gar nicht mehr parat.

Im Grunde genommen spielt sich das alles ein und irgendwann hast du dich daran gewöhnt. Dann kommt dein Gehalt und davon kannst du nur ein paar Groschen noch nutzen und ab dem 1. wieder alles ausgeben. Wichtig ist dann eben, am Monatsende den Freibetrag voll auszuschöpfen, denn auch wenn das Geld nicht weg ist, kommst du so schnell nicht mehr dran.
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