Hallo liebe Leute,
also ein nettes Telefonat möchte ich nicht führen, erstens weil die Dame sehr schlecht Telefonisch zu erreichen ist und zweitens weil ich mich am Telefon einfach mega schlecht ausdrücken kann.
Meine Firma ist eine sehr große Firma, es tut ihr also nicht weh, zumal sie es ja von dem TH zurück verlangen kann.
Primär geht es mir auch einfach drum, die Zahlung von den letzten drei Jahren zurück zu bekommen.
Wenn dies geschieht, gebe ich auch etwas kleines ab an dem Forum, weil mir geholfen wurde!
So würde mein Text in etwa aussehen (Rechtschreibung korrigier ich noch!
Sehr geehrte Frau xxxx,
es schreibt ihnen:
xxxxx
Personalnummer : xxx beschäftigt seit xxxx
Seit xxx befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Nach Recherche habe ich festgestellt, dass
Sonntags, Nacht sowie Feiertagszuschläge unpfändbar sind.
Leider nimmt das Gehaltsprogramm von unserer Firma darauf anscheinend leider keine Rücksicht.
Zum Bruttolohn kommen ja jeden Monat die Sonntags sowie die Nachtzuschläge, Überstunden, ggf. Feiertagszuschläge, davon wird dann alles abgezogen (Lohnsteuer, Krankenversicherung etc.)
Daraus resultiert das Gesetzliche Netto, wovon das Programm dann einfach den aus der Tabelle zu berücksichtigen Betrag für die Pfändung auswählt.
Die ganzen Zuschläge müssten dann rausgenommen werden, was aber leider nicht geschieht.
Hier sind erstmal einige wenige Beschlüsse von vielen :
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar
09.01.2015 (Az. 3 Sa 1335/14)
BGH, 20.09.2018 - IX ZB 41/16
nachzulesen auch hier :
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... pfaendbar/
Ich mache ihnen da jetzt überhaupt keine Vorwürfe, da diese Summen ja sicher ein Gehaltsprogramm ausrechnet.
Nun ist die Frage wie wir nun zu einer Einigung kommen können.
Theoretisch habe ich ein Anspruch die unpfändbaren Summen von den letzten drei Jahren von meiner Firma zurück zu bekommen.
: Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren.
Und Sie ( bzw, die Rechtsabteilung von xxx meine Firma), hat das Recht, diese Summe von dem Treuhänder zurück zu fordern.
Nun ist meine Frage wie wir verfahren? Ich hoffe wir finden eine gemeinsame Lösung denn wir ALLE sind ja bei xxx eine große Familie .
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich. Doch ich bin einer der wirklich fleißigen Arbeiter in unserer Firma seit Anfang an, weswegen ich nicht mehr möchte als das mir zusteht. xxx meine Firma xxx entstehen keine Unkosten oder Mehrkosten dadurch, da diese Beträge Theoretischer weise vom Treuhänder zurück verlangt werden können ( frage an euch, Urteil dazu?! )
Sie können mir gerne per Mail antworten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
xxxx
nun die Frage, was haltet ihr davon, ist das zu doll , zu wenig, was kann raus, was rein? irgendwelche Tipps`?
Gruß