Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

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S.Nitschke
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von S.Nitschke »

Mrsunshine hat geschrieben: 3. Jan 2019, 23:19 Hallo ich habe eine Frage, wie kommen Sie auf drei Jahre?
"Wer Lohn- und Gehaltsansprüche geltend machen will, darf damit nicht zu lange warten. Denn auch sie können verjähren und verfallen. Darum sollte man die Fristen kennen. Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren. Anderes kann aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein."


gugge hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gehal ... 23230.html
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

S.Nitschke hat geschrieben: 4. Jan 2019, 07:50
Mrsunshine hat geschrieben: 3. Jan 2019, 23:19 Hallo ich habe eine Frage, wie kommen Sie auf drei Jahre?
"Wer Lohn- und Gehaltsansprüche geltend machen will, darf damit nicht zu lange warten. Denn auch sie können verjähren und verfallen. Darum sollte man die Fristen kennen. Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren. Anderes kann aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein."


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Besten Dank!
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Hallo liebe Leute,

also ein nettes Telefonat möchte ich nicht führen, erstens weil die Dame sehr schlecht Telefonisch zu erreichen ist und zweitens weil ich mich am Telefon einfach mega schlecht ausdrücken kann.

Meine Firma ist eine sehr große Firma, es tut ihr also nicht weh, zumal sie es ja von dem TH zurück verlangen kann.
Primär geht es mir auch einfach drum, die Zahlung von den letzten drei Jahren zurück zu bekommen.
Wenn dies geschieht, gebe ich auch etwas kleines ab an dem Forum, weil mir geholfen wurde!

So würde mein Text in etwa aussehen (Rechtschreibung korrigier ich noch!



Sehr geehrte Frau xxxx,

es schreibt ihnen:
xxxxx

Personalnummer : xxx beschäftigt seit xxxx

Seit xxx befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Nach Recherche habe ich festgestellt, dass
Sonntags, Nacht sowie Feiertagszuschläge unpfändbar sind.
Leider nimmt das Gehaltsprogramm von unserer Firma darauf anscheinend leider keine Rücksicht.

Zum Bruttolohn kommen ja jeden Monat die Sonntags sowie die Nachtzuschläge, Überstunden, ggf. Feiertagszuschläge, davon wird dann alles abgezogen (Lohnsteuer, Krankenversicherung etc.)
Daraus resultiert das Gesetzliche Netto, wovon das Programm dann einfach den aus der Tabelle zu berücksichtigen Betrag für die Pfändung auswählt.
Die ganzen Zuschläge müssten dann rausgenommen werden, was aber leider nicht geschieht.

Hier sind erstmal einige wenige Beschlüsse von vielen :

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar

09.01.2015 (Az. 3 Sa 1335/14)

BGH, 20.09.2018 - IX ZB 41/16

nachzulesen auch hier : https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... pfaendbar/

Ich mache ihnen da jetzt überhaupt keine Vorwürfe, da diese Summen ja sicher ein Gehaltsprogramm ausrechnet.
Nun ist die Frage wie wir nun zu einer Einigung kommen können.

Theoretisch habe ich ein Anspruch die unpfändbaren Summen von den letzten drei Jahren von meiner Firma zurück zu bekommen.

: Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren.

Und Sie ( bzw, die Rechtsabteilung von xxx meine Firma), hat das Recht, diese Summe von dem Treuhänder zurück zu fordern.

Nun ist meine Frage wie wir verfahren? Ich hoffe wir finden eine gemeinsame Lösung denn wir ALLE sind ja bei xxx eine große Familie .

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldige ich mich. Doch ich bin einer der wirklich fleißigen Arbeiter in unserer Firma seit Anfang an, weswegen ich nicht mehr möchte als das mir zusteht. xxx meine Firma xxx entstehen keine Unkosten oder Mehrkosten dadurch, da diese Beträge Theoretischer weise vom Treuhänder zurück verlangt werden können ( frage an euch, Urteil dazu?! )
Sie können mir gerne per Mail antworten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

xxxx


nun die Frage, was haltet ihr davon, ist das zu doll , zu wenig, was kann raus, was rein? irgendwelche Tipps`?

Gruß
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Zuletzt geändert von tidus82 am 6. Jan 2019, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Arbeitgeber entfernt
imker
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von imker »

Das klingt passend und nicht frech. Ich denke, dass das klappen wird. Bei Problemen ... nochmals im Forum und anschließend vielleicht auch an den AG schreiben. AG in Schenefeld?
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arreis
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von arreis »

Nur mal kurz nachgefragt. Werden Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld richtig berechnet?

Dein Schreiben ist nach meiner Auffassung zu ausschweifend, kurz und knapp.

Blablabla

Seit Beginn meiner Insolvenz ist der pfändbare Teil meines Einkommens falsch berechnet worden. Dies ergibt daraus, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht Pfändbar sind. Dies ist im §§ xxxx festgelegt und durch zahlreiche Beschlüsse belegbar.

Gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), verjähren Lohnansprüche nach drei Jahre. Ich bitte Sie daher meine Lohnansprüche für die entsprechende Zeit neu zu berechnen und mir den Differenzbetrag zukommen zu lassen.

M.f.G.


Fakt ist, der Arbeitgeber ( Drittschuldner ) haftet für von ihm begangene Fehler, das heißt aber nicht, dass er auch die nachgezahlte Summe vom TH zurück bekommt.
Der TH wird, wenn überhaupt, maximal das Geld zurückerstatten, das er noch nicht an die Gläubiger ausgekehrt hat.
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caffery
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von caffery »

Hallo Mrsunshine!

Dein Text ist doch okay. Ich kann Dir meinen erst schicken wenn ich wieder auf der Arbeit bin. Dies ist aber erst Ende nächster Woche wieder der Fall da ich aktuell "unpässlich" bin.

Ich halte ihn auch nicht für überfrachtet und hätte nicht das Gefühl ihn kürzen zu sollen wie "arreis" es empfiehlt. Kürze hat aus meiner Sicht in dem Zusammenhang eher etwas Forderndes - mit persönlicher Ausführlichkeit und freundlichen Erklärungen suggeriert man aus meiner Sicht Offenheit und Individualität. Also aus meiner Sicht so wie es sein soll.

Von der Regelverjährung abgesehen halte ich aber Arreis´Einschätzung für richtig, dass der TH sich allenfalls (wenn überhaupt) mit der Erstattung von Beträgen beschäftigen wird die er noch nicht verteilt hat. Die geschieht z.b. zur Schlussrechnung - also dem Übergang in die Wohlverhaltensphase. Für den Beschluss bzw. die Rechnung gab es ja auch eine Rechtsmittelbelehrung samt Frist. Diese ist ja nun wohl verstrichen, weshalb Einwände gegen diesen z.b. die Schlussrechnung aus meiner Sicht zu spät erfolgen würden. Solche Beträge sind aus meiner Sicht allenfalls im Verhältnis zwischen Dir und dem Arbeitgeber zu klären. Was ich aber wie gesagt nach dem Zeitablauf für ziemlich ambitioniert und heikel halte.


PS: Lieber Tidus (*guckguck*). Lösch oder Xe doch bitte mal den Namen des Arbeitsgebers, der hier scheinbar aus Versehen in den Text geflutscht ist. Muss ja nicht sein...
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Vielen Dank, ich werde die sachen mit dem

-sie können es vom Treuhänder zurückverlangen-

rausnehmen und ihn dann so abschicken.
Mal schauen was bei raus kommt...melde mich auf jeden Fall!
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Jetzt wo alles fertig geschrieben ist kommen mir die Zweifel.
Zwar ist die Lohnabteilung in einer anderen Stadt.Trotzdem.

Versuchen sie mich dann rauszuekeln?Ändert sich was für mich auf der Arbeit? Ändert sich was mit dem Treuhänder?Wird der eklig zu mir wenn ab jetzt jeden Monat weniger Geld fließt?

Dagegen spricht, meiner Firma geht es mehr als gut, ich acker wirklich Hart für mein Geld, steht es mir dann nicht zu?

Ausserdem ist es nicht nur fair, für die Gläubiger (alles Banken ) , dass sie etwas mehr Geld in den 6 Jahren bekommen?

Hmmm... helft mir :ugeek:
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arreis
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von arreis »

Du machst ja nichts anderes als Dei Recht einzufordern, was dabei rauskommt musst Du abwarten.

Wichtig ist zunächst, dass der pfändbare Betrag in Zukunft richtig berechnet wird und dies solltest du durch das Schreiben auf jeden Fall erreichen. Was die Firma im Hinblick auf die bisher falschen Berechnungen anbietet musst Du abwarten. Vielleicht zahlen sie voll, bieten Dir eine Summe X an oder zahlen gar nichts. Was Du dann daraus machst, ist abzuwarten. Ich glaube nicht, dass du Schwierigkeiten bekommen wirst, Dein Brief ist doch sehr freundlich gestaltet.

Einen Rückzieher würde ich auf keine Fall machen!
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S.Nitschke
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von S.Nitschke »

Mrsunshine hat geschrieben: 5. Jan 2019, 00:27
Theoretisch habe ich ein Anspruch die unpfändbaren Summen von den letzten drei Jahren von meiner Firma zurück zu bekommen.

: Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren.
Sorry, ich würde den Text, wie Arreis bereits geschrieben hat, drastisch einkürzen und den Hinweis auf die Verjährung weglassen. Die Einrede der Verjährung des Schuldners (hier Arbeitgeber) greift doch nur wenn er diese geltend macht. Als Gläubiger gebe ich dem Schuldner doch nicht noch den Hinweis auf die Verjährung……


Sehr geehrte Frau xxxx,

wie Ihnen bereits bekannt ist befinde ich mich seit dem xxx in der Privatinsolvenz und der pfändbare Anteil meines Einkommen wurde an den Insolvenzverwalter abgetreten. Jetzt musste ich feststellen das mein Einkommens seit dem vermutlich fehlerhaft berechnet wurde. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Wochenendarbeit sind nicht pfändbar da es sich hierbei um Erschwerniszulagen handelt (§ 850a Nr. 3 ZPO). Hierzugibt es inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung.

Ich bitte Sie daher kurzfristig, spätestens bis zum xxxxx meine Lohnansprüche für den Zeitraum xxxxx bis xxxxx neu zu berechnen und mir den Differenzbetrag überwiesen.

fertsch ......
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