puh, über die Brücke musst du gedanklich schon alleine gehen um zu verstehen was ich meineKäsebrot hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:29So wie ich das verstanden habe, geht es in diesem Fall aber nicht um eine Eigenbedarfskündigung sondern generell um die Sorge, dass der Schuldner seine Wohnung los ist, sobald der Vermieter etwas von der Insolvenz erfährt. Und diese Sorge ist maximal unbegründet.Falke hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:06
Doch,praktisch schon.
Der Bundesgerichtshof urteilte in einem Urteil vom 18.05.2005, dass der Mieter den Beweis für den vorgetäuschten Eigenbedarf erbringen muss. ... Auch wenn der Mieter der Kündigung widerspricht und nicht auszieht, da er den Eigenbedarf anzweifelt, muss er seinen Verdacht belegen können.
Und der Beweis dass der Vermieter kein EB hat, ist nahezu unmöglich zu erbringen.
Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Da sollte eigentlich das BGB ausreichen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html - Absatz 2 sollte das normalerweise abdecken.
Immerhin muss der Mieter ja eine neue Wohnung finden, was sich als schwieriger darstellt, wenn der Mieter insolvent ist.
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Laut dieser Logik stünden einige Insolvenzler auf der Straße, sobald der Vermieter Post bekommt. Ich frage mich gerade, warum man so eine Angst schüren muss. Insbesondere wenn es bei den Mietzahlungen im laufenden Mietverhältnis keine Probleme gab, gibt es überhaupt keinen Grund, Angst vor einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung zu haben.Falke hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:41puh, über die Brücke musst du gedanklich schon alleine gehen um zu verstehen was ich meineKäsebrot hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:29
So wie ich das verstanden habe, geht es in diesem Fall aber nicht um eine Eigenbedarfskündigung sondern generell um die Sorge, dass der Schuldner seine Wohnung los ist, sobald der Vermieter etwas von der Insolvenz erfährt. Und diese Sorge ist maximal unbegründet.
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Ok, da haben wir uns bezüglich des Terminus missverstanden.tidus82 hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:49Da sollte eigentlich das BGB ausreichen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html - Absatz 2 sollte das normalerweise abdecken.
Immerhin muss der Mieter ja eine neue Wohnung finden, was sich als schwieriger darstellt, wenn der Mieter insolvent ist.
Natürlich ist eine Kündigung wegen EB IMMER MÖGLICH. Es besteht nur die Möglichkeit des Widersrpruchs.
das ist klar..
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
ich hab da auch kein Bock drauf dass mein Vermieter informiert wird. Denn kein VM hat Bock auf einen insolventen Mieter, weil dann ja Mietrückstände nicht eingeklagt werden können oder zumindest praktisch nicht mehr in den nächsten 5 Jahren zu bekommen sind..Käsebrot hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:56Laut dieser Logik stünden einige Insolvenzler auf der Straße, sobald der Vermieter Post bekommt. Ich frage mich gerade, warum man so eine Angst schüren muss. Insbesondere wenn es bei den Mietzahlungen im laufenden Mietverhältnis keine Probleme gab, gibt es überhaupt keinen Grund, Angst vor einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung zu haben.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Eine Eigenbedarfkündigung auszusprechen ist eine Sache. Diese aber tatsächlich durchzuboxen wenn der gekündigte Mieter sich dagegen wehrt ist nicht so einfach wie "Falke" es darstellt.
Im Endeffekt läuft sowas immer auf ein Abwägen von Interessen hinaus. Wenn ein Vermieter jede Menge andere Optionen hat um den Bedarf zu decken den er mit der Kündigung beabsichtgt, der Mieter aber sonst praktisch keine - dann wird die Kündigung vermutlich nicht bestand haben.
Ein Vermieter müsste also schon in der Lage sein eine Situation vorzutäuschen, die den Bedarf nicht nur ausreichend rechtfertigt, sondern ihn auch nach Abwägung der Umstände über die schutzwürdigen Interessen des Mieters stellt.
... und selbst wenn er das schaffen würde, dürfte er sich auf eine "freundliche" Schadensersatzklage des zu unrecht verscheuchten Mieters freuen, wenn sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war - weil eben nicht der Vermieter oder seine Angehörigen dort einziehen sondern irgendwer sonst.
Ich vermute mal, dass kein Vermieter mit Hirn sich auf sowas einlassen würde um einen guten Mieter der immer brav seine Miete gezahlt hat und nicht sämtliche Wochenenden dazu nutzt um seine Endstufe voll aufzudrehen, nur weil er eine Enthaftungserklärung im Briefkasten hatte.
Im Endeffekt läuft sowas immer auf ein Abwägen von Interessen hinaus. Wenn ein Vermieter jede Menge andere Optionen hat um den Bedarf zu decken den er mit der Kündigung beabsichtgt, der Mieter aber sonst praktisch keine - dann wird die Kündigung vermutlich nicht bestand haben.
Ein Vermieter müsste also schon in der Lage sein eine Situation vorzutäuschen, die den Bedarf nicht nur ausreichend rechtfertigt, sondern ihn auch nach Abwägung der Umstände über die schutzwürdigen Interessen des Mieters stellt.
... und selbst wenn er das schaffen würde, dürfte er sich auf eine "freundliche" Schadensersatzklage des zu unrecht verscheuchten Mieters freuen, wenn sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war - weil eben nicht der Vermieter oder seine Angehörigen dort einziehen sondern irgendwer sonst.
Ich vermute mal, dass kein Vermieter mit Hirn sich auf sowas einlassen würde um einen guten Mieter der immer brav seine Miete gezahlt hat und nicht sämtliche Wochenenden dazu nutzt um seine Endstufe voll aufzudrehen, nur weil er eine Enthaftungserklärung im Briefkasten hatte.
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Sehe ich immer noch anders. Wenn der VM z.b. Kinder hat, dann ist es ein Einfaches zu behaupten dass die gerade ne Wohnung suchen und keine finden.caffery hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 14:10 Eine Eigenbedarfkündigung auszusprechen ist eine Sache. Diese aber tatsächlich durchzuboxen wenn der gekündigte Mieter sich dagegen wehrt ist nicht so einfach wie "Falke" es darstellt.
Im Endeffekt läuft sowas immer auf ein Abwägen von Interessen hinaus. Wenn ein Vermieter jede Menge andere Optionen hat um den Bedarf zu decken den er mit der Kündigung beabsichtgt, der Mieter aber sonst praktisch keine - dann wird die Kündigung vermutlich nicht bestand haben.
Ein Vermieter müsste also schon in der Lage sein eine Situation vorzutäuschen, die den Bedarf nicht nur ausreichend rechtfertigt, sondern ihn auch nach Abwägung der Umstände über die schutzwürdigen Interessen des Mieters stellt.
... und selbst wenn er das schaffen würde, dürfte er sich auf eine "freundliche" Schadensersatzklage des zu unrecht verscheuchten Mieters freuen, wenn sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war - weil eben nicht der Vermieter oder seine Angehörigen dort einziehen sondern irgendwer sonst.
Ich vermute mal, dass kein Vermieter mit Hirn sich auf sowas einlassen würde um einen guten Mieter der immer brav seine Miete gezahlt hat und nicht sämtliche Wochenenden dazu nutzt um seine Endstufe voll aufzudrehen, nur weil er eine Enthaftungserklärung im Briefkasten hatte.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Das hatten wir doch schon: Es ist ein Unterschied zwischen "etwas behaupten" und "etwas einem Richter zu erklären".
Man kann in Deutschland so ziemlich alles erstmal i.d.R. völlig straffrei behaupten - zum Beispiel zig 100 Euro Schaden (bzw. den Arbeitsaufwand einer durchschnittlichen anwaltlichen Vertretung) gehabt zu haben, nur um einen vorgefertigten Textbaustein über ein vorbezahltes Massenkontingent eines Briefzustellers verschickt zu haben. Diese Logik einem Richter zu erklären, ist aber bislang trotz teilweise ganzer Armeen von Rechtsbeiständen nur den allerwenigsten gelungen;)
Okay. Damit kann ich umgehen:)
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
der Richter wird dann den Sohn/Tochter befragen ob dies stimmt. Der/die sagt dann ja.caffery hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 14:43Das hatten wir doch schon: Es ist ein Unterschied zwischen "etwas behaupten" und "etwas einem Richter zu erklären".
Man kann in Deutschland so ziemlich alles erstmal i.d.R. völlig straffrei behaupten - zum Beispiel zig 100 Euro Schaden (bzw. den Arbeitsaufwand einer durchschnittlichen anwaltlichen Vertretung) gehabt zu haben, nur um einen vorgefertigten Textbaustein über ein vorbezahltes Massenkontingent eines Briefzustellers verschickt zu haben. Diese Logik einem Richter zu erklären, ist aber bislang trotz teilweise ganzer Armeen von Rechtsbeiständen nur den allerwenigsten gelungen;)
0
Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Und wenn der Sohn/die Tochter dann wirklich einzieht, dann ist doch die Kündigung rechtens - dann ist doch das Thema nicht mehr: „der kündigt mich, weil ich insolvent bin“, sondern: „der kündigt mich, weil die Wohnung benötigt wird“
0