Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Als Laie versteht man ja leider so einiges nicht. Die Sache mit dem Mietverhältnis hab ich so verstanden.
Sobald das Verfahren eröffnet ist, übernimmt der IV, mit allen Rechten und Pflichten, das Mietverhältnis des Schuldners.
Dies bedeutet und anderen, dass der IV auch für die Mietzahlungen gerade stehen muss, sollte der Schuldner nicht zahlen.
Um dies zu verhinder, ist der IV darum bemüht, dass Mietverhältnis so schnell wie möglich freizugeben,dies geschieht dadurch, dass der IV "sein" Mietverhältnis kündigt.
In der Regel besteht danach das Mietverhältnis des Schuldners unverändert weiter,theoretisch ist es allerdings so,dass der Vermieter auf einen Auszug bestehen könnte.
Wenn es sich um einen privaten Vermieter handelt, sollte man ihn in jeden Fall im Vorfeld informieren und gegebenenfalls das weitere Mietverhältnis klären.
Sobald das Verfahren eröffnet ist, übernimmt der IV, mit allen Rechten und Pflichten, das Mietverhältnis des Schuldners.
Dies bedeutet und anderen, dass der IV auch für die Mietzahlungen gerade stehen muss, sollte der Schuldner nicht zahlen.
Um dies zu verhinder, ist der IV darum bemüht, dass Mietverhältnis so schnell wie möglich freizugeben,dies geschieht dadurch, dass der IV "sein" Mietverhältnis kündigt.
In der Regel besteht danach das Mietverhältnis des Schuldners unverändert weiter,theoretisch ist es allerdings so,dass der Vermieter auf einen Auszug bestehen könnte.
Wenn es sich um einen privaten Vermieter handelt, sollte man ihn in jeden Fall im Vorfeld informieren und gegebenenfalls das weitere Mietverhältnis klären.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies so ist wie du es beschrieben hast.
Ganz besonders ist der IV nicht für Mietzahlungen verantwortlich. Er kann nicht dafür sorgen, dass der Mieter obdachlos wird. Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass der IV einfach den Mietvertrag kündigen kann. Und der Vermieter erst recht nicht. Wenn der Schuldner seinen Insolvenzantrag eingereicht hat, dann darf er laut §112 InsO nicht mehr vom Vermieter gekündigt werden. Dann besteht auf jeden Fall Kündigungsschutz. Im Insolvenzverfahren selbst kann der Vermieter bei zwei ausbleibenden Mieten fristlos kündigen.
Wenn man spätestens im Insolvenzverfahren sich befindet, dann kann einem als Mieter nichts passieren, wenn man dort die Miete wieder bezahlt, falls es vorher unmöglich war.
Aber die Miete sollte grundsätzlich immer das erste sein, was man von seinem Geld bezahlt.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Kaution vom Vermieter bei einem Umzug nicht herausgegeben werden darf, da diese eine Vermögen vom Schuldner darstellt.
Ganz besonders ist der IV nicht für Mietzahlungen verantwortlich. Er kann nicht dafür sorgen, dass der Mieter obdachlos wird. Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass der IV einfach den Mietvertrag kündigen kann. Und der Vermieter erst recht nicht. Wenn der Schuldner seinen Insolvenzantrag eingereicht hat, dann darf er laut §112 InsO nicht mehr vom Vermieter gekündigt werden. Dann besteht auf jeden Fall Kündigungsschutz. Im Insolvenzverfahren selbst kann der Vermieter bei zwei ausbleibenden Mieten fristlos kündigen.
Wenn man spätestens im Insolvenzverfahren sich befindet, dann kann einem als Mieter nichts passieren, wenn man dort die Miete wieder bezahlt, falls es vorher unmöglich war.
Aber die Miete sollte grundsätzlich immer das erste sein, was man von seinem Geld bezahlt.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Kaution vom Vermieter bei einem Umzug nicht herausgegeben werden darf, da diese eine Vermögen vom Schuldner darstellt.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Ich hatte das jetzt mal aus der Erinnerung geschrieben und bin der Meinung, dass ich es so mal gelesen habe, muss aber nicht stimmen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Im Grunde genommen hatte arreis recht; Es ist nunmal so, dass der Verwalter in alle Rechte und Pflichten des Schuldners tritt. Somit auch das Mietverhältnis. Aber natürlich haben wir eine soziale Marktwirtschaft. Damit der Insolvenzverwalter nicht kündigen muss, kann er das Mietverhältnis per Erklärung gemäß § 109 InsO freigeben. Der Verwalter wird also in jedem Falle die Erklärung abgeben müssen; oder eben die Mietpflichten übernehmen müssen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Was natürlich Quatsch ist. Der Vermieter kann jederzeit wegen Eigenbedarf kündigen.
Und jeder Vermieter hat lieber einen solventen als einen insolventen Mieter.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Na na na, ganz so einfach kann der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Doch,praktisch schon.
Der Bundesgerichtshof urteilte in einem Urteil vom 18.05.2005, dass der Mieter den Beweis für den vorgetäuschten Eigenbedarf erbringen muss. ... Auch wenn der Mieter der Kündigung widerspricht und nicht auszieht, da er den Eigenbedarf anzweifelt, muss er seinen Verdacht belegen können.
Und der Beweis dass der Vermieter kein EB hat, ist nahezu unmöglich zu erbringen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
Es geht nicht um den Zweifel an dem Eigenbedarf - du eröffnetest gerade, dass der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aufgrund der Insolvenz anbringt.
Es gibt gewisse Härtefallregelungen, in denen z.Bsp. eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach so möglich ist. Unter Anderem, wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter keine neue Wohnung (aus ebenjenen Gründen) finden wird.
Sollte es wirklich Zweifel am Eigenbedarf geben, dann hat man das Gleiche Problem wie jeder Andere auch - nämlich den Zweifel zu belegen, wie du ganz richtig schreibst.
Spätestens wenn das Klingelschild des Nachmieters niemand aus der Familie des Eigentümers ist würde ich ziemlich weit gehen um da einen Schadensersatz rauszuholen.
Es gibt gewisse Härtefallregelungen, in denen z.Bsp. eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach so möglich ist. Unter Anderem, wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter keine neue Wohnung (aus ebenjenen Gründen) finden wird.
Sollte es wirklich Zweifel am Eigenbedarf geben, dann hat man das Gleiche Problem wie jeder Andere auch - nämlich den Zweifel zu belegen, wie du ganz richtig schreibst.
Spätestens wenn das Klingelschild des Nachmieters niemand aus der Familie des Eigentümers ist würde ich ziemlich weit gehen um da einen Schadensersatz rauszuholen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
So wie ich das verstanden habe, geht es in diesem Fall aber nicht um eine Eigenbedarfskündigung sondern generell um die Sorge, dass der Schuldner seine Wohnung los ist, sobald der Vermieter etwas von der Insolvenz erfährt. Und diese Sorge ist maximal unbegründet.Falke hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 13:06Doch,praktisch schon.
Der Bundesgerichtshof urteilte in einem Urteil vom 18.05.2005, dass der Mieter den Beweis für den vorgetäuschten Eigenbedarf erbringen muss. ... Auch wenn der Mieter der Kündigung widerspricht und nicht auszieht, da er den Eigenbedarf anzweifelt, muss er seinen Verdacht belegen können.
Und der Beweis dass der Vermieter kein EB hat, ist nahezu unmöglich zu erbringen.
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Re: Erfährt der Vermieter immer etwas über eine Privatinsolvenz?
genau. offiziell wegen Eigenbedarf, inoffiziell weil er einen solventen Mieter will.
das hieße ja, dass der Eigentümer der Wohnung eher auf der Strasse sitzen muss als der Mieter. hast du dazu einen Link?Es gibt gewisse Härtefallregelungen, in denen z.Bsp. eine Eigenbedarfskündigung nicht einfach so möglich ist. Unter Anderem, wenn davon auszugehen ist, dass der Mieter keine neue Wohnung (aus ebenjenen Gründen) finden wird.
Das wäre unter Umständen ein Gegenbeweis, aber bis dahin sitzt man ja schon längst auf der Strasse und hat andere ProblemeSollte es wirklich Zweifel am Eigenbedarf geben, dann hat man das Gleiche Problem wie jeder Andere auch - nämlich den Zweifel zu belegen, wie du ganz richtig schreibst.
Spätestens wenn das Klingelschild des Nachmieters niemand aus der Familie des Eigentümers ist würde ich ziemlich weit gehen um da einen Schadensersatz rauszuholen.
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