Inkasso-Umgang & Problemklärung

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Zorro88
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Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von Zorro88 »

Hallo,

ich bräuchte bitte Hilfe in einer Angelegenheit, die meinen Bruder betreffen. Und zwar bekam er in 2014 ein Tens-Gerät verordnet und dies sollte lt. Rezept für 3 Monate sein. Irgendwie hatte er dann die Rückgabe verpasst und es geriet in Vergessenheit. Inzwischen ist er in der Situation, wo es schon bei einem Inkasso angelangt ist, welche zum Jahreswechsel einen Mahnbescheid beantragt hatte, hiergegen wurde Widerspruch wg. Verjährung eingelegt. Verjährt ist es jedoch nicht, da nach Rücksprache mit der Krankenkasse das Rezept zwar auf 3 Monate ausgestellt war, es aber eine Vertragsregelung gab zum damaligen Zeitpunkt, wodurch das Gerät für 18 Monate von der Kasse übernommen wurde. Die Kasse hatte dann auch für 18 Monate an die Fa. bezahlt. Soweit so gut, das Gerät lag aber noch bei meinem Bruder und wurde erst im Sommer 2019 zurückgesandt und die geforderte Summe von 79 Euro wurde ihm gutgeschrieben. Bis dahin gab es aber div. Mahngebühren, angefangen bei 5 Euro und zweimal 10 Euro, irgendwann kam dann, nachdem das Gerät zurückgesandt war, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,50 Euro. Alles irgendwie verwirrend, denn die Mahngebühren selber waren auf einmal weg. Wie gesagt, es ging dann mitte letzen Jahres zu einem Inkassounternehmen und dies beantragte dann den Mahnbescheid. Möchte meinem Bruder nun helfen, aber ich blick da nicht so ganz durch. Habe leider auch irgendwie nicht alle Unterlagen komplett, was die Sache nicht einfacher macht. Im Juli schrieb das Inkasso, dass es die Gerätekosten i.H.v. 79 Euro fordere, diese Bearbeitungsgebühr der Gläubigerin i.H.v. 20,50 Euro, Mahnkosten dieser i.H.v. 10 Euro, dann die Geschäftsgebühr i.H.v. 58,50 Euro, 11,70 Post/Telekommunikationspauschale und Auskunftskosten i.H.v. 5 Euro. Die Auskunftskosten können wir glaube ich anfechten, diese Post/Telekommunikationspauschale bin ich mir nicht sicher... die Gerätekosten wurden via 12.7. gutgeschrieben, da Gerät zurück. Das Schreiben mit dieser Aufstellung ist allerdings vom 19.7.19, wo eigentlich die Gutschrift hätte schon mit dabei sein müssen.

Momentan wollen sie 168 Euro von ihm haben. Er möchte sich aber mit denen auf eine geringere Summe einigen, sofern dies überhaupt machbar ist. Einkommen hat er leider keines, lebt derzeit vom Amt krankheitsbedingt. Wenn man einen Vergleich vorschlagen würde, kämen die sicherlich mit Vergleichsgebühr o.ä.?
Er möchte es dennoch schnellstmöglich von der Backe haben, aber eben keine weiteren Risiken eingehen, damit nicht höhere Kosten entstehen bzw. auch nicht Forderungsteile zahlen, die evtl. nicht berechtigt sind.

Wie können wir es am besten angehen? Danke schon mal für die Hilfe.
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

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Hi Zorro88,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso-Umgang & Problemklärung" geschaut?
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insolaner
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von insolaner »

Zorro88 hat geschrieben: 23. Jul 2020, 00:51die geforderte Summe von 79 Euro wurde ihm gutgeschrieben.
[...]
Im Juli schrieb das Inkasso, dass es die Gerätekosten i.H.v. 79 Euro fordere
habt ihr einen Beleg über die Gutschrift der 79 EUR? Wenn das genau die sind, die jetzt gefordert werden, ist mMn auch der ganz Rest hinfällig...
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caffery
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von caffery »

Zorro88 hat geschrieben: 23. Jul 2020, 00:51 welche zum Jahreswechsel einen Mahnbescheid beantragt hatte, hiergegen wurde Widerspruch wg. Verjährung eingelegt.
Wie GENAU ist denn hier jetzt der Stand? Was ist nach dem Widerspruch genau passiert? Wurde er zurückgezogen? Hat der Gläubiger geklagt? Hat er Drohbriefe geschrieben? Gab es einen erneuten Mahnbescheid dem dann nicht widersprochen wurde?
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Zorro88
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von Zorro88 »

@Insolaner

Ja, wir haben einen Beleg von der Gläubigerin darüber und nein,die Gebühren für das Gerät werden nicht mehr gefordert.

@caffery

Wir hatten nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch eingelegt und das Inkasso angeschrieben und dort die Verjährung angegeben. Inzwischen hat sich jedoch rausgestellt, dass das Rezept über die angegebene 3 Monats-Frist hinaus aufgrund von Vertragsvereinbarungen mit der Krankenkasse ingesamt 18 Monate gültig war und somit auch so abgerechnet wurde. Dadurch greift die Verjährung leider nicht.

Im Mahnbescheid wird die Warenlieferung gem. keine Warenlieferung 6032323 vom 15.1.18 mit 4,99 Euro angegeben und Schadensersatz asu Vorfall gem. keine Warenlieferung 8084505 v. 21.12.18 mit 20,50 Euro. Hinzu kommen (Streitwert: 25,49 Euro) noch Gerichtskosten i.H.v.l 32 Euro sowie Auslagen des Antragstellers für das Verfahren: Vergütung Inkassodienstleistung gem. § 4 Abs. 4 Sa. 2 RDGEG i.H.v. 25 Euro, Gesamt: 57 Euro.

Nebenforderung: Mahnkosten 21,70 Euro, Auskünfte 5 Euro sowie Inkassokosten 58,50 Euro und laufende Zinsen i.H.v. 52 Cent, Gesamt: 168,21 Euro.

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.


Wir hatten nun vor, mit dem Inkasso einen Vergleich über eine geringere Zahlung auszuhandeln, sofern das überhaupt Sinn macht. Über dieses Inkassounternehmen findet man leider nichts weiter im Netz, so dass wir nicht wissen, wie die so drauf sind. Wenn ein Vergleich Sinn macht, wie geht man die Sache an, ohne gleich die nächsten Gebühren am Bein zu haben?
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caffery
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von caffery »

Sorry, wenn ich mich einfach nur wiederhole aber Du hast meine Frage nicht beantwortet.

Da sie wirklich ganz entscheidend ist nochmal:

Was ist nach dem Widerspruch genau passiert? Wurde er zurückgezogen? Hat der Gläubiger geklagt? Hat er Drohbriefe geschrieben? Gab es einen erneuten Mahnbescheid dem dann nicht widersprochen wurde? Gibt es mittlerweile einen Vollstreckungsbescheid?
Gibt es irgendetwas was danach in Richtung Titulierung passiert ist? (vorausgesetzt Du weißt was das ist)
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Zorro88
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von Zorro88 »

Wie gesagt, wir haben den Gläubiger angeschrieben und und auf Einrede wegen Verjährung berufen.

Ferner haben wir folgenden Text an den Gläubiger verfasst:
"Ihre Forderung bzw. der Firma neurotech GmbH bezieht sich auf eine Rechnung ab 15.1.2018 aus Warenlieferung, was aber so nicht richtig ist. Es wurden im Jahre 2014 zwei Rezepte ausgestellt, welche über eine Leihfrist von jeweils 3 Monaten ausgestellt waren. Somit gab es keine Lieferung via 15. Januar 2018, sondern in 2014. Da dies aber nunmehr bereits 5 Jahre herist und sselbst die angegebene Frist mit 15.1.2018 zu diesem Zeitpunkt schon mehr als 3 Jahre zurück lag, ist die Verjährung eingetreten. Die ebenfalls aufgeführte Hauptforderung vom 21.12.2018 ist ebenfalls unklar. In Bezug darauf widerspreche ich hiermit Ihrer Kostenaufstellung und berufe mich auf die Einrede der Verjährung. Ich bitte um eine gütliche Klärung des Sachverhaltes und hoffe auf außergerichtliche Einigung."

Daraufhin kam ein Schreiben vom Inkasso mit div. Kopien einiger Schreiben von neurotech an den Schuldner mit der Bitte zur Erledigung und zum Ausgleich der Forderung auf das u.g. Konto (Schreiben hatte Datum 17.3.20). Mit Schreiben vom 27. März 2020 bauten sie dann Druck auf und teilten mit, dass unsere Antwort noch ausstünde und derAuftraggeber könne eine weitere Verzögerung nicht hinnehmen. Sie hätten die Anweisung mit allem Nachdruck das Verfahren fortzusetzen. Er - der Schuldner - hätte nunmehr eine Antwortfrist bis zum 8.4.20, welche wir letztlich eingehalten haben.

In unserer Rückantwort wiesen wir nochmals auf die beiden Rezepte jeweils auf 3 Monate ausgestellt, hin. Ferner noch auf folgendes: "Unklar sind in Ihrer Forderungsaufstellung folgende Dinge: Fehlende Vertretungsvollmacht, sie teilten nur mit, dass Sie von der Fa. neurotech beauftragten wurden, dies jedoch ohne Nachweis!

Ferner enthält Ihre Berechnung Auskunftskosten nach §§ 280, 286 BGB, welche weder nachgewiesen sind, noch notwendig waren, da ich nicht verzogen bin. Daher widerspreche ich dieser Position.

Die Posititon 21.12.2018 - Schadensersatz aus Vertrag.. i.H.v. 20,50 Euro ist mir etwas unklar, Aus den beigefügten Unterlagen kann ich lediglich erkennen, dass in 3 Schreiben jeweils Mahnkosten i.H.v. 10 Euro und 3,50 Euro entstanden sind. Der Gläubiger darf pauschal keine Gebühren verlangen, die höher sind als der zu erwartende Schaden (§ 309 Nr. 5a BGB). Er darf daher nur die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen. Mehr als Papier und Portokosten kommen da nicht zusammen. Ich bitte daher um Erläuterung, wie diese Summen i.H.v. 10 Euro usw. entstanden sind. Außerdem sind in Ihrer Aufschlüsselung vom 19. Juli 2019 nochmals 10 Euro Mahngebühren aufgeschlüsselt??? Im Schreiben der Fa. neurotech vom 21.12.2018 (lt. Kopie) wird dort eine Bearbeitungsgebühr für Omni Tens XP i.H.v. 20,50 Euro gefordert, soll dies die obige Summe sein? Unklar ist dann aber der Zusatz "Verordnung vom 19.12.2018". Es gab in 2018 keine neue Verordnung, da die Erkrankung da längst erledigt war und auch der ausstellende Arzt seine Praxis nicht mehr geöffnet hatte. Daher widerspreche ich auch diesem Punkt rein vorsorglich."

Mit Schreiben vom 5.6. teilten Sie dann mit, dass die Verjährung nicht eingetreten sei, da das 3-Monats-Rezept für 18 Monate mit der Kasse abgerechnet werden konnte.Man erwarte nun unsere Zahlung.

Daraufhin hatten wir denen erklärt, dass wir Rücksprache mit der Krankenkasse halten werden und notfalls das betr. Rezept nochmals dort abfordern. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt mit dem Ergebnis, dass zwar das Rezept auf 3 Monate ausgestellt war, aber für 18 Monate aufgrund von Verträgen abgerechnet werden konnte.

Mehr ist bisher nicht passiert. Wir müssten jetzt wieder eine Stellungnahme zum Fortgang abgeben, aber es ist bisher kein neuer Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid ergangen. Immer noch ist unklar, was es mit der Schadensersatzforderung auf sich hat und wie das mit den Mahngebühren gehalten wird. Haben dazu noch eine Aufstellung, die wieder bisschen anders aussieht.

Nun die Frage, was kann man tun, ohne noch mehr Kosten zu produzieren.
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caffery
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von caffery »

Also bei aller Vorsicht die man immer so an den Tag legen sollte:

Für mich klingt das, als wenn Du Dir da mehr Gedanken drum machst, als es sich für die Sache lohnen würde.

So wie ich das lese IST die Forderung verjährt. Und zwar spätestens seit 24 Tagen.

Wenn die Nummer 2014 gelaufen ist und ich dann 3 Monate Rezepts- und 18 Krankenkassengedönse draufrechne (so das denn tatsächlich für die Verjährung von Belang sein sollte), dann komme ich immernoch auf eine fällige Forderung in 2016. Diese wäre am 01.01.2020 verjährt.

Der Mahnbescheid zum Jahreswechsel spricht dafür, dass die das grundsätzlich ähnlich gesehen haben. Die völlig willkürlichen Daten auf dem Bescheid (an denen vermutlich irgendwelche Mahnschreiben verschickt wurden) sprechen dafür, dass sie den Empfänger einfach verwirren wollten.

Der Mahnbescheid hat die Verjährung um 6 Monate gehemmt. Entsprechend wäre die Forderung spätestens am 30.06.20 verjährt. Ein Gläubiger der sich seiner Sache sicher ist, hätte in dieser Situation längst die Überleitung ins streitige Verfahren beantragt.

Hier wurden aber scheinbar nur übliche Inkasso-Textbausteine verschickt. Solange auf diese reagiert wird, halten die natürlich den Druck hoch und würden niemals sowas schreiben wie "Stimmt! Da haben Sie recht - sorry und Tüss!"

Also mein Eindruck ist auf die Ferne und bei aller Vorsicht: Ich würde da gar nichts mehr machen.

Wenn Du der Meinung bist, dass die noch etwas zu kriegen hätten, dann könntest Du eine Gegenrechnung aufstellen und diesen Betrag dann zweckgebunden und "zur Klaglosstellung" überweisen.
Du scheinst ganz grundsätzlich einen ganz guten Eindruck davon zu haben, welche Kosten angemessen sind, welche nicht und welche sie nachweisen müssten (was sie scheinbar nicht können). Zumindest geht das aus Deinem Text ja eindrücklich hervor. Das wären doch gute Voraussetzungen um sowas selbst auszurechnen.

Ganz grundsätzlich aber bist Du grade in der Korrespondenz mit der Inkassobude längst an einem "toten Punkt". Du wirst die so nicht zu Zugeständnissen kriegen sondern kannst Dich an diesem Punkt eigentlich nur entscheiden zu tun was die wollen oder selbst Fakten zu schaffen. Ansonsten schreibst Du Dir mit deren Textbaustein-Automatismus die Finger wund bis zum Sanktnimmerleinstag.

Wenn Du da jetzt dran rumverhandelst, wird das sehr wahrscheinlich die rechtlilche Situation nur wieder verschlechtern.

Ich persönlich würde an dem Punkt wie gesagt den Standpunkt vertreten: Ich habe alles gesagt, dem Mahnbescheid widersprochen und für mich ist die Nummer erledigt. Wenn ihr das anders seht, dann versucht doch eure paar Mack Spesenkäse einzuklagen!

Mir wäre es das Risiko wert. Wenn Dein Kumpel weniger Risiko mag, dann kann er ja wie oben beschrieben zur Klaglosstellung was zahlen. Das würde das Risiko natürlich verringern. Zu 100% weg wäre es aber erst, wenn er alles zahlt was die wollen.... und das scheint er ja nicht zu wollen;)

PS: Ach ja! Wenn ich das ganze Verjährungsthema und so mal weglasse und Du mich einfach fragst, welche Posten in dem Mahnbescheid ich persönlich für angemessen halten würde, wenn man davon ausginge, dass die Hauptforderung so geschuldet und nicht verjährt wäre:

Hauptforderung: 25,49 Euro
Gerichtskosten: 32 Euro
Inkassogebühr für MB: 25 Euro
Mahnkosten: 3 Euro
Inkassokosten: 18 Euro
+ die paar Pfennig Zinsen
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Zorro88
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von Zorro88 »

@caffery

ich habe deinen langen Text erst einmal gelesen, was mir aber gerade dazu auffällt - habe die Unterlagen gerade nicht vor Augen - aber soweit, ich das im Kopf habe und oben auch geschrieben, ist der Mahnbescheid datiert auf den 9. Januar 2020, da gilt nicht deren Antragstellung, die vllt. noch im Dezember 2019 war? Irgend sowas hatten die glaube ich mal geschrieben, muss ich noch mal genau schauen.

Unsere letzte Antwortfrist war wie gesagt der 29.6. und da hatte ich denen ja geschrieben, dass wir nochmals Rücksprache mit der Kasse halten wollten, seitdem ist Stille im Lande. Merkwürdig ist ja auch, wie die so mit Mahnkosten umgehen, einmal 3,50 Euro, dann 10 Euro und dann wieder 10 Euro, Summe war dann 20,50 Euro und später war die Ausbuchung wg. Rücksendung des Gerätes und schwups waren plötzlich 20,50 Euro Bearbeitungsgebühren da, aber nicht mehr die Sprache von Mahngebühr - zumindest beim Gläubiger. Dann kam halt das Inkasso und alles war anders. Die wurden wegen der angeblichen Bearbeitungsgebühr beauftragt, die nicht gezahlt wurde. Hier ist - hört sich jetzt blöd an - das auch merkwürdig, warum man so einen Aufwand diesbezüglich betreibt, wenn doch der Hauptgrund das Gerät war, was sie wiederhaben und weitervermieten können. Und eigentlich haben sie dafür von der Kasse schon mehr bekommen, als eigentlich auf dem Rezept angegeben, jetzt mal abgesehen von der Kassenvereinbarung. Der größere Schaden liegt doch eher auf dem Gerät, als auf diesen Bearbeitungsgebühren.

Nach deiner Berechnung käme man dann quasi auf ca. 108 Euro, wenn ich das richtig überschlagen habe, somit wären 60 Euro gespart.

Letztlich bleibt aber erst einmal die Frage, ob das Unternehmen weiter in Richtung Gericht gegangen ist oder nicht. Bis jetzt kam nichts in der Richtung. Oder wäre die Frist erst zum 8.7.2020 umgewesen? Wie gesagt, der MB ist auf den 9.1.20 datiert. Ich schaue jetzt noch mal genau, ob ich das richtig im Kopf habe, nicht dass ich hier was falsches schreib. Wenn dann die 6 Monate um sind, geht gar nichts mehr und was wäre das, was jetzt käme? ein neuer MB? Vollstreckung wäre ja sicher erst beim Gerichtstermin?

Abgesehen davon, gibt es eine Summenbegrenzung, ab welcher Höhe man einen MB stellen kann?
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caffery
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Re: Inkasso-Umgang & Problemklärung

Beitrag von caffery »

Zorro88 hat geschrieben: 26. Jul 2020, 21:07 Wenn dann die 6 Monate um sind, geht gar nichts mehr und was wäre das, was jetzt käme? ein neuer MB? Vollstreckung wäre ja sicher erst beim Gerichtstermin?
Der Gläubiger müsste die Überleitung ins "streitige Verfahren" beantragen. Du würdest zunächst darüber Mitteilung erhalten, dass das Verfahren zu diesem Zwecke an ein anderes Gericht abgegeben wurde. Irgendwann käme dann mal entweder eine Klageschrift oder eben die Mitteilung, dass der Gegener den Antrag zurückgezogen hat.
(Letzteres kommt nicht selten vor - das ist ein weit verbreiteter Bluff - die Leute sollen durch die vorgenannte gerichtliche Mitteilung scheinbar unter Druck gesetzt werden und den Widerspruch zurückziehen. Eine sehr sehr große deutsche Inkassobude macht das bspw. m.W. grundsätzlich so)
Aber in Deinem Falle ist es dafür m.E. bereits zu spät.
Zorro88 hat geschrieben: 26. Jul 2020, 21:07 Abgesehen davon, gibt es eine Summenbegrenzung, ab welcher Höhe man einen MB stellen kann?
Nope

Ich habe schonmal einen Mahnbescheid mit einer Hauptforderung von 69 Cent gesehen.
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