Das passt nicht so recht zur rechtlich von mir für zutreffend gehaltenen Lage.
Keine Insolvenz? Im Beitrag von 20.54 Uhr schreibst Du, dass es eine Inso gibt - dann geht das Geld doch entweder durch die Rückschlagsperre oder durch ungeschütztes Guthaben an den Insolvenzverwalter und die Verfahrenskosten sind bezahlt????? Hat er das Konto freigegeben, dann hat er doch auch das Unterkonto/Auskehrungskonto freigegeben und es muss von der Bank eingeklagt werden, wenn die meint, dass es Dir nicht auszuzahlen ist.
Freibetrag für drei unterhaltsberechtigte Personen mit einigen cent mehr als 2.116?
Weniger Geldeingang als dieser Freibetrag?
Wodurch ist denndas Guthaben auf dem Auskerungskonto entstanden - da muss doch mal Geld oberhalb eines Freibetrages eingegangen sein?
Keine Auskehrung des Betrages auf dem Auskerungskonto?
Bei dem Sachverhalt würde ich aufhören hier im Forum eine Klärung zu suchen und stattdessen einen Beratungsschein für einen Experten auf dem P-Konto-Bereich suchen oder das Geld abzuschreiben, weil einfach nicht aufklärbar ist, wodurch ein Guthaben auf den Auskehrungskonto entstanden ist - mir ist das weiterhin etwas schleierhaft
Insolvenz und P Konto
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Re: Insolvenz und P Konto
Das Geld was drauf ist, ist deutlich vor der Rückschlagsperre.
Das Guthaben ist daraus entstanden aus Überstunden, Urlaubsgeld und Prämien.
Es wurde nie an die Gläubiger überwiesen von der Bank aus und so ist die Summe immer größer geworden.
Mein Insolvenzverwalter hat das Konto komplett freigegeben und erhebt keine Ansprüche aus bestehenden Guthaben.
Die Bank streubt sich aber es Auszuzahlen.
Das Guthaben ist daraus entstanden aus Überstunden, Urlaubsgeld und Prämien.
Es wurde nie an die Gläubiger überwiesen von der Bank aus und so ist die Summe immer größer geworden.
Mein Insolvenzverwalter hat das Konto komplett freigegeben und erhebt keine Ansprüche aus bestehenden Guthaben.
Die Bank streubt sich aber es Auszuzahlen.
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Re: Insolvenz und P Konto
Oh man oh man....wann ist denn welcher Teil der 6.000 auf dem Konto umgebucht worden....insbesondere welcher Teil der 6.000 in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung
Das Guthaben entsteht doch nicht aus Überstunden usw - es geht doch um das MEHR oberhalb des Freibetrages
und wenn das Geld auf dem Auskehrungskonto entstanden ist, weil mehr überwiesen wurde als der Freibetrag betrug, steht es im Zeitunkt der Insolvenzeröffnung doch jemandem zu - Dir - dem Insolvenzverwalter - oder den pfändenden Gläubigern.
Du fragst ständig, wie das Geld frei zu bekommen sei - dann glaubst Du doch, dass es Dir und sonst keinem zusteht. Wenn das richtig verstanden ist, einklagen oder aufhören zu fragen, was zu tun ist.
Lass den Insolvenzverwalter doch aufschreiben, das er keine Rechte an dem Guthaben auf dem Unterkonto -genannt "Auskehrunskonto" - geltend macht und klag auf Auszahlung gegen die Bank oder Sparkasse.
Wenn das ohne Rückschlagsperre - also in mehr als drei Monaten vor Insolvenzeröffnung - angesammelt wurde, wird das ein fast schon lustiges Verfahren - beantrage doch PKH für eine Klage
Das Guthaben entsteht doch nicht aus Überstunden usw - es geht doch um das MEHR oberhalb des Freibetrages
und wenn das Geld auf dem Auskehrungskonto entstanden ist, weil mehr überwiesen wurde als der Freibetrag betrug, steht es im Zeitunkt der Insolvenzeröffnung doch jemandem zu - Dir - dem Insolvenzverwalter - oder den pfändenden Gläubigern.
Du fragst ständig, wie das Geld frei zu bekommen sei - dann glaubst Du doch, dass es Dir und sonst keinem zusteht. Wenn das richtig verstanden ist, einklagen oder aufhören zu fragen, was zu tun ist.
Lass den Insolvenzverwalter doch aufschreiben, das er keine Rechte an dem Guthaben auf dem Unterkonto -genannt "Auskehrunskonto" - geltend macht und klag auf Auszahlung gegen die Bank oder Sparkasse.
Wenn das ohne Rückschlagsperre - also in mehr als drei Monaten vor Insolvenzeröffnung - angesammelt wurde, wird das ein fast schon lustiges Verfahren - beantrage doch PKH für eine Klage
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