Insolvenz und P Konto
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Re: Insolvenz und P Konto
1. Mal 'ne Gegenfrage: sind jetzt nach der Insolvenzeröffnung noch Gelder auf dem Auskehrungskonto ausgewiesen?
2. Man bekommt sie durch Aufhebung der Pfändung (und des Insolvenzverfahrens) frei.
3. Die rechtliche Verstrickung kann ich nicht besser erklären, als das hier schon oft "angegangen" wurde - so ähnlich wie der heilige Geist, es soll ihn geben, aber nur erfasst haben ihn einfach wenige Jünger - ohne Ironie: vergleich es mit einer unsichtbaren Ankerkette, die jeder Bewegung des Schiffes unterbinden kann.
4. Also: es geht um eine rechtliche, nicht um eine restliche Verstickung bei der Juristerei. Die endet durch im Regelfall durch eine Aufhebung der Pfändung, die das Organg aussprechen muss, das die Pfändung veranlasst hat. Daneben ist aber auch eine erledigung durch Vollzahlung und durch Verzicht des Gläubigers in der Praxis anzutreffen.
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Dr. Google bietet über wiki dazu an:
Verstrickung ist in der Rechtswissenschaft die dauerhafte Verbindung eines Rechtsobjekts durch einen besonderen Rechtsakt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Rechtsakt wieder gelöst werden kann. Wikipedia
Verständlicher??????
2. Man bekommt sie durch Aufhebung der Pfändung (und des Insolvenzverfahrens) frei.
3. Die rechtliche Verstrickung kann ich nicht besser erklären, als das hier schon oft "angegangen" wurde - so ähnlich wie der heilige Geist, es soll ihn geben, aber nur erfasst haben ihn einfach wenige Jünger - ohne Ironie: vergleich es mit einer unsichtbaren Ankerkette, die jeder Bewegung des Schiffes unterbinden kann.
4. Also: es geht um eine rechtliche, nicht um eine restliche Verstickung bei der Juristerei. Die endet durch im Regelfall durch eine Aufhebung der Pfändung, die das Organg aussprechen muss, das die Pfändung veranlasst hat. Daneben ist aber auch eine erledigung durch Vollzahlung und durch Verzicht des Gläubigers in der Praxis anzutreffen.
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Dr. Google bietet über wiki dazu an:
Verstrickung ist in der Rechtswissenschaft die dauerhafte Verbindung eines Rechtsobjekts durch einen besonderen Rechtsakt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Rechtsakt wieder gelöst werden kann. Wikipedia
Verständlicher??????
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Re: Insolvenz und P Konto
Ja es sind noch Gelder auf dem Auskehrungskonto.imker hat geschrieben: ↑24. Jul 2020, 11:24 1. Mal 'ne Gegenfrage: sind jetzt nach der Insolvenzeröffnung noch Gelder auf dem Auskehrungskonto ausgewiesen?
2. Man bekommt sie durch Aufhebung der Pfändung (und des Insolvenzverfahrens) frei.
3. Die rechtliche Verstrickung kann ich nicht besser erklären, als das hier schon oft "angegangen" wurde - so ähnlich wie der heilige Geist, es soll ihn geben, aber nur erfasst haben ihn einfach wenige Jünger - ohne Ironie: vergleich es mit einer unsichtbaren Ankerkette, die jeder Bewegung des Schiffes unterbinden kann.
4. Also: es geht um eine rechtliche, nicht um eine restliche Verstickung bei der Juristerei. Die endet durch im Regelfall durch eine Aufhebung der Pfändung, die das Organg aussprechen muss, das die Pfändung veranlasst hat. Daneben ist aber auch eine erledigung durch Vollzahlung und durch Verzicht des Gläubigers in der Praxis anzutreffen.
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Dr. Google bietet über wiki dazu an:
Verstrickung ist in der Rechtswissenschaft die dauerhafte Verbindung eines Rechtsobjekts durch einen besonderen Rechtsakt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Rechtsakt wieder gelöst werden kann. Wikipedia
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Re: Insolvenz und P Konto
Das Thema ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Oder besser gesagt; Die Lösung ist rechtlich unklar. Alles was höchstrichterlich geklärt wurde ist, dass es ein Problem ist. (Wofür wir dem BGH alle sehr dankbar sind)
Die meines Wissens gängigste Methode mit der höchsten Erfolgschance ist, die Aufhebung der Maßnahme(n) mittels einer Erinnerung zu begehren.
AG Essen, Beschluss vom 01.08.2018 - 163 IK 206/15
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/esse ... 80801.html
Die meines Wissens gängigste Methode mit der höchsten Erfolgschance ist, die Aufhebung der Maßnahme(n) mittels einer Erinnerung zu begehren.
AG Essen, Beschluss vom 01.08.2018 - 163 IK 206/15
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Re: Insolvenz und P Konto
Auch von mir noch ein großes Dankeschön an den BGH; damit wurde ein Problem eröffnet, was es so eigentlich garnicht gab . Und als einziger Grund kann letztlich die Sicherung des Rangs des Gläubigers im Falle der Versagung der RSB herhalten.
Ich würde mal schätzen, dass ungefähr die Hälfte der bundesdeutschen Gerichte auf Erinnerung durch den Schuldner den PfÜB komplett aufhebt, die andere Hälfte nicht. so ist es ein einziger Fleckenteppich, den keiner mehr nachvollziehen kann. Falls das Gericht den Pfüb nicht aufhebt, muss der Schuldner nach Erteilung RSB eine Vollstreckungsabwehrklage anstrengen.
Ich würde mal schätzen, dass ungefähr die Hälfte der bundesdeutschen Gerichte auf Erinnerung durch den Schuldner den PfÜB komplett aufhebt, die andere Hälfte nicht. so ist es ein einziger Fleckenteppich, den keiner mehr nachvollziehen kann. Falls das Gericht den Pfüb nicht aufhebt, muss der Schuldner nach Erteilung RSB eine Vollstreckungsabwehrklage anstrengen.
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Re: Insolvenz und P Konto
Wenn jetzt in der Insolvenz noch Gelder auf einem Auskehrungskonto sind....würde ich anstreben, dass zunächst einmal 100 EUR weiniger als der Freibetrag auf dem P-Konto eingehen und dann versuchen, über den gesamten Freibetrag - also über 100 EUR mehr als der Geldeingangin dem Monat - zu verfügen - Test auf die "Vortragerei" des den Freibetrag übersteigenden Geldeinganges - wenn das Auskehrungskonto bisher jeden Monat scheinbar stehen blieb, müsste das Auskehrungskonto jetzt um 100 EUR abzuschmelzen sein
als Bitte an luxus1805: Bei einer späteren Antwort nicht meinen Beitrag noch einmal kopieren - das führt in meiner Wahrnehmung zur Unübersichtlichkeit der Beiträge
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Re: Insolvenz und P Konto
Hallo Imker,
Dankeschön für deinen Vorschlag.
Habe das schon ausprobiert aber das klappt bei mir nicht.
Ich kann immer nur abheben was ich verdiene, zum Beispiel : Mein Freibetrag ist 2600 Euro und ich würde diesen Monat 2500 Euro verdienen dann kann ich nur das abheben was mir Überwiesen wurde von meinem Arbeitgeber.
Das Problem ist bei mir, das seit 3 Jahren vor Insolvenzeröffnung jeden Monat Geld ins Auskehrkonto gegangen ist aber nie den Gläubigern überwiesen worden ist.
Dazu habe ich auf meinem Pkonto 6 Altpfändungen.
Mein Insolvenzverwalter hat direkt am Anfang der eröffnung der Insolvenz das Konto freigegeben und das Geld was auf dem Auskehrkonto ist, hat er nicht zur Insolvenzmasse gezogen.
Deshalb muss ich eine Lösung finden, wie ich diese Altpfändungen los werde um an das Geld ran zu kommen was im Auskehrungskonto liegt.
Dankeschön für deinen Vorschlag.
Habe das schon ausprobiert aber das klappt bei mir nicht.
Ich kann immer nur abheben was ich verdiene, zum Beispiel : Mein Freibetrag ist 2600 Euro und ich würde diesen Monat 2500 Euro verdienen dann kann ich nur das abheben was mir Überwiesen wurde von meinem Arbeitgeber.
Das Problem ist bei mir, das seit 3 Jahren vor Insolvenzeröffnung jeden Monat Geld ins Auskehrkonto gegangen ist aber nie den Gläubigern überwiesen worden ist.
Dazu habe ich auf meinem Pkonto 6 Altpfändungen.
Mein Insolvenzverwalter hat direkt am Anfang der eröffnung der Insolvenz das Konto freigegeben und das Geld was auf dem Auskehrkonto ist, hat er nicht zur Insolvenzmasse gezogen.
Deshalb muss ich eine Lösung finden, wie ich diese Altpfändungen los werde um an das Geld ran zu kommen was im Auskehrungskonto liegt.
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Re: Insolvenz und P Konto
Lieber luxus1805,
kann es sein, dass der "Grund"freibetrag und der vom Gericht wegen des "hochgesetzten" Freibetrag freigegebene Betrag nicht identisch sind??
Mein Vorschlag funktioniert nicht, wenn eine Person einen Grundfreibetrag von 1.178 hat und das Gericht ihn wegen der Pfändung beim Arbeitsgeber auf 1.600 oder 2.600 heraufgesetzt hat.
Wie hoch ist der bescheinigte Grundfreibetrag und welchen Betrag überweist der Arbeitgeber, bei dem auch eine Insolvenz/Pfändung zu berücksichtigen ist??
Juristerei und P-Konto können schon blöd sein für das wirkliche Leben
kann es sein, dass der "Grund"freibetrag und der vom Gericht wegen des "hochgesetzten" Freibetrag freigegebene Betrag nicht identisch sind??
Mein Vorschlag funktioniert nicht, wenn eine Person einen Grundfreibetrag von 1.178 hat und das Gericht ihn wegen der Pfändung beim Arbeitsgeber auf 1.600 oder 2.600 heraufgesetzt hat.
Wie hoch ist der bescheinigte Grundfreibetrag und welchen Betrag überweist der Arbeitgeber, bei dem auch eine Insolvenz/Pfändung zu berücksichtigen ist??
Juristerei und P-Konto können schon blöd sein für das wirkliche Leben
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Re: Insolvenz und P Konto
Hallo imker,
mein P-Konto Freibetrag ist 2116 Euro.
Mein Arbeitgeber überweist mir 2060 nach Abzug der Pfändung.
Auf meinem Auskehrungskonto liegen etwa 6000 Euro die ich nicht abheben kann wegen den 6 Altpfändungen.
Habe mal mit meiner Bank gesprochen, und die meinten ich sollte versuchen die Altpfändungen Ruhend zu stellen wegen der blöden Verstrickung.
mein P-Konto Freibetrag ist 2116 Euro.
Mein Arbeitgeber überweist mir 2060 nach Abzug der Pfändung.
Auf meinem Auskehrungskonto liegen etwa 6000 Euro die ich nicht abheben kann wegen den 6 Altpfändungen.
Habe mal mit meiner Bank gesprochen, und die meinten ich sollte versuchen die Altpfändungen Ruhend zu stellen wegen der blöden Verstrickung.
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Re: Insolvenz und P Konto
Und wie setzt sich der Freibetrag von 2116 zusammen? Ist der Betrag von 2116 vom Gericht festgesetzt worden oder durch eine Bescheinigung .....
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