Ich würde gern auf dem Blog einen Beitrag zum Thema Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz schreiben.
Ich befasse mich mit dem Thema seit jetzt knapp einem Monat und erhalte von verschiedensten Stellen verschiedenste Aussagen - da scheint es aus jetziger Sicht keine richtige einheitliche Regelung zu geben.
Also - für den Beitrag interessiert es mich, ob titulierte Unterhaltsschulden, wenn sie normal angemeldet werden in die Restschuldbefreiung eingehen. Muss der Gläubiger (also meist die Kindesmutter, oder die Unterhaltsvorschusskasse) dafür vbuh anmelden?
- Ich habe bei meinen Recherchen mit einer Unterhaltsvorschusskasse in meiner Nähe gesprochen, die mir sagten, dass sie es immer als vbuh anmelden, es aber eigentlich nicht müssten, weil es gesetzlich verankert wäre, dass Unterhaltsvorschuss aus der RSB ausgenommen ist.
Die Dame konnte mir jedoch nicht sagen, wo genau das gesetzlich festgehalten wäre.
- Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der meinte, dass er durchaus titulierte Unterhaltsforderungen durch die Restschuldbefreiung bringt. Dabei ist es unerheblich ob Unterhaltsvorschusskasse oder Mutter.
Fragen:
1. Betrifft die Ausnahme von der RSB eventuell nur die Unterhaltsvorschusskasse? Hat diese da eventuell eine besondere Stellung?
2. Würde eine Mutter, die einen Titel erwirkt hat da auch ausgenommen sein oder muss sie vbuh anmelden?
3. Würde die vbuh bestritten werden, wie ist eure Erfahrung zum Thema "vorsätzlich, pflichtwidrig nicht gezahlt"? Ihr Praktiker habt bestimmt schon den einen oder anderen Fall gehabt

Vielleicht habt ihr ja noch etwas Literatur für mich - wenn ich da einen tollen - vielleicht etwas umfangreicheren Beitrag zu schreiben kann, dann würde das sicher einige Leute interessieren.