Hallo,
hab jetzt auch den Weg hierher gefunden
Also,zu meiner aktuellen Lage:
ich war fast das komplette letzte Jahr krank geschrieben und bedingt durch einen unregelmäßigen Zahlungseingang habe ich mich komplett verschuldet sodass ich Anfang des Jahres bei einer Schuldnerberatung war und nun vor kurzem ein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Nun habe ich jedoch Anfang des Monats eine Kontopfändung kassiert sodass ich nur noch über diese 1178 Euro verfügen kann
Meine Ausgaben,welche sich auf das allernötigste beschränken,betragen allerdings 1350 Euro,
Ich habe nun einen Antrag beim Amtsgricht auf Erhöhung des Freibetrages nach § 850k (4) auf 1450 Euro laut Pfändungstabelle gestellt da ich ja auch einen Antrag auf PI und nun seit Anfang des Jahres einen rgelmäßigen Gehaltseingang von 2200 Euro verfüge.
Der Kontopfändungsbetrag beläuft sich auf 694 €
Sollte dieser Antrag abgelehnt wrden,ist das für mich bis zur Eröffnung der PI absolut existenzgefährdend,daher meine Frage welche Möglichkeiten ich noch habe
Achja ich bin Single und habe keine unterhlatspflichtige Kinder
Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
Hi DS207,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend" geschaut?
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
was hat denn die Schuldnerberatung zur Lage im Insolvenzverfahren gesagt - 1.450 für Dich, Rest ist weg???
Wenn der Insolvenzantrag innerhalb der nächsten Tage zur Insolvenzeröffnung führt, sollte über das "STICHWORT" Rückschlagsperre sich das Gewirr auflösen.
Aber wenn 2.200 auf das Konto gehen und der Gläubiger 694 zu bekommen hat und Du 1.450 als Freibetrag beantragt hast, bleibt Dir dann nicht (fast) der gewünschte Freibetrag?
Dein Antrag mit Bezug auf die Pfändungstabelle - wie bist Du auf so etwas gekommenoder pfändet noch/schon jemand beim Arbeitgeber???
Wenn der Insolvenzantrag innerhalb der nächsten Tage zur Insolvenzeröffnung führt, sollte über das "STICHWORT" Rückschlagsperre sich das Gewirr auflösen.
Aber wenn 2.200 auf das Konto gehen und der Gläubiger 694 zu bekommen hat und Du 1.450 als Freibetrag beantragt hast, bleibt Dir dann nicht (fast) der gewünschte Freibetrag?
Dein Antrag mit Bezug auf die Pfändungstabelle - wie bist Du auf so etwas gekommenoder pfändet noch/schon jemand beim Arbeitgeber???
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
das Konto welches als P Konto eingerichtet ist,ist mein Gehaltskonto (Ich bin beim Staat angestelt) liegt eine Kontopfändung vor.
Ich habe jedoch noch ein Zweitkonto auf das ich normalerweis meinen Lebensuntrhalt übereise, auf diesem liegen jedoch auch schon Kontopfändungen vor und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit bis die Glübiger die Pfändung auf mein Gehaltskonto ausweiten
Auf diesen Betrag bin ich gekommen, da ich ja einen Insolvenzantrag gestellt habe und wenn diesr eröffnet wird mir ja vom Gehalt her 1458 Euro übrig bleiben.
Bis dieser jedoch eröffnet verbleiben mir ja Aufgrund der Kontopfändung nur die 1178 Euro und das reicht nicht zum leben (Miete Strom Versicherung Lebensunterhalt) daher wollte ich schonmal vorab mir den Freibetrag auf 1458 festsetzen lassen
Das Problem an der Sache ist,das ich die Forderung von 694 Euro nicht begleichen darf denn sonst würde ich einen Gläubiger bevorzugen und dadurch das Insolvenzverfahren gefährden
Ich habe jedoch noch ein Zweitkonto auf das ich normalerweis meinen Lebensuntrhalt übereise, auf diesem liegen jedoch auch schon Kontopfändungen vor und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit bis die Glübiger die Pfändung auf mein Gehaltskonto ausweiten
Auf diesen Betrag bin ich gekommen, da ich ja einen Insolvenzantrag gestellt habe und wenn diesr eröffnet wird mir ja vom Gehalt her 1458 Euro übrig bleiben.
Bis dieser jedoch eröffnet verbleiben mir ja Aufgrund der Kontopfändung nur die 1178 Euro und das reicht nicht zum leben (Miete Strom Versicherung Lebensunterhalt) daher wollte ich schonmal vorab mir den Freibetrag auf 1458 festsetzen lassen
Das Problem an der Sache ist,das ich die Forderung von 694 Euro nicht begleichen darf denn sonst würde ich einen Gläubiger bevorzugen und dadurch das Insolvenzverfahren gefährden
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
Und das mit der Rückschlagsperr war auch ein guter Tipp,kannte ich noch nicht
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
Warte auf die Insolvenzeröffnung und lerne das Verfahren zu verstehen.
Unzutreffend ist das Thema "Gläubigerirgendwas" in diesem Zusammenhang. Denn Du bevorzugst bisher niemanden - die nehmen Dir was (Ihnen vielleicht zusteht). Von solchen Winkelzügen ist das Verfahren durchsetzt - von wievielen Jahren Inso und RSB-Zeit gehst Du denn aktuell bei einer Pfändung von rd. 700 monatlich aus?
Unzutreffend ist das Thema "Gläubigerirgendwas" in diesem Zusammenhang. Denn Du bevorzugst bisher niemanden - die nehmen Dir was (Ihnen vielleicht zusteht). Von solchen Winkelzügen ist das Verfahren durchsetzt - von wievielen Jahren Inso und RSB-Zeit gehst Du denn aktuell bei einer Pfändung von rd. 700 monatlich aus?
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
ich hoffe auf drei Jahre hab mich aber innerlich auch auf fünf Jahre eingepegelt
So wie es aussieht,hilft mir aktuell nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
So wie es aussieht,hilft mir aktuell nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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