Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

"Versuch macht kluch" - ich glaube kaum, dass die Firma, wo Du am 10.2. was für 474,90 Euro was gekauft hast, Dir das Geld zurückschicken wird. In einem ordentlichen Betrieb gibt es eine ordentliche Buchführung und wenn die Rg-Nr auf dem Überweisungsträger steht, dann wissen die das auch zuzuordnen.

"Klarna" ist kein Gericht, wo eine "Handakte" mal auf einem anderen Schreibtisch liegt oder "derzeit nicht aufzufinden" ist ... glaubst Du wirklich, da sei "eine Akte" abgegeben worden ?
Was machst Du beruflich ?
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Also meinst Du ich sollte an die Bankverbindung, die ursprünglich für die Zahlung vorgesehen war 100 Euro überweisen und "zur Verrechnung auf Hauptforderung" angeben und statt des Aktenzeichens vom Inkasso die Rechnungsnummer von Klarna oder was auch immer da ursprünglich im Zweck stehen sollte?

Aus Interesse gefragt, welchen Unterschied macht es ob ich an Klarna zahle oder wie caffery schreibt an die Inkassofirma? Klarna sagt ja nicht der Inkassofirma "Okay, der hat gezahlt, könnt aufhören!". Davor habe ich eben etwas Bammel. Und was dient mir als Nachweis dass alles von mir gezahlt wurde? Genügen da Kontoauszüge bzw. die Übersicht vom OnlineBanking?

Ich danke Euch wirklich für Eure Geduld mit meinen Fragen.

PS. Zu Dener Frage: Ich arbeite im ÖD bei "meiner" Stadtverwaltung im Bereich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 20:00 ...
Ich arbeite im ÖD bei "meiner" Stadtverwaltung
...
dachte ich es mir doch fast.
Ja, da mag es noch "Akten" geben (Papier in DIN A 4 - Leitz-Ordnern ...).
Bei 'Klarna' gibt es das sicher nicht.
Auch nicht bei Firmen, die einen Online-Shop haben.

Inkassofirmen sollte man am besten komplett ignorieren, obwohl sie Dich vermutlich nicht in Ruhe lassen, schliesslich wollen sie "Dein Bestes" - Dein Geld!

Noch was: Im ÖD gibt es echt Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld ?
Also "von der rechten in die linke Hand" ?
*staun*
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Wir haben aber immerhin schon Internet. :D

Na ja ich wollte halt vermeiden dass ich immer wieder Briefe bekomme oder gar Androhungen von irgendwelchen Gerichtsvollziehern und so weiter. Auch wenn man weiß dass das nur Säbelrasseln ist so kann es einen trotzdem fertig machen. Bei meiner eingangs erwähnten Ratenzahlung habe ich sogar deren 200 Euro Aufschlag mit gezahlt, einfach um dann Ruhe zu haben. Dumm, dumm und nochmals dumm, ich weiß.

Also ich habe Kurzarbeitergeld und Kurzarbeit eher als Allgemeinbegriff verwendet. Die Stadt hat natürlich keine Kurzarbeit bei der Agentur beantragt. Aber aufgrund wegfallender Arbeit speziell in meinem Bereich wurde ich vorerst mit den Arbeitsstunden heruntergestuft und bekomme dadurch weniger Gehalt. Es ist eher eine vorübergehende Teilzeitarbeit als die Kurzarbeit im eigentlichen Sinne (ich gehe nach wie vor 5 Tage die Woche, nur weniger Stunden). Kurzarbeitergeld erschien mir eingangs schneller zu beschreiben, da sich am Grundsätzlichen, nämlich der finanziellen Situation, dadurch nichts ändert. :)
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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 20:17 ...
wurde ich vorerst mit den Arbeitsstunden heruntergestuft und bekomme dadurch weniger Gehalt.
...
Und der Personalrat hat dem zugestimmt ?
*staun-noch-mehr*
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Jupp. In unserer Klitsche läuft das alles etwas "unkomplizierter" ab, möchte ich mal sagen. Es gab eine Art Änderung befristet bis zum 31.08.2020. Ab dem 01.09.2020 erhalte ich wieder die vollen Arbeitsstunden mit vollem Gehalt. Der Arbeitsvertrag an sich wurde auch nicht abgeändert.

Wie auch immer. Dann werde ich das mit Klarna mal in Angriff nehmen und Pair Finance außen vor lassen und auf Emails und dergleichen nicht weiter reagieren. Und wenn ich die Summe an Klarna komplett gezahlt habe, mache ich auch nichts mehr sondern werde nur noch tätig wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Soweit korrekt?
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caffery
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von caffery »

Abgesehen davon, dass ich im Gegensatz zu Mrs. Rob nicht viel davon halte die Inkassobude zu ignorieren (auch wenn ich den Reflex verstehe), hast Du es glaube ich verstanden.

Meiner Erfahrung nach, macht es solche Vorgänge einfach i.d.R. mit höherer Wahrscheinlichkeit noch komplizierter. Man hat es hier am Ende des Tages mit Automatismen zu tun, die unabhängig voneinander arbeiten und normalerweise nicht von Menschen mit Verstand (oder wenn, dann von solchen mit wenig davon) eingesehen werden.
Die Wahrscheinlichkeit eines erheblichen und völlig durcheinandrigen Briefgewitters - weil die eine Hand sowieso nicht weiß was die andere tut - ist auf jeden Fall deutlich erhöht wenn man den Vertreter umgeht.
Ich persönlich würde das zwar entspannt an mir abperlen lassen - aber direkt betroffene Ratsuchende wie Du, die mit sowas keine Erfahrung haben, sind in aller Regel ja deutlich weniger entspannt;)
Abgesehen davon, liegt es grundsätzlich im Bereich des legalen Ermessens eines jeden Gläubigers ein Inkassoinstitut zu beauftragen.

Aber um Dich nicht vollends zu verwirren: An den Gläubiger zahlen ist in Deinem Fall wahrscheinlich auch nicht "falsch". Ich würde es in solchen Fällen persönlich aber aus genannten Erfahrungswerten anders raten.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Ich werde das wohl auch so handhaben und die Zahlung an Pair Finance leisten. Damit möchte ich Deinen Rat, MrsRob, auf KEINEN FALL schmälern, Du hast mir wirklich gemeinsam mit caffery sehr weitergeholfen. Aber auch wenn Inkassofirmen oftmals Schmutz sind so habe ich jetzt von denen die Rechnung vor der Nase und nicht von Klarna. Und am Ende weiß wirklich die linke Hand nicht was die rechte Hand tut und es ist schon Stress genug. Alles andere behalte ich gemäß Eurer Ratschläge so bei.

Vielen lieben Dank an Euch!

PS. Eine allerletzte Frage noch. Wenn ich das jetzt so abzahle und die weiterhin auf die 540 Euro beharren und mir sagen, sie hätten ja nie einer Ratenzahlung in der Größenordnung zugestimmt. Das kann mir dann am Po vorbeigehen, richtig? Relevant ist immer nur der Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid. Und als Nachweis genügen dann Kontoauszüge/Online-Banking?
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caffery
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von caffery »

nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 21:00 Wenn ich das jetzt so abzahle und die weiterhin auf die 540 Euro beharren und mir sagen, sie hätten ja nie einer Ratenzahlung in der Größenordnung zugestimmt.
Das werden die mit Sicherheit so abworten.

Aber mal so als Gegenfrage: Was soll das denn bedeuten? "Einer Ratenzahlung nicht zugestimmt"? Meinst Du, die Zahlungen wären dann "rechtlich ungültig" oder sowas? Das ist Blödsinn.

Das ist einfach nur Droh-blabla. Es soll zum Einen suggerieren, dass sie das Sagen haben und zum anderen den rechtlichen Rahmen für Folgekosten (Einigungsgebühren) ebnen.

Alles was normalerweise passiert, wenn sie gnädiger Weise einer Ratenzahlung "zustimmen" ist, dass sie vorübergehend erklären können darauf zu verzichten das Verfahren voranzutreiben während Du zahlst - in Deinem Fall betrifft das aktuell das automatisierte gerichtlilche Mahnverfahren. Mehr ist es eigentlich nicht. Dafür berechnen die dann in aller Regel eine 1,5er RVG Gebühr und tun so, als wenn die Welt nicht anders funktionieren würde.
Das ist wie sagt natürlich Kokolores und braucht kein Mensch.
Du bist zahlungswillig, in begrenztem Umfang zahlungsfähig und hast sogar dafür einen aktuell einschlägig anerkannten Grund geliefert. Also zahlst Du genau das was Du kannst und gut ist. Für deren Aufwand (den automatischen Flatterbrief) kriegen die (zumindest nach meinem Dafürhalten) noch eine 0,3er Gebühr gem. 2301 RVG an Inkassokosten und dann ist aber auch gut.
Alles andere wäre überzogen und verstieße zudem m.E. gegen die Schadenminderungspflicht.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Vielen Dank nochmal für die Ausführung. Du/Ihr seid natürlich in solchen Fällen natürlich mit einer härteren Schale ausgestattet und könnt über sowas oftmals nur müde lächeln. Das finde ich gut und nimmt mir auch die Hemmung das zu tun. Auf den Gedanken wäre ich nie gekommen, weil ich tatsächlich dachte, einer Ratenzahlung muss beiderseitig zugestimmt werden. Und es stimmt ja auch, die Zahlung kommt ja eh.

Aber ganz im ernst, mir ist es ein Rätsel warum die (oder Klarna) Ratenzahlungen nur für 2 Monate (oder 3 mit Zusatzgebühren) vereinbaren. Das wäre wahrscheinlich auch bei einer Forderung von 5000 Euro so. Das zahlt ein zahlungsunfähiger(-williger) Mensch doch niemals in 2-3 Raten ab. Dass man sein Geld wiederhaben möchte ist ja logisch und absolut nachvollziehbar. Aber es sollte doch auch zielführend sein meiner Meinung nach. Aber na ja, die Bewertungen im Internet für Pair Finance sprechen Bände.

Danke schön nochmal.
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