Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

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nurmalkurzgefragt
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Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Guten Abend!

Ich gestehe mir selbst ein dass ich diese Lage eigenverschuldet habe. Ich habe mit der Bezahlart Klarna im Februar 2020 etwas im Wert von 480 Euro gekauft. Das Zahlungsziel war Ende April (man konnte das verlängern) jedoch konnte ich es aufgrund der finanziellen Einbußen des Kurzarbeitergeldes (das war beim Kauf noch nicht abzusehen. Kurzarbeitergeld erhielt ich erstmalig im März) nicht stemmen. Das ist keine fadenscheinige Ausrede, sondern ich habe mein dadurch geringeres Einkommen erstmal für die notwendigen Dinge verwendet (Miete, Strom, Nahrung). Ich habe natürlich auch mit Klarna gesprochen und gefragt, ob das über eine Ratenzahlung geht (die Klarna ja auch anbietet). Da wurde mir gesagt dass das nicht möglich ist und nur das Zahlungsziel verlängert werden kann. Nun ja ich bekam 2 Mahnungen von denen und bis Ende Mai hatten sie Geduld mit mir. Nun wurde die Forderung an "Pair Finance" abgetreten. DIe beläuft sich nun "dank" der Inkassogebühren auf 540 Euro. Ich wollte über deren Portal eine Ratenzahlung vereinbaren, aber es gehen nur 2 Monate. 3 Monate sind maximal möglich, hier aber nur mit einer "Aufwandspauschale" von zusätzlich 54 Euro. Das wurde mir telefonisch von denen so bestätigt. Telefonisch wurde mir auch geraten das nochmal per EMail zu schildern und um zumindest Raten von 6 Monaten zu bitten. Die Antwort auf die EMail ergab dass das nicht nicht möglich ist, da Klarna/Pair Finance die Forderung schnellstens beglichen haben wollen. Ich habe ja leider schon einmal in früheren Tagen eine Ratenzahlung bei einer Inkassofirma getätigt. Da waren aber wenigstens 12 Monate und flexible Raten möglich. Mir ist bewusst dass ich das selber verbockt habe und die nicht verpflichtet sind sich auf eine Ratenzahlung einzulassen. Aber Pair Finance stellt sich stur (und teilweise auch dumm, weil die auf meine EMails immer das gleiche antworten) und Klarna ist eh Geschichte jetzt. Ich will es ja zurückzahlen. 100 Euro auf fünfeinhalb Monate wären problemlos machbar. Geld leihen kommt für mich aber eher nicht infrage und diese Schulden mit anderen Schulden ausgleichen kommt erst recht nicht infrage.

Was ratet Ihr mir? Die 2 Monate (oder 3 Monate) annehmen und den Po zusammenkneifen? Oder könnte es noch andere Wege geben? Das "Problem" ist ja dass die Forderung absolut korrekt ist. Ich möchte aber ungern "gelbe Briefe" vom Gericht oder gar den Gerichtsvollzieher am Hals haben.

Liebe Grüße

PS: Was mir noch einfällt. Am Telefon sagte die Frau dass es, wenn nicht nicht reagiere an die Rechtsabteilung weitergeht. Was hat das nun eigentlich wieder zu bedeuten? Gibt es einen Forderungseinzug für den Forderungseinzug?
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

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Hi nurmalkurzgefragt,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance" geschaut?
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caffery
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von caffery »

Hi!

Ich würde bei den dargelegten Vorgehensweisen dazu raten, überhaupt nichts mit denen zu vereinbaren oder über deren Portal zu machen. Auf gar keinen Fall würde ich darauf hören, was die Dir da am Telefon erzählen - oder überhaupt da anrufen.

Zahle einfach Deine 100 Euro pro Monat (oder wenn Du kannst auch mehr) mit dem Überweisungsbetreff "zur Verrechnung auf Hauptforderung AZ: XXXX" (XXXX= deren Aktenzeichen) an den Gläubigervertreter ohne irgendeine Vereinbarung. Die werden Dir das Geld schon nicht zurücküberweisen.

Da deren Inkassokosten scheinbar überhöht sind, würde ich angsichts der dargelegten Informationen auf die genannte Weise insgesamt 507 Euro + ggf. Verzugszinsen ab Ende April, also höchstens etwa 510 Euro zahlen und dann aufhören. Egal was die sagen. Den Rest würde ich ausdrücklich bestreiten. Wenn sie dann meinen, dass sie noch was kriegen, sollen sie Dir doch einen Mahnbescheid schicken. (die Wahrscheinlichkeit dürfte sehr gering sein). Sollten sie das tun, würde ich dem komplett widersprechen.

Sollten sie Dir während der Zahlungen einen Mahnbescheid schicken, solltest Du die gesamte Restsumme möglichst innerhalb kurzer Zeit auftreiben. Spätestens wenn der Vollstreckungsbescheid dazu eintrudelt, sollte die Forderung komplett gezahlt sein. Dann kannst Du innerhalb von zwei Wochen gegen den Mahnbescheid Widerspruch (wäre am besten) oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch (wäre auch noch okay) einlegen.

So würde ich es tun - ob Du das auch so machen willst, hängt ganz bei Dir. Die werden Dir natürlich mitteilen, dass das so zu laufen hat wie die wollen und Dir das schwarze vom Himmel runter drohen. Wenn Du nach deren Pfeife tanzen willst, kannst Du das natürlich auch tun.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Wow caffery, danke! Dass das auf so einem Weg möglich ist hätte ich nichtmal im Ansatz vermutet. Du hast schon recht, wenn ich zum Beispiel 100 Euro überweise schmälert das die Hauptforderung ja trotzdem und bleibt nicht bei 540 Euro (oder den von dir empfohlenen 510 Euro) stehen. Die können ja dann wenn ich 100 Euro gezahlt habe nicht ankommen und weiterhin 540 Euro fordern, sehe ich das richtig?

Ich fasse es nochmal für mich zusammen.

1. monatlich 100 Euro auf deren Bankverbindung (Pair Finance) mit Angabe "zur Verrechnung auf Hauptforderung Aktenzeichen XY" überweisen
2. auf weitere Mahnungen nicht reagieren und den Stiefel durchziehen bis ca. 510 Euro beglichen sind (mir ist bewusst dass das nur ein Rat von Dir und nicht rechtsverbindend ist)
3. danach aufhören und weiterhin nicht reagieren, außer es kommt ein Mahnbescheid vom Gericht

Und dem Mahnbescheid widerspreche ich egal ob er während der Zahlungen oder danach kommt? Und der Widerspruch erfolgt ohne Begründung? Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid treiben mir ja schon etwas den Schweiß auf die Stirn.

Kann das eigentlich von Nachteil sein dass ich nachweisbaren EMail-Kontakt mit denen hatte und da bereits anfragte?

LG
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caffery
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von caffery »

nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 18:53 Und dem Mahnbescheid widerspreche ich egal ob er während der Zahlungen oder danach kommt? Und der Widerspruch erfolgt ohne Begründung? Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid treiben mir ja schon etwas den Schweiß auf die Stirn.
Ne, einem Mahnbescheid würde ich nur widersprechen, bzw. Einspruch gegen einen Vollstreckungsbscheid einlegen, wenn zu dem Zeitpunkt des Rechtsmittels die Forderung beglichen ist.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Ah ich verstehe jetzt auch den von Dir genannten Punkt. Wenn während der Zahlungen der Mahnbescheid kommt, schnellstens auf einem Weg die restliche Summe an die zahlen und dann widersprechen (da ja alles beglichen ist) und wenn nach der vollständigen Zahlung ein Mahnbescheid kommt (wann auch immer), dann ebenfalls widersprechend (da die Forderung dann ja ebenfalls beglichen ist).

Angenommen es käme so und ich widerspreche (gehen wir mal "nur" davon aus dass ein Mahnbescheid kommt). Was passiert dann in der Regel? Naiv gefragt: kann das vor dem Gericht landen? Ich habe natürlich auch keinen jahrelangen Streit wegen am Ende doch "nur" 540 Euro im Sinn.
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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 18:53 ...
1. monatlich 100 Euro auf deren Bankverbindung (Pair Finance) mit Angabe "zur Verrechnung auf Hauptforderung Aktenzeichen XY" überweisen
...
Ich würde es nicht an P.F. überweisen sondern am besten direkt an den Gläubiger, resp. "Klarna".

Ansonsten: Was caffery sagt.

Viel Glück!

Es macht in aller Regel wenig Sinn, mit Inkassofirmen zu korrespondieren, und gar keinen, mit denen zu telefonieren! Wie willst Du im Fall des Falles irgendetwas beweisen ? Da weiß doch morgen keiner mehr, was Du heute mit denen vereinbart hast.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

MrsRob hat geschrieben: 18. Jun 2020, 19:10
nurmalkurzgefragt hat geschrieben: 18. Jun 2020, 18:53 ...
1. monatlich 100 Euro auf deren Bankverbindung (Pair Finance) mit Angabe "zur Verrechnung auf Hauptforderung Aktenzeichen XY" überweisen
...
Ich würde es nicht an P.F. überweisen sondern am besten direkt an den Gläubiger, resp. "Klarna".

Ansonsten: Was caffery sagt.

Viel Glück!

Es macht in aller Regel wenig Sinn, mit Inkassofirmen zu korrespondieren, und gar keinen, mit denen zu telefonieren! Wie willst Du im Fall des Falles irgendetwas beweisen ? Da weiß doch morgen keiner mehr, was Du heute mit denen vereinbart hast.
Danke auch Dir!

Ach so? Jetzt bin ich verwirrt. Ich dachte die Inkassofirma ist nun der Gläubiger? Und Du meinst, ich solle es lieber an Klarnas Bankverbindung schicken? Aber wie führe ich im Überweisungsträger auf um was es sich handelt? Mit dem Aktenzeichen können die ja bestimmt nichts anfangen? Und wenn die dann sagen sie haben nie eine Zahlung bekommen? :o
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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn die Hauptforderung bezahlt ist, ggf. plus 5-10,00 Euro Mahngebühren/Zinsen, dann mit großer Wahrscheinlichkeit kein Mahnbescheid nach, denn die Inkassofirmen wissen sehr wohl, dass sie ihre meist deutlich überhöhten "Kosten" (*lach*) bei kaum einem Gericht durchkriegen.
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Witwe Bolte
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von Witwe Bolte »

Hast Du denn keine ordentliche Rechnung bekommen ? Ist heutzutage doch Pflicht, fortlaufend nummeriert sogar.
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nurmalkurzgefragt
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Re: Inkassoforderung von Klarna / Pair Finance

Beitrag von nurmalkurzgefragt »

Meinst Du eine Rechnung von Klarna oder Pair Finance (Gott, diese Namen immer).

Von Pair Finance habe ich per EMail eine "Rechnung" bekommen, die so ausschaut:

Ihre Rechnung (vom 10.02.2020) 474,90 €
Mahnspesen 3,60 €
Rechnungsgebühr 9,99 €
1,0 Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 45,00 €
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 9,00 €
Zu zahlender Gesamtbetrag 542,49 €

Bei Klarna lief alles über die App, da ich eine papierlose Rechnung bevorzugte. Und die Mahnungen erfolgten per EMail.

Aber nochmal zu meiner Frage wenn ich das an Klarna zahlen würde. Wäre das sinnhaft, da die ja mit der Überweisung an sich nichts anfangen können da die Akte ja an Pair Finance abgegeben wurde? Und dann könnte Pair Finance ja sagen, sie hätten nie einen Taler bekommen? Mir qualmt der Kopf.
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