Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Joki hat geschrieben: ↑15. Jun 2020, 11:28
...
Sie hat ihren Lohn auf ihr eigenes Kto bekommen, kurz danach eine Aufforderung vom IV das Sie das Geld an den IV zahlen muss .
...
Und die Tochter hat das dann auch tatsächlich getan ?
Ohne zuvor Mama und Papa zu fragen: "Was hab ich mit Eurer Inso zu tun ?"
Sehr mysteriös, diese Geschichte, und wirklich nur schwer zu Glauben
(owohl es hier ja auch einen IV gibt, der versucht, "seinen" Insolaner übern Tisch zu ziehen).
Manche kriegen einfach den Hals nicht voll und scheuen sich dabei auch nicht vor "Leichenfledderei" ...
Habe heute nochmal mit meiner Tochter geredet, wir sehen uns ja so oft da sie bei meiner Exfrau lebt .
Die Insolvenzverwalterin hat ihr geschrieben, das Sie mit meiner Exfrau in einer Gemeinschaft lebt und deswegen Summe x an Einnahmen nicht überstiegen werden darf . Deswegen musste Sie ihren Lohn abgeben
Das verstehe wer will .... das ganze wird im Moment von einem Anwalt überprüft, bin mal gespannt
Joki hat geschrieben: ↑17. Jun 2020, 07:38
Habe heute nochmal mit meiner Tochter geredet, wir sehen uns ja so oft da sie bei meiner Exfrau lebt .
Die Insolvenzverwalterin hat ihr geschrieben, das Sie mit meiner Exfrau in einer Gemeinschaft lebt und deswegen Summe x an Einnahmen nicht überstiegen werden darf . Deswegen musste Sie ihren Lohn abgeben
Das verstehe wer will .... das ganze wird im Moment von einem Anwalt überprüft, bin mal gespannt
Wie gesagt: Wenn es so einen Brief wirklich von einem insolvenzverwalter geben sollte, würde ich damit auch zu einem Anwalt gehen. Ebenso würde ich das zuständige Insolvenzgericht über der Vorgang informieren.
Aus meiner Sicht kann ein Insolvenzveralter der sowas tut nur zwei Dinge sein: Für seinen Beruf untauglich oder ein Betrüger. In beiden Fällen sollte er nicht mehr als insolvenzverwalter bestellt werden.
PS: Ist sie sich auch wirklich sicher, dass der Brief von einem Insolvenzverwalter kam? Der Zusammenhang klingt nämlich eigentlich stark nach SGB II - Bedarfsgemeinschaft... und in diesem Zusammenhang würde er sogar auch Sinn ergeben.
Weil es im SGB II = ALG 2 = Hartz IV "Bedarfsgemeinschaften" gibt.
Und da wird der "Bedarf" errechnen: Regelsatz plus Kosten der Unterkunft
und vom "Bedarf" dann das anrechenbare Einkommen der "Bedarfsgemeinschafts-Mitglieder" abgezogen.
Da kann es dann schon mal zu Überzahlungen vom JC kommen,
die in aller Regel dann aber verrechnet werden.
Hat die Tochter denn ihr gesamtes Einkommen an den IV überwiesen ?
Hoffentlich haben sie (Mutter und Tochter) den Brief vom IV noch
und hoffentlich haben sie einen Anwalt, der auch was tut.
In der Branche soll es ja auch Luschen geben ...
Ich bleibe mal bei meiner Vermutung, dass die Tochter bei der Mutter als "Unterhaltsberechtigte" notiert war (so dass der IV von der Mutter weniger "Pfändbares" bekommen hat).
Dann hat der IV irgendwann bemerkt (wie auch immer), dass die Tochter eigenes Einkommen hat
und er will jetzt von der Mutter mehr bekommen, weil die Tochter nicht mehr unterhaltsberechtigt sei.
(Dann hätte er das Geld aber von der Mutter fordern müssen, nicht von der Tochter.)
Aber selbst wenn an meiner Vermutung ein Körnchen Realität wäre,
dann wäre es immer noch total falsch!
Meines Wissens kann der IV nicht eigenmächtig entscheiden, wer "unterhaltsberechtigt" ist und wer nicht.
Das muss das (Insolvenz-) Gericht entscheiden.
Und es gilt dann es ab Gerichtsbeschluss, nicht rückwirkend.
Es bleibt also alles sehr merkwürdig an dieser Geschichte - ich bin gespannt auf die Auflösung.
@MrsRob:
da bitte ich um etwas mehr Pingeligkeit bei der Suche nach dem richtigen/zuständigen Gericht für die gesetzliche Unterhaltspflicht (Unterhaltsberechtigung an sich) und der Berücksichtigung dieser Unterhaltspflicht.
Einmal ist das Familiengericht zuständig und einmal ist das Insolvenzgericht/Vollstreckungsgericht zuständig.
Wenn ein Insolvenzgericht die "Freibeträge" kippt mit der Begründung, da ist keine gesetzliche Unterhaltspflicht, dann macht es "Spaß", dagegen was zu unternehmen.
Hallo, so meine Tochter war jetzt beim Anwalt. Laut ihrer Anwältin wird ihr Lohn solange sie mit meiner Frau zusammen wohnt komplett gepfändet. Da die beiden als Wohngemeinschaft zählen. Sie wird sich jetzt wahrscheinlich ummelden. Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht , es ärgert mich sehr dass sie unter unseren Schulden zu leiden hat . Die Anwältin sagt, dass sie keine Chance hat ihr Geld zu behalten solange Sie offiziell bei meiner ExFrau wohnt .