Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hallo zusammen,
meine Tochter lebt bei meiner Exfrau , die sich genau wie ich , scheidungsbedingt in der PV befindet . Ab den 1.08.fängt sie Ihr Anerkennungsjahr im Kindergarten an .Da sie dafür dann offiziell ihren Lohn bekommt, haben wir Angst das dieser auch pfändbar ist . Ist diese Angst berechtigt ?
Wünsche euch allen ein schönes Wochenende...
danke für dieses tolle Forum
.....sie hat schon einmal im letzten Jahr, bei Edeka auf Steuerkarte gearbeitet , das Geld wurde ihr komplett gepfändet. Irgendwie hat der IV davon Wind bekommen und das Geld eingefordert
Da habt ihr entweder etwas total bescheuertes gemacht (sowas wie Lohn der Tochter auf das Konto der insolventen Mutter) oder ihr habt etwas komplett falsch verstanden.
Ich habe in meiner PI das eine oder andere Mal vor der Entscheidung gestanden gegen den TH zu klagen, habe aber immer den Entschluss gefasst, es nicht zu tun.
In den hier geschilderten Fall hätte ich es - und würde es auf jeden Fall machen, zumindest aber einen Anwallt aufsuchen um mich beraten zu lassen. Hier wurden Gelder eingezogen, die nicht den Einkünften der Schuldiger zuzurechnen sind. Problematisch könnte es allerdings werden, wenn das Geld auf ein Konto der Schuldiger gezahlt wurde, das der Kontopfändung unterliegt.
Ist die Tochter über 18 ?
Dann sollte sie den IV schriftlich auffordern, ihren einbehaltenen Lohn wieder auszuzahlen.
Wenn unter 18, sollte das ein Erziehungsberechtigter tun.
Kopie der Lohnabrechnung von Edeka dazu.
Es ist doch jedenfalls einen Versuch wert!
Vielleicht war es ja auch so, dass die Tochter (zuvor ohnen eigenes Einkommen) dann mit eigenem Einkommen (von Edeka) vom Insolvenzverwalter nicht mehr als "Unterhaltsberechtigte" angesehen wurde (bei Dir ? oder Deiner Frau ?) - ich würde das jedenfalls mal überprüfen lassen, ob das wirklich korrekt gelaufen ist !
Jetzt hat Fräulein Tochter doch hoffentlich ein eigenes Konto ?
Ich gehe stark davon aus, dass hier etwas komplett falsch verstanden und daher unwissentlich völlig unzutreffend dargestellt wurde.
Zwar habe ich schon viel erlebt - auch an merkwürdigem Verwalterverhalten. Aber ein Verwalter der den Arbeitslohn der Tochter "einfordert" weil ihre Mutter im Insolvenzverfahren ist... das ist derart absurd - ich kanns mir nicht vorstellen.
@ Joki
Ihr müsstet doch zumindest wissen, wohin das Geld der Tochter gegangen ist, auf ein eigenes - oder das Konto der Mutter.
Haben die Mutter und Du den selben IV/TH?
Wie wirkt sich die Tochter im Bezug auf das Pfändbare Einkommen aus?
Liegen bei der Mutter oder Dir überhaupt Kontopfändungen vor?