Kontopfändung wie lange gültig

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Witwe Bolte
Guru
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Witwe Bolte »

Kommt darauf an, was man vorhat, glaube ich.

Inzwischen gibt es in D ja das Zahlungskontengesetz (ZKG), danach müssen die Banken JEDEM ein Konto geben (der keines hat), auch Menschen ohne festen Wohnsitz (ofW).
Es soll aber auch immer noch Banken geben, die ein bestehendes Konto kündigen, wenn man sich da "ofW" meldet, auch, wenn man eine postalische Adresse in D benennt (und den Wohnsitz im Ausland angibt).
Hörte ich.

Weiter hörte ich, dass, wenn Du in D einen st+sv-pflichtigen Job annimmst, ofW in Steuerklasse 6 kommst.
Ist ja auch eher unschön ...

Ein Kfz kann man dagegen trotzdem anmelden, dazu braucht es nur einen "Empfangsbevollmächtigten" in D, der hier eine Meldeadresse hat - aber den § 46 (2) FZV kennen einige Zulassungsstellen scheinbar (noch) nicht.

Ob man ein Gewerbe ofW in D anmelden kann ?
*nixweiß* will man aber vermutlich gar nicht, wenn man sich "unterm Radar" hier aufhalten will ?

Und wer in D nicht gemeldet ist, unterliegt natürlich auch nicht der Versicherungspflicht in einer Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat). Das kann von Vorteil sein (keine Beitragszahlung) oder von Nachteil (keine Leistungspflicht einer KK im Krankheitsfall).

Wahrscheinlich merkt man es erst beim Kontakt mit der deutschen Bürokratie, was mit oder ohne Meldeadresse in D alles geht - oder eben nicht geht.

Viel Glück!
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Shopgirl »

Zur Ausgangsfrage:

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, so lange hat die Bank mindestens den alten Pfüb noch rumliegen.

Wenn bei der Kontoeröffnung auffällt, dass es einen alten Pfüb gibt (keine Garantie, dass das wirklich jemand merkt), wird das Konto gar nicht erst eröffnet. Klar, der Schuldner kann drauf bestehen, nur hat er dann direkt mit dem Konto das Vergnügen mit der alten Pfändung. Macht wenig Sinn.
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thinder
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von thinder »

interessant was alles möglich ist, ohne Wohnsitz.
Das mit dem Pkw wusste ich nicht, dachte immer man muss hier dann auch gemeldet sein.

Und unter dem Radar leben geht natürlich auch nicht soooooo leicht, schon alleine wegen einem Job um seine Miete zu bezahlen.
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imker
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von imker »

also..ich bin nicht der Auffassung, dass der alte PfÜB wieder auflebt, wenn nach Kündigung des Girovertrages ein neuer Girovertrag abgeschlossen wird. Aus der Praxis kenne ich das Problem nur bei Lohnpfändungen. Da regelt § 833 II ZPO als Ausnahmevorschrift, dass der PfÜB wieder auflebt, wenn innerhalb von 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrages ein neues Vertragsverhältnis begründet wird. Für die Bank gibt es eine solche Wiederauflebensregelung nicht - oder habe ich nicht sorgfältig gesucht....
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thinder
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von thinder »

ich denke mal das einfachste wird es sein, wenn man die Bank frage ob noch etwas vorliegt oder nicht, wenn man in solch eine Situation kommen sollte.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von imker »

Einfach: ja
Dann richtig: danach wurde gefragt..... :lol:
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