Kontopfändung wie lange gültig

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thinder
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Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von thinder »

Hallo.
Ich kann bei einem Geldinstitut ein Konto eröffnen, wo ich vor mehreren Jahren schon mal eine Kontopfändung hatte, die noch nicht beglichen wurde.
Das Konto wurde dann man irgendwann gelöscht.

Wenn ich dort jetzt ein neues Konto eröffnen greift dann die Pfändung wieder oder ist es Kontonummer abhängig?

Oder bekommt der Gläubiger bescheid, das XYZ jetzt wieder ein Konto eingerichtet hat?

Thanks
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

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Hi thinder,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kontopfändung wie lange gültig" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Guten Morgen,
das ist wohl eine Frage, die sich am besten von jemanden beantworten lässt, der in einer Bank arbeitet.

Grundsätzlich würde die Kontopfändung von damals noch wirksam sein. Aber als damals dein altes Konto aufgelöst worden ist, da wurde mit Sicherheit dem Gläubiger Bescheid gesagt, dass das Konto nicht mehr existiert. Es kommt jetzt auf die Arbeitsweise in einer Bank an, ob die Information weiter gespeichert wird und ob bei einem neuen Konto erstmal eine interne Abfrage durchgeführt wird, ob gegen dich irgendwas vorliegt.

Aber davon mal abgesehen würde bei einem neuen Konto auch eine Schufamitteilung erfolgen und dein Gläubiger wird mit Sicherheit sehr schnell herausfinden, dass du wieder ein neues Konto hast und die Kontopfändung reaktivieren. Meine persönliche Meinung ist, dass du nicht unter dem Radar fliegen könntest und es nicht bemerkt werden würde. Aber das ist natürlich "gefährliches Halbwissen". Andere werden dir aus der Praxis mit Sicherheit eine fundiertere Antwort geben können.
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thinder
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von thinder »

Danke für die Antwort. ;)
Interessant mal zu erfahren wie es funktionieren kann 8-)
Also würde jeder Gläubiger bescheid wissen wenn ich irgendwo ein Konto eröffnen?
Das ist ja interessant! Ich dachte immer das das über den Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mitgeteilt wird.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

thinder hat geschrieben: 8. Jun 2020, 09:08 Danke für die Antwort. ;)

Also würde jeder Gläubiger bescheid wissen wenn ich irgendwo ein Konto eröffnen?
Sofern der Gläubiger mit der Schufa verbunden, auf jeden Fall!!
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tidus82
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von tidus82 »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 8. Jun 2020, 11:56
thinder hat geschrieben: 8. Jun 2020, 09:08 Danke für die Antwort. ;)

Also würde jeder Gläubiger bescheid wissen wenn ich irgendwo ein Konto eröffnen?
Sofern der Gläubiger mit der Schufa verbunden, auf jeden Fall!!
Dem darf ich mal widersprechen - nur weil ein Gläubiger mit der Schufa eine Vereinbarung getroffen hat bedeutet das nicht, dass der Gläubiger Auskunft über die entsprechenden Daten erhält.
Im Gegenteil! Kein Gläubiger erhält irgendwelche Auskünfte über bestehende Verträge, Konten oder irgendetwas Anderes in diesem Sinne von der Schufa.

Die Schufa berechnet einen sogenannten Branchen-Score - und diesen Score + eventuelle Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen (Also Insolvenz / eidesstattliche Versicherung o.Ä.) bekommt ein Gläubiger. Mehr aber auch nicht.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Okay, meine Erfahrungen sind da anders. Ich hatte auch mal ein neues Konto wegen einem Umzug. Da wussten meine Gläubiger blitzschnell Bescheid, ohne das ich irgendjemanden Bescheid gegeben habe. Und ich habe daraus geschlossen, dass diese Information über die Schufa geflossen ist.
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Witwe Bolte
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von Witwe Bolte »

Hier war es auch so: Nach einem Umzug wollten wir ein neues Konto bei einer neuen, ganz anderen Bank, der Bankangestellte sagte nach einem Blick in seinen PC: " ... aber Sie haben ja noch ein Konto bei der ... (Bankname) in ... (Ort) ...".

Antwort: "Nein, das ist gekündigt."

Neue Bank: "Okay, dann ist das hier bei der Schufa wohl noch nicht aktualisiert. Wenn Sie derzeit kein Konto haben, dann bekommen Sie jetzt eines hier."

an thinder: Ich würde lieber eine andere Bank nehmen, für alle Fälle, wer weiß.
Die alte Bank wird Deine alten Daten sicher noch haben, würde ich mal vermuten.
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tidus82
Admin
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von tidus82 »

Ich hab mich jetzt mal durch die Schufa geblättert unter: https://www.schufa.de/loesungen-unterne ... vatkunden/

Dort gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Partner der Schufa - unter Anderem natürlich für Banken.
Und ausschließlich dort, wo die Pfändungsschutzkonto-Abfrage gemacht wurde wird die Kontonummer (aus der die Bank natürlich abzuleiten ist) übermittelt und bekannt gegeben. Kann es sein, dass MrsRob zu dem Zeitpunkt noch ein Pfändungsschutzkonto bei der alten Bank hatte?

Ansonsten gibt es - wie ich oben schon geschrieben habe - zumindest offiziell nur die Branchen-Scores.

Es gibt durchaus noch andere "Auskunftssysteme" von der Schufa - aber - zumindest soweit ich gefunden habe, nichts wo die Bankdaten einfach rausgegeben werden.

Ansonsten würde ich vielleicht mal nachfragen bei den entsprechenden Gläubigern, wo die die Daten herbezogen haben (also Datenauskunft nach §15 - Insbesondere Absatz 1, Buchstabe g) anfordern.
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RubyGloom
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von RubyGloom »

Moin,

mir wurde mal zugetragen, dass der Kunde (Bank, Gläubiger, Vertragspartner) bei der Schufa erfährt, wo jemand ein Konto hat ... aber eben nicht die Kontodaten ...

Somit kann ein Gläubiger eine Blindpfändung bei der entsprechend Bank versuchen, soll Banken geben, die das machen, aber auch welche die das nicht machen.

Insofern wären alle Szenarien denkbar.
Normalerweise muss in einen Pfüb aber das Konto genau bezeichnet werden und nicht nur mit dem Namen des Schuldners sondern der Iban.
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insolaner
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Re: Kontopfändung wie lange gültig

Beitrag von insolaner »

RubyGloom hat geschrieben: 8. Jun 2020, 19:42Normalerweise muss in einen Pfüb aber das Konto genau bezeichnet werden und nicht nur mit dem Namen des Schuldners sondern der Iban.
wenn ich mich recht erinnere, steht im PfÜb aber sowas drin wie "und/oder alle anderen Konten dieses Schuldners"?! Dann wird also neben dem bekannten Haupt- auch das unbekannte Spar-, Tagesgeld- und Depotkonto geräumt :/
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