Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo Ihr Lieben , konnte ein paar Tage nicht schreiben , da ich letzte Woche unerwartet ins Krankenhaus musste .Nun mal ein kleines Update :
Also wir waren bei der Caritas und haben uns die Bescheinigung geholt um den Sockelbetrag für mich zu erhöhen. Diese Bescheinigung hat mein Mann letzte Woche Donnerstag bei der Bank eingereicht. Gestern hat er nochmal die Pfändungsabteilung der DB angerufen das Sie die Bescheinung am Freitag erhalten haben und das es bis zu 5 Werktage dauert den Freibetrag zu erhöhen. Mal schauen ob die es bis heute geschafft haben den Freibetrag zu erhöhen.Gestern war er beim Gericht und hat den Antrag gestellt um den pfängungsfreien Freibetrag anzuheben.Mal gespannt wie lange das Gericht braucht um dies umzusetzen.
Also wir waren bei der Caritas und haben uns die Bescheinigung geholt um den Sockelbetrag für mich zu erhöhen. Diese Bescheinigung hat mein Mann letzte Woche Donnerstag bei der Bank eingereicht. Gestern hat er nochmal die Pfändungsabteilung der DB angerufen das Sie die Bescheinung am Freitag erhalten haben und das es bis zu 5 Werktage dauert den Freibetrag zu erhöhen. Mal schauen ob die es bis heute geschafft haben den Freibetrag zu erhöhen.Gestern war er beim Gericht und hat den Antrag gestellt um den pfängungsfreien Freibetrag anzuheben.Mal gespannt wie lange das Gericht braucht um dies umzusetzen.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo , "kurzes" Update....
Also, mein Mann war bei Gericht und hat versucht den Mitarbeitern dort zu erklären worum es ihm ging. Hat wirklich eine ganze Zeit gedauert bis die das verstanden haben, da so ein Fall laut den Mitarbeiterinnen "Jahre" zurücklag. Anhand der Kontoauszüge, Lohnabrechnungen wurde von ihm nachgewiesen das es sich bei dem Lohneingang auf das P-Konto um "Unpfändbaren" Geldeingang handelt. Das Gericht hat einen Beschluss aufgesetzt und diesen als Kopie an die Bank, an mich und an den Gläubiger geschickt. In dem Beschluss wird die Bank angewiesen, den vollen Betrag des Lohneinganges seines Arbeitgebers als Unpfändbar einzustufen. Nun habe ich bei der Bank angerufen und mir wurde mitgeteilt das die Bank noch auf das rechtskräftige Urteil wartet.
Meine Frage nun hierzu: Wie lange dauert denn so was, bis wir ein rechtskräftiges Urteil erwirken? In dem Beschluss steht der Gläubiger wurde angehört, mehr nicht. Und das gegen den Beschluss 14 tage nach Zustellung Einspruch erhoben werden kann. Zustellung des Beschluss war der 09.11.2018, laut Kalender läuft die Frist am 23.11.2018 ab.
Sollte nun der Gläubiger keinen Einspruch einlegen, kann mir jemand sagen wie lange wir damit rechnen können, bis wir endlich das Urteil und somit vollen Zugang auf das Konto haben?
(Die Deutsche Bank braucht immerhin noch ihrerseits 3-5 Werktage zur Bearbeitung!!!!!)
Liebe Grüße Ute
Also, mein Mann war bei Gericht und hat versucht den Mitarbeitern dort zu erklären worum es ihm ging. Hat wirklich eine ganze Zeit gedauert bis die das verstanden haben, da so ein Fall laut den Mitarbeiterinnen "Jahre" zurücklag. Anhand der Kontoauszüge, Lohnabrechnungen wurde von ihm nachgewiesen das es sich bei dem Lohneingang auf das P-Konto um "Unpfändbaren" Geldeingang handelt. Das Gericht hat einen Beschluss aufgesetzt und diesen als Kopie an die Bank, an mich und an den Gläubiger geschickt. In dem Beschluss wird die Bank angewiesen, den vollen Betrag des Lohneinganges seines Arbeitgebers als Unpfändbar einzustufen. Nun habe ich bei der Bank angerufen und mir wurde mitgeteilt das die Bank noch auf das rechtskräftige Urteil wartet.
Meine Frage nun hierzu: Wie lange dauert denn so was, bis wir ein rechtskräftiges Urteil erwirken? In dem Beschluss steht der Gläubiger wurde angehört, mehr nicht. Und das gegen den Beschluss 14 tage nach Zustellung Einspruch erhoben werden kann. Zustellung des Beschluss war der 09.11.2018, laut Kalender läuft die Frist am 23.11.2018 ab.
Sollte nun der Gläubiger keinen Einspruch einlegen, kann mir jemand sagen wie lange wir damit rechnen können, bis wir endlich das Urteil und somit vollen Zugang auf das Konto haben?
(Die Deutsche Bank braucht immerhin noch ihrerseits 3-5 Werktage zur Bearbeitung!!!!!)
Liebe Grüße Ute
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Der Beschluss ist vorläufig rechtskräftig. Die Bank hat keine Wahl. Sie darf sich nicht gegen den Beschluss stellen. Sofern der Beschluss also bei denen eingetroffen ist, hat sie sich entsprechend zu verhalten.
Tut sie das nicht, kann man die Bank verklagen.
Sollte der Gläubiger Einspruch einlegen, wird das Gericht ggf. die Bank anweisen, das Geld erst mal zu separieren. Und dann erst darf die Bank das Geld erst mal einfrieren und beiseite legen, bis es geklärt ist.
Entscheidend ist also so oder so immer der Wortlaut dessen, was das Gericht da an die Bank gesendet hat. Dem hat die Bank zu folgen.
Tut sie das nicht, kann man die Bank verklagen.
Sollte der Gläubiger Einspruch einlegen, wird das Gericht ggf. die Bank anweisen, das Geld erst mal zu separieren. Und dann erst darf die Bank das Geld erst mal einfrieren und beiseite legen, bis es geklärt ist.
Entscheidend ist also so oder so immer der Wortlaut dessen, was das Gericht da an die Bank gesendet hat. Dem hat die Bank zu folgen.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo Ihr Lieben ,
Der Beschluss vom Amtsgericht ist nun rechtskräftig . In dem Beschluss steht , das die Kontopfändung nun aufgehoben ist und der festgesetzte Sockelbetrag ist sein Arbeitslohn was der Arbeitgeber überweist. Diesen Monat konnte er voll über sein Lohn verfügen . Nur der restliche Übertrag von Oktober und November circa 1000 Euro die noch auf dem Konto sind , kann er nicht verfügen. Da der Sockelbetrag noch 1560 Euro betrug. Muss er wieder zu Gericht um diesen Betrag noch zu bekommen , oder reicht es die Bank anzurufen ?
Der Beschluss vom Amtsgericht ist nun rechtskräftig . In dem Beschluss steht , das die Kontopfändung nun aufgehoben ist und der festgesetzte Sockelbetrag ist sein Arbeitslohn was der Arbeitgeber überweist. Diesen Monat konnte er voll über sein Lohn verfügen . Nur der restliche Übertrag von Oktober und November circa 1000 Euro die noch auf dem Konto sind , kann er nicht verfügen. Da der Sockelbetrag noch 1560 Euro betrug. Muss er wieder zu Gericht um diesen Betrag noch zu bekommen , oder reicht es die Bank anzurufen ?
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo Ihr Lieben ,
So wie es aussieht ist die Kontopfändung doch nicht vom Konto.Laut Beschluss ist der Sockelbetrag was der Arbeitgeber überweist. Leider steht im Beschluss nicht drin das der neue Sockelfreibetrag ab Oktober gilt. Haben die vom Amtsgericht wohl etwas vermasselt. Kann doch nicht sein das dadurch eine Doppelpfändung entsteht für Oktober und November , das ja auch schon sein Lohn gepfändet wird . Übrigens ist der Beschluss rechtskräftig. Was kann er machen , das er den restlichen Betrag von Oktober und November noch bekommt.
So wie es aussieht ist die Kontopfändung doch nicht vom Konto.Laut Beschluss ist der Sockelbetrag was der Arbeitgeber überweist. Leider steht im Beschluss nicht drin das der neue Sockelfreibetrag ab Oktober gilt. Haben die vom Amtsgericht wohl etwas vermasselt. Kann doch nicht sein das dadurch eine Doppelpfändung entsteht für Oktober und November , das ja auch schon sein Lohn gepfändet wird . Übrigens ist der Beschluss rechtskräftig. Was kann er machen , das er den restlichen Betrag von Oktober und November noch bekommt.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Ich kopiere mal den aus meiner Sicht für Deine Frage wesentlichen Teil unseres vorangegangenen Gesprächs:
PS: Natürlich ist die Pfändung nicht vom Konto. Das Gericht hat nur gemäß Antrag den Freibetrag per Beschluss geändert. Wenn ich nichts wesentliches vergessen/überlesen habe, war dies ja auch das Ziel der Veranstaltung.
Hatte der Antrag an das Gericht den von mir genannten Passus enthalten?caffery hat geschrieben: ↑22. Okt 2018, 17:33Der Antrag sollte einen "Antrag auf vorläufige Einstellung der Pfändung bis zur Entscheidung des Gerichts" enthalten. Dann wird nichts an den Gläubiger ausgekehrt bis das Gericht entschieden hat. Wobei die Entscheidung ja eindeutig ist - man also im Prinzip auch sagen könnte "... bis das Gericht den Antrag bearbeitet hat."
PS: Natürlich ist die Pfändung nicht vom Konto. Das Gericht hat nur gemäß Antrag den Freibetrag per Beschluss geändert. Wenn ich nichts wesentliches vergessen/überlesen habe, war dies ja auch das Ziel der Veranstaltung.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
das stand im Antrag. Dann kam ja der zweite Beschluss .Indem steht...
wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos ..... zu der mit Pfändungs und Überweißungsbeschluss des hießigen Amtsgerichts vom ..... ausgesprochenen Pfändung der Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens der der o.g Drittschuldnerinbis auf weiteres gemäß §850k ZPO wie folgt festgesetzt.
Der pfandfreie Betrag - neuer Sockelbetrag -entspricht monatlich dem Betrag von der Firma ------- jeweils auf das o.g Konto überwiesen wird. (Sockelbetrag =Einkommen , mindestens jedoch für das gepfändete Konto derzeit gültige Sockelbetrag .
Mit Rechtskraft dieses Beschlusses entfällt der Beschluss des Amtsgericht ... vom 30.10.2018
wird der pfändungsfreie Betrag des Pfändungsschutzkontos ..... zu der mit Pfändungs und Überweißungsbeschluss des hießigen Amtsgerichts vom ..... ausgesprochenen Pfändung der Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens der der o.g Drittschuldnerinbis auf weiteres gemäß §850k ZPO wie folgt festgesetzt.
Der pfandfreie Betrag - neuer Sockelbetrag -entspricht monatlich dem Betrag von der Firma ------- jeweils auf das o.g Konto überwiesen wird. (Sockelbetrag =Einkommen , mindestens jedoch für das gepfändete Konto derzeit gültige Sockelbetrag .
Mit Rechtskraft dieses Beschlusses entfällt der Beschluss des Amtsgericht ... vom 30.10.2018
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Für Dezember hat es geklappt da konnte er über sein Lohn verfügen , was er überwiesen bekam . Halt nicht über den Restbetrag vom Oktober und November da der alte Sockelbetrag von 1560 Euro war.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Tjo, dann müsste nach meinem Verständnis die Bank Dein Ansprechpartner sein was den Verbleib des Geldes betrifft.
Das Gericht hat scheinbar (soweit man das hier anhand Deiner Ausführungen feststellen kann) nichts falsch gemacht.
Das Gericht hat scheinbar (soweit man das hier anhand Deiner Ausführungen feststellen kann) nichts falsch gemacht.
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