Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo Hummel habe gerade auf dem Kontoauszug geschaut ob P-Konto vermerkt , ist aber nicht so.
Morgen holen wir erstmal unsere Bescheinigung von der Caritas . Denke dann müssen wir zum Gericht um den restlichen Freibetrag zu bekommen .
Morgen holen wir erstmal unsere Bescheinigung von der Caritas . Denke dann müssen wir zum Gericht um den restlichen Freibetrag zu bekommen .
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Danke für die Rückmeldung zum Kontoauszug.
Mit der Bescheinigung der Caritas müßt ihr als erstes zu eurer Bank um die zusätzlichen ~426€ freigeschaltet zu bekommen. Und dann zum Gericht.
Mit der Bescheinigung der Caritas müßt ihr als erstes zu eurer Bank um die zusätzlichen ~426€ freigeschaltet zu bekommen. Und dann zum Gericht.
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Liebe Grüße von der Hummel
Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
So mein Mann hat heute noch einmal mit dem Gläubiger telefoniert . Nun wurde ihm gesagt das ein Schriftstück von dem Inkasso-Büro per Post zugestellt wird , welches er unterschrieben zurückschicken soll.
( Hiervon war NIE die Rede beim ersten Telefonat. )
Danach würde die Bank angewiesen werden die 50€ zu überweisen .Erst dann würde die Kontopfändung ruhen.
Gleichzeitig soll mein Mann einen Dauerauftrag über die 50€ einrichten .
Dies scheint mir ein wenig suspekt.
Zusätzlich eine Frage :
Kann mir jemand sagen wie lange es dauert beim Amtsgericht den kompletten unpfändbaren Lohn als Antrag durch zu bekommen ? (Momentan sind noch etwas über 2 Wochen bis zur der 4-Wochen Frist übrig )
Liebe Grüße und Danke im Vorraus,
Ute
( Hiervon war NIE die Rede beim ersten Telefonat. )
Danach würde die Bank angewiesen werden die 50€ zu überweisen .Erst dann würde die Kontopfändung ruhen.
Gleichzeitig soll mein Mann einen Dauerauftrag über die 50€ einrichten .
Dies scheint mir ein wenig suspekt.
Zusätzlich eine Frage :
Kann mir jemand sagen wie lange es dauert beim Amtsgericht den kompletten unpfändbaren Lohn als Antrag durch zu bekommen ? (Momentan sind noch etwas über 2 Wochen bis zur der 4-Wochen Frist übrig )
Liebe Grüße und Danke im Vorraus,
Ute
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Völlig zurecht. Dein Mann wird grad einfach verarscht weil sich das Inkasso nun durch die Reaktion Deines Mannes auf die Pfändungsmaßnahme in der Situation wähnt den richtigen Knopf gedrückt zu haben um Zahlungen abzupressen. Er möge bitte einfach seinen Rechtsanspruch auf Pfändungsschutz auf die bereits erläuterte Weise wahrnehmen und den Gläubiger in Ruhe lassen.damacons hat geschrieben: ↑22. Okt 2018, 17:06 So mein Mann hat heute noch einmal mit dem Gläubiger telefoniert . Nun wurde ihm gesagt das ein Schriftstück von dem Inkasso-Büro per Post zugestellt wird , welches er unterschrieben zurückschicken soll.
( Hiervon war NIE die Rede beim ersten Telefonat. )
Danach würde die Bank angewiesen werden die 50€ zu überweisen .Erst dann würde die Kontopfändung ruhen.
Gleichzeitig soll mein Mann einen Dauerauftrag über die 50€ einrichten .
Dies scheint mir ein wenig suspekt.
Ich sagte es zwar schon einmal, aber werde nun noch etwas deutlicher. Meine dringenden Ratschläge dazu lauten:
1. Er möge bitte nie wieder bei einem Inkassogläubiger anrufen.
2. Auf keinen Fall sollte er jetzt an den Gläubiger irgendwas zahlen.
3. Auf gar keinen Fall soll er einen Dauerauftrag einrichten.
4. Auf gar gar keinen Fall hat das Inkasso an seine Bank irgendwelche Zahlungen "anzuweisen".
5. Auf gar gar gar üüüüüberhaupt gaaaar keinen Fall den Zettel unterschreiben!!!
6. Selbst wenn er vorgenanntes doch tun sollte und der Gläubiger dann wirklich die Pfändung ruhend stellen sollte, brächte ihm das sehr wahrscheinlich überhaupt nichts. Denn Banken müssen Ruhendstellungen nicht anerkennen und tun das auch in den alltermeisten Fällen nicht - und das Inkasso weiß das auch ganz genau.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Der Antrag sollte einen "Antrag auf vorläufige Einstellung der Pfändung bis zur Entscheidung des Gerichts" enthalten. Dann wird nichts an den Gläubiger ausgekehrt bis das Gericht entschieden hat. Wobei die Entscheidung ja eindeutig ist - man also im Prinzip auch sagen könnte "... bis das Gericht den Antrag bearbeitet hat."
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Zuletzt geändert von caffery am 22. Okt 2018, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Hallo,
mein Gehalt ist heute schon aufs Konto gekommen.
Im online banking sehe ich nun bei verfügbarer Betrag 1.133, 80 € das ist mein Freibetrag, das heißt der Dispo wurde nicht abgezogen.
Kann ich denn jetzt schon darüber verfügen?
mein Gehalt ist heute schon aufs Konto gekommen.
Im online banking sehe ich nun bei verfügbarer Betrag 1.133, 80 € das ist mein Freibetrag, das heißt der Dispo wurde nicht abgezogen.
Kann ich denn jetzt schon darüber verfügen?
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
Ist denn der Dispo schon ausgeglichen? Wenn ja, dann kannst du eventuell tatsächlich drüber verfügen.
Wenn nein, dann sollte erstmal der Dispo ausgeglichen werden
Wenn nein, dann sollte erstmal der Dispo ausgeglichen werden
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
...das hatten wir ja schon so oft...wo mir paar mal vorgerrechnet wurde, dass der Dispo vom Freibetrag abgezogen wird.
Mein Umsatz 1.278 Plus. paar gequetschte. Bei verfügbarer Betrag 1.133, 80.
Gehaltseingang 1.207, 20 + 450
Kontostand vor Gehaltseingang minus 378 paar zerquetschte.
Mein Umsatz 1.278 Plus. paar gequetschte. Bei verfügbarer Betrag 1.133, 80.
Gehaltseingang 1.207, 20 + 450
Kontostand vor Gehaltseingang minus 378 paar zerquetschte.
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Re: Lohnpfändung , nun auch Kontopfändung
genau, von mir So sollte es eigentlich auch sein.
Da ich jetzt aber nicht unbedingt spekulieren möchte warum das nicht so ist - sei froh - scheinbar haben die es nicht verrechnet
Da ich jetzt aber nicht unbedingt spekulieren möchte warum das nicht so ist - sei froh - scheinbar haben die es nicht verrechnet
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