Hmmm, ich überlege gerade, ob hier evtl. eine vom Schuldner modifizierte Vereinbarung hier sinnvoll wäre, was meinen die anderen?
Bei einer Unterlassungserklärung kann man ja auch eine andere eigene Formulierung wählen, zumal Du beim Entwurf dieser Vereinbarung offensichtlich null mitwirken durftest.
Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
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- Guru
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
Wie wäre es, wenn Du für die Kinder eigene Konten eröffnest?
Viele Banken bieten doch kostenfreie "Junior"-Konten an.
Dann das Einkommen der Kinder auf das eigene Konto der Kinder überweisen lassen,
die werden ja nicht gepfändet, nur Du.
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
ist was neues rausgekommen? Bin gespannt wie das gericht entscheidet in so einem fall. Lg
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
Danke für das Interesse - In der Sache gab es noch keinen weiteren Fortschritt. Vielleicht wegen Corona?
MfG
Tomas
MfG
Tomas
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
Danke für den eigentlich naheliegenden Tipp - Erledigt!
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
Wenn das Geld der Kinder auf ein anderes Konto geht ist es trotzdem noch Einkommen der Kinder. Mich würde auch interessieren, ob die Kinder aufgrund der spärlichen Summe von 200,00 ganz oder anteilig aus der "Unterhaltspflicht" herrausgerechnet werden. Hat Deine Frau ebenfalls Einkommen? Persönlich finde ich es außgesprochen zynisch, dass man von 200 Euro "leben" können soll, alles was unter dem AlgII Satz liegt sollte nicht dazuführen, dass eine Unterhaltsverpflichtung verneint wird
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Hilfe bei Ratenzahlungsvereinbarung - Bitte lesen!
Kindergeld ist KEIN Einkommen der Kinder im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO.
Auch zu anderen Betreuungsleistungen, Naturalunterhalt und geringfügigen Einnahmen unterhaltsberechtigter Personen hat dieses BGH Urteil hier einiges an Staub aufgewirbelt - BGH Beschl. 19.12.19, Az. IX ZB 83/18
Hier ein lesenwerter Kommentar eines schuldnerfreundlichen Juristen dazu:
https://www.soziale-schuldnerberatung-h ... en-kindes/
Auch zu anderen Betreuungsleistungen, Naturalunterhalt und geringfügigen Einnahmen unterhaltsberechtigter Personen hat dieses BGH Urteil hier einiges an Staub aufgewirbelt - BGH Beschl. 19.12.19, Az. IX ZB 83/18
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