Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
KORREKTUR meines Leseverständnisses: Die Wartefrist für einen Neuantrag verlängert sich auf 13 Jahre nur für die Wiederholer, die nach dem neuen Recht die RSB schonnach drei Jahren erhalten haben.
Steht bei genauem Lesen in Art 6 des (Entwurfes des) Einführungsgesetztes - § 103 l EG InsO -
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Moin,
ich habe im Netz zu dem Thema einen aktuellen und interessanten Gesetzentwurf gefunden:
Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/186/1918681.pdf
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann geht es um die sofortige Einführung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
ich habe im Netz zu dem Thema einen aktuellen und interessanten Gesetzentwurf gefunden:
Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/186/1918681.pdf
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann geht es um die sofortige Einführung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
es wäre fast zu schön um wahr zu sein - sollte dieses biernamensgleiche Dings tatsächlich auch etwas "gutes" haben???
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
ok, es war lediglich der "Entwurf eines Gesetzes"... Komisch, bei den anderen Coronagesetzen waren "die" doch ganz fix :/
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Ich habe auch gehofft, dass das schnell mit durchrutscht!
Die „Insolvenzwelle“ kommt aber ja auch erst noch...
Viele die sich bis jetzt noch grade so über Wasser halten konnten, denen wird jetzt langsam die Kraft ausgehen.
Die „Insolvenzwelle“ kommt aber ja auch erst noch...
Viele die sich bis jetzt noch grade so über Wasser halten konnten, denen wird jetzt langsam die Kraft ausgehen.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Was mich in dem Zusammenhang interessiert, wie verhält sich die allgemeine Verkürzung auf 3 Jahre mit einem Schuldenbereinigungsplan, ob nun außergerichtlich oder aber gerichtlich?
Wenn ich mich richtig erinnere, laufen diese ja auch 6 Jahre, würden die dann auch auf 3 Jahre verkürzt oder bleibt es dabei?
Wenn ich mich richtig erinnere, laufen diese ja auch 6 Jahre, würden die dann auch auf 3 Jahre verkürzt oder bleibt es dabei?
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist dies ein Gesetzentwurf von den Grünen, also der Opposition. Also kann man davon ausgehen, dass das Gesetz von der Regierung abgelehnt wird.
Aber es wäre natürlich schön, wenn dies so oder in einer leicht veränderten Form beschlossen werden würde.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Du kannst auch jetzt schon - und konntest schon immer - einen SBP zeitlich gestalten wie Du lustig bist. Es ist zwar naheliegend einen Ratenplan zeitlich so zu gestalten wie ein Insolvenzverfahren voraussichtlich dauern würde (also im Moment bei allem anderen als Nullplänen ohnehin eher 5 als 6 Jahre). Das muss aber nicht so sein.arreis hat geschrieben: ↑21. Mai 2020, 09:03 Was mich in dem Zusammenhang interessiert, wie verhält sich die allgemeine Verkürzung auf 3 Jahre mit einem Schuldenbereinigungsplan, ob nun außergerichtlich oder aber gerichtlich?
Wenn ich mich richtig erinnere, laufen diese ja auch 6 Jahre, würden die dann auch auf 3 Jahre verkürzt oder bleibt es dabei?
Alles worum es im SBP geht ist, dass die Gläubiger in Summe mindstens so gut gestellt werden müssen wie in einem Insolvenzverfahren zu erwarten wäre.
Richtig ist allenfalls, dass diese Mindestumme in aller Regel geringer sein wird, wenn das Verfahren weniger lang dauert.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Finde ich ehrlich gesagt nicht. Das ist in meinen Augen so überhaupt nicht praktisch durchführbar, würde einen riesen Rattenschwanz nach sich ziehen und macht bei näherer Betrachtung m.E. auch ziemlich wenig Sinn - auch wenn es dem inhaltlich unbefleckten Leser erstmal wohlig anmutet. Von daher ist es also ein Paradebeispiel Grüner Politik;)Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: ↑21. Mai 2020, 09:05 Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist dies ein Gesetzentwurf von den Grünen, also der Opposition. Also kann man davon ausgehen, dass das Gesetz von der Regierung abgelehnt wird.
Aber es wäre natürlich schön, wenn dies so oder in einer leicht veränderten Form beschlossen werden würde.
Die sollen endlich mal die sukzessive Verkürzung bis Juli 22 final durchwinken und gut is. Dann weiß ich wenigstens wieder endgültig was ich den Leuten verbindlich erzählen kann ohne mich in Konjunktiven zu ergießen.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Da hast du völlig Recht, dass es für einen unbefleckten Leser wohlig anmutet, wenn es zu einer dreijährigen PI kommen würde. Wo würdest du es denn als nachteilig mit langem Rattenschwanz ansehen, wenn die PI nicht mehr statt 3, 5 oder 6 Jahren, sondern nur noch einheitliche 3 Jahre dauern würde?!
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