Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Das Europäische Parlament, sowie der Rat haben die Köpfe zusammengesteckt und ein Pamphlet in die Welt gezimmert welches sie mit dem leicht sperrigen Namen
RICHTLINIE (EU) 2019/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)
tauften.
Wem nach dem Durchlesen des Namens noch nicht schwindelig ist, kann sich gerne das Neugeborene Textkind in Gänze durchlesen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 23&from=EN
Ich habs versucht - ging aber nicht. Ich versuchs auf der Arbeit die Tage nochmal. Vielleicht hat es bis dahin ja auch schon jemand weises irgendwo kommentiert und der Kelch geht an mir vorüber.
Aber wie bei jedem schlechten Buch habe ich den letzten Satz schon gelesen: Das Ganze soll wohl schon im Juli 2021 verpflichtend Gesetz in allen EU-Schäfchenstaaten werden.
RICHTLINIE (EU) 2019/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)
tauften.
Wem nach dem Durchlesen des Namens noch nicht schwindelig ist, kann sich gerne das Neugeborene Textkind in Gänze durchlesen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 23&from=EN
Ich habs versucht - ging aber nicht. Ich versuchs auf der Arbeit die Tage nochmal. Vielleicht hat es bis dahin ja auch schon jemand weises irgendwo kommentiert und der Kelch geht an mir vorüber.
Aber wie bei jedem schlechten Buch habe ich den letzten Satz schon gelesen: Das Ganze soll wohl schon im Juli 2021 verpflichtend Gesetz in allen EU-Schäfchenstaaten werden.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Aus Schlafmangel, hab ich gerade mal bis Punkt 22 gelesen.
Das liest sich für mich eigentlich so, dass dieser Restrukturierungsplan eratmal nur für Unternehmen gedacht ist.
In Punkt 21 wird erwähnt, das es an zu raten ist die Entschuldung für Verbraucher auch auf 3 Jahre zu verkürzen, dies wiederum im Zusammenhang mit einem Überschuldeten Unternehmen.
Da, wie dort zu lesen ist oft nicht zwischen Unternehmerischen und privaten Schulden zu trennen ist.
Hm...ob wir Verbraucher da jetzt wirklich auf die RSB in 3 Jahren hoffen können ist mir schleierhaft. Hab ja auch nicht bis zum Ende gelesen.
Das liest sich für mich eigentlich so, dass dieser Restrukturierungsplan eratmal nur für Unternehmen gedacht ist.
In Punkt 21 wird erwähnt, das es an zu raten ist die Entschuldung für Verbraucher auch auf 3 Jahre zu verkürzen, dies wiederum im Zusammenhang mit einem Überschuldeten Unternehmen.
Da, wie dort zu lesen ist oft nicht zwischen Unternehmerischen und privaten Schulden zu trennen ist.
Hm...ob wir Verbraucher da jetzt wirklich auf die RSB in 3 Jahren hoffen können ist mir schleierhaft. Hab ja auch nicht bis zum Ende gelesen.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
muss/könnte am Schlafmangel liegen - meines Wissens ist es gerade für Verbraucher das EU-Thema, der "Unternehmensschutz" ist ja nicht unbedingt die Hauptaufgabe der EU...
Ich denke, das ist gerade für die Verbraucherinsolvenz ein grosses Thema wird, die Laufzeit auf 3 Jahre zu verkürzen, und ich gebe zu ich hoffe dass es deutlich vor 2021 kommt.
Ich denke, das ist gerade für die Verbraucherinsolvenz ein grosses Thema wird, die Laufzeit auf 3 Jahre zu verkürzen, und ich gebe zu ich hoffe dass es deutlich vor 2021 kommt.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Habs bis Punkt 88 überflogen und ist wirklich nur für Unternehmen. Es wird sogar erwähnt, das bei Unternehmens und daraus resultierenden evtl. privaten Schulden VERSUCHT werden soll, das verbraucher Insoverfahren so weit wie möglich mit dem Regelinsoverfahren zu verknüpfen. Würde aber bedeuten, dass man als Verbraucher trotzdem noch 6 Jahre auf seine RSB warten muss, während das Unternehmen schon nach 3 Jahren wieder raus ist. Wenn man dann ein Unternehmen hat.
Vielleicht irre ich mich ja aber an alle die auf eine RSB in 3 Jahren hoffen und noch warten. Ich glaub da könnt ihr noch lange warten.
Vielleicht irre ich mich ja aber an alle die auf eine RSB in 3 Jahren hoffen und noch warten. Ich glaub da könnt ihr noch lange warten.
0
-
- Wissender
- Reaktionen: 8
- Beiträge: 226
- Registriert: 7. Apr 2019, 22:25
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
@insolaner: Das war nicht meine Meinung sondern das was in dem Pamphlet steht. Les es dir durch und du wirst sehen...es dreht sich alles um die Regelinsolvenz....zumindest bis Punkt 88.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
na dann bin ich aber froh, dass bei mir auch noch ein paar Uraltlasten aus (quasi) ehemaliger Selbständigkeit vorhanden sind... Bleibt es eigentlich bei der Regelinso, selbst wenn die 'gewerblichen Gläubiger' ihre Forderung/en nicht anmelden sollten? Ursprünglich sind sie durchaus vorhanden, es erfolgte aber seid 20+ Jahren kein Vollstreckungsversuch mehr.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Zu dem Thema sei noch angemerkt, dass die einzelnen Länder sich trotz EU-Recht dieser Vereinbarung verwehren könnten. Dann bliebe nur der Klageweg von EU-Bürger aus den jeweiligen Länder. Demnach wäre das eine Option von EU-Länder, um sich einen zusätzlichen Zeitpuffer zu schaffen.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Nun hat sich unser Vater/Mutter/Divers/land aber bislang nicht wirklich verdächtig gemacht den Wünschen aus Brüssel in irgendeiner Weise entgegentreten zu wollen. Nichtmal an Stellen bei denen es m.E. mehr als nur auf der Hand gelegen hätte.
Wenn Deutschland tatsächlich ausgerechnet an diesem Punkt anfangen würde rumzunölen, fress ich (plastikfreie) Kehrwerkzeuge in rauen Mengen.
0
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
*grins* - aber die eigentlich geplante Verkürzung, zumindest so wie ich das verstanden habe, ist wohl auch lange noch nicht "durch" - in meinem Falle leider, denn (ja, das gebe ich zu) darauf warte ich, falls es irgendwie geht...
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Nun .. man muß die Lobby berücksichtigen, die hier im Hintergrund aktiv sein kann. Wie die Geschwindigkeitsbegrenzung generell auch von der Autoindustrie immer wieder blockiert wird. Halte Dir bitte die Kehrwerkzeuge als Option offen..
0