Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

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Gerd
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Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Gerd »

Hallo zusammen,

habe heute Post vom Gerichtsvollzieher erhalten.
Er fordert mich auf 4500 Euro zu zahlen andernfalls müsste er den Vollstreckungsauftrag mit Abnahme der Vermögensauskunft durchführen. (Die Vermögensauskunft habe ich bereits letztes Jahr bei ihm abgegeben, aber gut dass soll jetzt hier nicht relevant sein.)

Was mich stutzig macht, dass der Gläubiger der die 4500 Euro fordert, mir eine Forderungsaufstellung präsentierte, die nach letztem Stand 12300 Euro ausweiste. (Hauptforderung ca 7500 Euro)

Verzichtet der jetzt auf den Rest?
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

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Hi Gerd,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben" geschaut?
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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von caffery »

Mit an Sicherheit grenzender Sicherheit nicht.

Er vollstreckt wahrscheinlich einfach nur eine Teilforderung.
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Gerd
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Gerd »

Könnte er dann also 3x hintereinander jeweils ca. 4000 Euro beim Gerichtsvollzieher geltend machen?
Kostet nicht jeder vorgang extra noch mal was? Gebühren für Gerichtsvollzieher usw?

Nicht das mich die Kosten interessieren würden, da bleibt er sowieso drauf sitzen, aber ist das denn zulässig?
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Witwe Bolte
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, könnte er (3x hintereinander)
Ja, das kostet jedesmal Gebühren.
Wieso sollte das nicht zulässig sein ?

Erstaunlich finde ich eher, dass er überhaupt 4.500,- Euro angegeben hat, wenn es erstmal nur ein Test ist, ob was zu holen ist, dann hätte ich nur 400,- angegeben und nur die Mindestgebühr (von z.Zt. 32,- Euro, glaube ich) bezahlt.
Je höher der Gläubiger seine Forderung angibt, um so höher sind auch die Kosten, die er ja erstmal vorstrecken muß (ohne zu wissen, ob bei Dir was zu holen ist).

Erstaunlich finde ich auch, dass der GV sich noch bemüht, Dir ein Schreiben zu schicken, anstatt dem Gläubiger direkt zu anworten: " ... ist amtsbekannt pfandlos ...".
Hat sich was bei Dir geändert? Vorher arbeitslos, jetzt mit Job oder so?
Dann müsstest Du die Vermögensauskunft jetzt vorzeitig wieder abgeben.
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tidus82
Admin
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von tidus82 »

Ruf beim GV an, er wird sicher übersehen haben, dass du bereits die EV abgegeben hast, sofern sich bei dir nichts geändert hat - wahrscheinlich aufgrund verschiedener Vorgänge/Gläubiger.
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Gerd
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Gerd »

Danke für eure Rückmeldungen.

Ich hab dem GV nun ein Fax geschickt mit der Info, dass ich bereits die VA abgegeben habe (mit Aktenzeichen)
Weiterhin die Info, dass ich nach wie vor Zahlungsunfähig bin und weiterhin von Sozialleistungen lebe.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich hatte so einen Fall auch. Gerichtsvollzieherin hat sich gemeldet wegen 600 Euro. Gesamtforderung war über 10.000 Euro. Die 600 Euro konnte ich in Raten abbezahlen. Seitdem gab es aber keine Aktivität mehr vom Gläubiger seit über einem Jahr.
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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von caffery »

Das ist aber eher ungewöhnlich. In aller Regel dienen Teilpfändungen zum "anfühlen".
Wenn darauf eine Zahlung folgt, kommt normalerweise der "dicke Batzen".
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insolaner
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 20. Mai 2020, 12:47 Wenn darauf eine Zahlung folgt, kommt normalerweise der "dicke Batzen".
und wenn keine Zahlung erfolgt, war der Versuch deutlich kostenguenstiger, als den Gesamtbetrag erfolglos zu versuchen...
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Zwangsvollstreckung von geringerer Forderung als bisher angegeben

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

caffery hat geschrieben: 20. Mai 2020, 12:47 Das ist aber eher ungewöhnlich. In aller Regel dienen Teilpfändungen zum "anfühlen".
Wenn darauf eine Zahlung folgt, kommt normalerweise der "dicke Batzen".
Ja, ich hatte damit auch gerechnet, dass danach eine größere Forderung kommt.
Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass die Inkassogruppe innerhalb dieser Zeit von einer anderen Inkassogruppe übernommen worden ist und es da einige Verwerfungen in den Arbeitsprozessen gab. Aber das ist natürlich Spekulation.
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