Corona Pandemie

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Lofi333
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von Lofi333 »

jetzt wurden hier verschiedene Monate genannt für die frist. gilt das nun bis Juni oder bis September? Lg
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Brodah
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von Brodah »

Also ich weiß, dass ab dem 1. April 2020 Verbraucher Kreditzahlungen für drei Monate aufschieben dürfen , wenn sie von der Coronakrise betroffen sind. Das ist jedoch nur unter den folgenden Bedingungen möglich:

Es handelt sich um einen Privat- bzw. Verbraucherkredit.
Der Darlehensvertrag wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen.
Der Kreditnehmer ist aufgrund der Coronakrise in eine finanzielle Notlage geraten. Er muss belegen, dass er infolge der Kreditrückzahlung seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Verbraucher aufgrund der Corona-Pandemie seine Kreditzahlungen aufschieben. Wichtig ist vor allem, dass der Betroffene seine Zahlungsschwierigkeiten gegenüber der Bank beweisen kann, z. B. indem er eine Bestätigung seines Arbeitgebers über aktuelle Kurzarbeit vorlegt.
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Inso?
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von Inso? »

Mal eine Frage in Sachen Miete, eine Freundin von mir ist Selbstständig, durch diese Corona Geschichte sind ihr ein paar Aufträge weggebrochen und daher ist es knapp. Sie hat ihren Vermieter darüber unterrichtet das sie auf Grund der Situation für die Monate April, Mai und Juni keine Miete zahlen kann und bat um eine Lösung für die Zukunft. Der Vermieter hat das abgelehnt und meine Freundin aufgefordert Hartz IV zu beantragen.

Mal ganz blöde gefragt, kann der Vermieter dies angesichts der Gesetzeslage verlangen? Da aktuell die Lage schon wieder besser ist, ist auch klar das es ab Juni/Juli wieder normal laufen wird wenn keine erneute Katastrophe passiert.
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caffery
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von caffery »

Klar kann er das verlangen. Er kann nur wegen Rückständen aus den genannten 3 Monaten keine rechtsgültige Kündigung aussprechen, sofern die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit nachweisbar auf die Umstände "der Krise" zurückzuführen sind und das entsprechend kommuniziert wurde.

Ich würde der Dame also empfehlen diesen Nachweis möglichst schlüssig zu führen und auch die entsprechende Mitteilung an den Vermieter gut begründet zu formulieren und nachweislich zuzustellen.

Wenn sie das tut, kann der Vermieter wegen dieser Rückstände erst eine Kündigung aussprechen, wenn diese am 30.06.2022 noch immer nicht ausgeglichen wären.

Dem Hinweis des Vermieters, Ansprüche auf Sozialleistungen zu prüfen, würde ich ebenfalls nachgehen.
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Inso?
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von Inso? »

caffery hat geschrieben: 16. Mai 2020, 18:02 Klar kann er das verlangen. Er kann nur wegen Rückständen aus den genannten 3 Monaten keine rechtsgültige Kündigung aussprechen, sofern die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit nachweisbar auf die Umstände "der Krise" zurückzuführen sind und das entsprechend kommuniziert wurde.
Der Vermieter will die Kündigung aussprechen sobald die zweite Miete im Rückstand ist. ABER ws mich verwundert ist das du sagst das der Vermieter verlangen kann das jemand Hartz IV beantragt, wie ergibt sich dieser Rechtsanspruch?

Aussage vom Amt war im übrigen: "wir übernehmen aktuell nicht die Miete, da der Vermieter diese ja für die Monate April - Juni stunden muss - Geld zum leben haben sie ja genug".
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caffery
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 17. Mai 2020, 08:21 Der Vermieter will die Kündigung aussprechen sobald die zweite Miete im Rückstand ist.
Wie ich schon sagte: Eine solche Kündigung wird nicht durchsetzbar sein, wenn o.g. vorher gelaufen ist.
Inso? hat geschrieben: 17. Mai 2020, 08:21 ABER ws mich verwundert ist das du sagst das der Vermieter verlangen kann das jemand Hartz IV beantragt, wie ergibt sich dieser Rechtsanspruch?
Wo habe ich das denn geschrieben? Da wurde ich offenbar falsch verstanden.
Ich wollte nur mitteilen, dass es selbstverständllich sinnvoll ist Anspruch auf Sozialleistungen zu prüfen - besonders bevor man seine Miete nicht bezahlt. Nur weil Vermieter wegen dieser Rückstände aktuell nicht kündigen können heißt das ja nicht, dass es weise ist diese Regelung auch deswegen auszunutzen - quasi nur weil es sie grade mal gibt.
Es sind trotzdem Mietschulden die da anlaufen. Zudem ist ein Vermieter der einen (warum auch immer) aus der Bude haben will grundsätzlich ein maximal beschissenes Szenario. Das braucht kein Mensch.

Ich persönlich würde in so einer Situation zumindest jede andere Option der Nichtzahlung der Miete vorziehen - Corona-Mietmoratorium hin oder her.
Inso? hat geschrieben: 17. Mai 2020, 08:21 Aussage vom Amt war im übrigen: "wir übernehmen aktuell nicht die Miete, da der Vermieter diese ja für die Monate April - Juni stunden muss - Geld zum leben haben sie ja genug".
Tjo, die Logik ist zwar irgendwie witzlos, aber nachvollziehbar. Der Sozialleistungsträger soll ja solche Darlehen vergeben um Wohnugsverlust zu verhindern. Da - wie gesagt - aus diesen Rückständen bei entsprechendem Vorgehen aber keine Kündigung ausgesprochen kann, droht auch zunächst kein Wohnungsverlust.

PS: Moooment - nu habe ich wohl zunächst unaufmerksam gelesen. Ich dachte zunächst es ginge allein um RÜckstände...
Die haben behauptet, dass die Wohnkosten in den Monaten überhaupt nicht in den Bedarf einberechnet werden? DAS ist natürlich Blödsinn. Solche Antworten bekommt man aber leider mancherorts, wenn man mündlich nachfragt. Solchen Antworten sollte also quasi reflexartig ein schriftlicher Antrag folgen.

Sie könnte es auch mal mit Wohngeld versuchen.
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Käsebrot
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von Käsebrot »

@Caffery

So wie ich das verstanden hab, springt das Amt für die Miete nicht ein, weil diese ja ohnehin gestundet werden muss und ansonsten ausreichend Geld vorhanden ist, um die Lebenshaltunsgkosten abzudecken.
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caffery
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von caffery »

Ja, das hatte ich beim zweiten Lesen auch so verstanden und meine Antwort dahingehend ergänzt.

Es ist natürlich Schwachsinn, dass die Jobcenter wegen des Moratoriums für die betreffenden Monate keine Mietkosten übernehmen müssen.

Lediglich bei Darlehensanträgen wegen Rückständen aus diesen Monaten zur Vermeidung von Wohnungsverlust dürfte es in der Tat schwierig werden.

Wenn sie im Mai einen Erstantrag stellen würde, wäre es also (wenn ich es richtig verstanden habe) so, dass das JC ab Mai (inkl. Mai und Juni natürlich) die laufenden Mietkosten ganz normal in die Berechnung aufnehmen müsste. Den Rückstand aus dem April müsste es - soviel ich weiß - aber nicht darlehensweise übernehmen, da daraus aktuell keine Gefahr für einen Wohnungsverlust besteht.
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arreis
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von arreis »

ALG II ( Grundsicherung kann "jeder" (Rentner,Arbeitssuchende und Beschäftigte) beantragen, ob dies auch für Selbständige gilt, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Der Grundgedanke bei der Grundsicherung ist der, dass jede Person, hier jetzt mal auf Rentner , Beschäftigte und auch ALG I Empfänger bezogen, von ihrem Einkommen, nach Abzug von Miete,Nebenkosten und Heizung, noch einen Betrag von 432,-€ zur Verfügung haben muss. In einzelnen Fällen können auch die Kosten für Miete,Nebenkosten und Heizung vom Amt übernommen werden.

Wie sagte mir vor Jahren ein netter Herr hinter dem Schreibtisch, man kann alles beantragen, ob es dann genehmigt wird ist eine andere Sache.

Wie bereits in einem anderen Thread erwähnt, man sollte tunlichst versuchen seine Miete zu bezahlen,denn keiner weiß wie lange sich das Ganze noch hinzieht und bezahlen muss man die gestundeten Mieten auf jeden Fall.

Mein persönlicher Eindruck, den ich mir machen konnte, viele denken, wir zahlen die Miete nicht, kaufen aber weiterhin die teuersten Produkte, die wir finden können, manche denken sogar, dass ihnen die nicht bezahlten Mieten geschenkt werden und sie diese eben nicht nachzahlen müssen( habe ich tatsächlich so gehört), weil sie davon ausgehen, dass der Kündigungsschutz, für diese drei Mieten, ewig gilt.
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caffery
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Re: Corona Pandemie

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 17. Mai 2020, 09:32 ob dies auch für Selbständige gilt, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Dann sag ichs Dir jetzt: Selbstverständlich ja!
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