Korrektur, hatte das nicht 100%ig gelesen:
arreis hat geschrieben: ↑3. Apr 2020, 20:12
man kann, wenn die Umstände stimmen, die Mietzahlungen aussetzen und muss den Fehlbetrag bis 2022 zurückzahlen, hat jetzt der Vermieter die Möglichkeit dem Mieter zu kündigen, wenn das Geld
dann nicht bezahlt wurde?
(Hervorhebung durch mich)
müsste ja eigentlich so sein, sonst wäre das ganze ja witzlos...
[edit]
5. Was ist mit den Mietzahlungen, die ein Mieter derzeit nicht leisten kann?
Mieter bleiben zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, auch wenn sie im Krisenzeitraum nicht über die finanziellen Mittel dafür verfügen sollten. Dies hat zur Folge, dass Mieter bei nicht fristgerechter Leistung in Verzug geraten und Verzugszinsen fällig werden können. Sie haben aber bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die Mietschulden zu begleichen. Schaffen sie dies nicht, kann eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands auch auf ausgebliebene Zahlungen aus dieser Zeit erfolgen.
Quelle
arreis hat geschrieben: ↑3. Apr 2020, 20:12Weiterhin habe ich mitbekommen, dass auf die geschuldeten Mietzahlungen Zinsen aufgeschlagen werden können, weiß jemand wie hoch die angesetzt werden können?
iirc 5% über Basiszinssatz, also derzeit 4,12% pa - auch wenn Mietervereine das gerne anders hätten.
[edit] dieselbe Quelle wie oben:
8. Müssen Mieter die Miete mit Zinsen zurückzahlen?
Das kommt auf den Einzelfall an – aber grundsätzlich ja. Denn die Mieten bleiben weiter regulär fällig. Bezahlt ein Mieter die fällige Miete nicht fristgerecht, dann kommt er grundsätzlich in Verzug. Der Vermieter kann dann– bis der Betrag beglichen ist – hierfür Verzugszinsen verlangen. Diese belaufen sich derzeit auf ca. 4 %.