P-Konto umwandeln
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: P-Konto umwandeln
Dieses Thema wurde hier ja schon des Öfteren diskutiert und es wird immer von "Schikane" und "nicht notwendig" geschrieben. Das ist aber ausdrücklich nicht richtig. Ein Kontoschutz gibt es ausdrücklich nur bei einem P-Konto (§ 36 InsO, § 850k ZPO). Normale Konten sind voll pfändbar. Also müsste der Insolvenzverwalter das Konto freigeben. Das ist aber für ihn eine Haftungsgefahr, denn gehen Zahlungen auf das Konto, die eigentlich pfändbar sind, sind diese durch die Freigabe unpfändbar. Da es aber die Möglichkeit des P-Kontos gibt, haftet er dann gegenüber den Gläubigern. das einzige Argument, was immer wieder für eine Freigabe angeführt wird, ist, dass der Schuldner eh keine anderen Zahlungen erhält. da die Freigabe aber endgültig und somit für die nächsten 6 Jahre gilt, würde ich als Insolvenzverwalter das Risiko nicht eingehen.
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Re: P-Konto umwandeln
Kurz und knapp: Wieder umwandeln!
Es gibt doch keinen einzigen Grund, warum Du weiterhin ein P-Konto führen solltest. Außer, es ist noch mit Pfändungen belastet oder Du hast neue Schulden gemacht. Allein dieses Hin und Her mit den Freibeträgen. Mein IV wollte zur Eröffnung ebenfalls, dass ich ein P-Konto führe. Ab der WVP wandelte ich es wieder um. Zwar nicht direkt zu Beginn, aber circa 1 Jahr vor Ende der PI.
Es gibt doch keinen einzigen Grund, warum Du weiterhin ein P-Konto führen solltest. Außer, es ist noch mit Pfändungen belastet oder Du hast neue Schulden gemacht. Allein dieses Hin und Her mit den Freibeträgen. Mein IV wollte zur Eröffnung ebenfalls, dass ich ein P-Konto führe. Ab der WVP wandelte ich es wieder um. Zwar nicht direkt zu Beginn, aber circa 1 Jahr vor Ende der PI.
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Re: P-Konto umwandeln
Auch wenn auf dem Pkonto noch altlasten drauf sind also
Altpfändungen, müsste doch das auch kein Problem sein die zu versuchen Ruhend zu stellen.
Oder liege ich da falsch?
Altpfändungen, müsste doch das auch kein Problem sein die zu versuchen Ruhend zu stellen.
Oder liege ich da falsch?
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Re: P-Konto umwandeln
Die Gläubiger müssten die ruhend stellen - aber ehrlich? Wäre ich ein Gläubiger und würde wissen, dass mein Schuldner in der Insolvenz ist, dann würde ich gaaaaar nichts mehr machen
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Re: P-Konto umwandeln
In dem Fall sucht man sich am besten eine andere Bank. Das ist die stressfreieste Variante.
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Re: P-Konto umwandeln
Wenn ich dazu mal eine kleine Anekdote erzählen darf. Ich kündigte damals vor der PI mein Konto bei der Sparkasse und eröffnete ein neues Konto bei der Postbank, um Pfändungen zu vermeiden. Einer meiner Gläubiger war die DSL Bank. Es dauerte keine 7 Tage, da wurde das neue Konto der Postbank auf einmal mit einer Pfändung der DSL Bank belastet. Was ich nicht wusste: Die DSL Bank scheint dem Dunstkreis der Postbank anzugehören. Demzufolge war es ein Leichtes, mich "ausfindig" zu machen. Also wieder ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Das waren Zeiten. Heute kann ich darüber mindestens schmunzeln.
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Re: P-Konto umwandeln
naja, da ein "neues Konto" ja auch zu 99,9% bei der Schuftfa eingetragen wird, und fast alle Banken dort Mitglied sind, koennen die sich latürnich auch eine entsporechende Auskunft ziehen, und sehen dann wo Du Kunde bist...
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Re: P-Konto umwandeln
Es wird zwar das Konto bei der Schufa eingetragen, wer abfragt sieht aber nicht, WO das Konto besteht.
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