Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

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Irgendwo
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Irgendwo »

tidus82 hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:39 Ach und du musst kein P-Konto dann eröffnen - eine Vollstreckungsabwehrklage „reicht“ da schon aus :D
Jungs! Ich werde immer verwirrter! :D

Ich hab's mal schnell ergoogelt. Das hieße also Gläubiger X macht Kontopfändung klar, ich gehe zum Amtsgericht und sage "Hier, geht aber nicht, weil RSB und so." und alles löst sich in Wohlgefallen auf?
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insolaner
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von insolaner »

Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 13:59 Können ehemalige Gläubiger auch auf einem Konto pfänden, von dessen Existenz sie theoretisch nichts wissen können, da dieses Konto erst kurz vor der PI eröffnet und niemals mit einer Kontopfändung belastet sowie in deren System irgendwo hinterlegt wurde?
ja. Nennt sich "Blindpfändung", einfach mal "die ueblichen Institute abklappern, irgendwas wird schon haengenbleiben" :/
Jetzt wisst Ihr auch, warum ich in meinem anderen Thread zum Thema Sparmethoden so skeptisch bin, das ganze Geld auf meinem Girokonto zu belassen. :mrgreen:
definitiv, Giro ist mMn sowieso am ungeeignetsten zum Ansparen, so oder so.
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Brodah
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Re: Pfändung durch Insolvenzgläubiger nach RSB möglich?

Beitrag von Brodah »

caffery hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:26
Irgendwo hat geschrieben: 5. Mai 2020, 14:09 Wie erfährt man eigentlich von der Kontopfändung?
Nix Geld - Karte gefressen - Panik - ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post - je nach Institut ein mehr oder weniger aufwändiges und unangenehmes Gewiggel um Informationen und die Einrichtung eines P-Kontos - erst ein paar Tage später ein hässlicher Brief in der Post.

Kommt die Erinnerung wieder?;)
haha JAA :shock:
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