Kostenbeteiligung Wohnung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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molinari09
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Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von molinari09 »

Wenn man während des Insolvenzverfahrens in das Haus eines Lebensgefährten zieht und sich an den Kosten beteiligt, muss darüber einen Mietvertrag schließen. Oder ist das nicht nötig?
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

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Hi molinari09,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kostenbeteiligung Wohnung" geschaut?
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caffery
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von caffery »

Das ist nicht nötig.
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Witwe Bolte
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Dem Insolaner bleibt im Insolvenzverfahren ja nur der nicht-pfändbare Teil seines Einkommens.
Was er damit macht, ist allein seine Sache.
Ein Insolvenzverwalter interessiert sich dafür nicht.

Anders ist es, wenn der Insolaner kein oder nicht genug eigenes Einkommen (mehr) hat und z.B. ALG2 beantragen muss, dann macht es natürlich Sinn, einen Mietvertrag zu haben, damit das Jobcenter auch die KdU = Kosten der Unterkunft bezahlt (und nicht nur den Regelsatz für den Lebensunterhalt).
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molinari09
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von molinari09 »

...muss man gegenüber dem IV nicht die Kosten auf irgendeine Art und Weise nachweisen?
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Käsebrot
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von Käsebrot »

molinari09 hat geschrieben: 25. Apr 2020, 17:59 ...muss man gegenüber dem IV nicht die Kosten auf irgendeine Art und Weise nachweisen?
Nö, dem ist das ziemlich wurscht. Der zeigt allenfalls dann bei einer gezahlten Kaution Interesse. Aber wenn du der Meinung bist, du müsstest deinen unpfändbaren Teil im Puff auf den Kopf hauen, anstatt ein halbwegs normales Leben damit zu führen, wäre dem das auch egal.
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Witwe Bolte
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Re: Kostenbeteiligung Wohnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein, muss man nicht.
Frau auch nicht.

Dafür interessiert sich der IV auch nicht.
Der interessiert sich nur dafür, was man zuletzt VOR dem Inso-Antrag alles bezahlt hat, weil er sehen will, was er davon zurückholen darf/kann/muss (um es "zur Masse" zu ziehen, wovon er seinen Anteil bekommt).

Was der Insolaner mit seinem unpfändbaren Einkommen macht, geht keinen was an.
Er kann (meines Wissens) davon sogar seine Schulden bezahlen, wenn er ganz liebe Gläubiger hat, das wäre auch keine "Ungleichbehandlung".
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