Aufstiegs-Bafög
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Aufstiegs-Bafög
Hallo,
ich arbeite derzeit in einer Vollzeitstelle und bereite mit Hilfe der Schuldnerberatung meine Privatinsolvenz vor.
Nur möchte ich ab August eine 2,5 jährige Weiterbildung machen. Hierfür könnte ich Aufstiegs-Bafög beantragen. Ohne Insolvenz könnte ich es selber zahlen, mit natürlich gar nicht.
Das Aufstiegs Bafög zahlt nur die monatlichen Kosten der Weiterbildung (140 Euro) plus Prüfungsgebühren.
Nach den 2,5 Jahren würde mein Gehalt dann steigen.
Ich arbeite in der Zeit ganz normal in Vollzeit weiter.
Mein Schuldenberater meint, das mir das AufstiegsBafög gepfändet wird.
Ist das so korrekt. Ich bekomme das ja nur gezahlt um die Kosten der Weiterbildung zu decken. Mir bleibt davon gar nichts.
Grüße
Stesamin
ich arbeite derzeit in einer Vollzeitstelle und bereite mit Hilfe der Schuldnerberatung meine Privatinsolvenz vor.
Nur möchte ich ab August eine 2,5 jährige Weiterbildung machen. Hierfür könnte ich Aufstiegs-Bafög beantragen. Ohne Insolvenz könnte ich es selber zahlen, mit natürlich gar nicht.
Das Aufstiegs Bafög zahlt nur die monatlichen Kosten der Weiterbildung (140 Euro) plus Prüfungsgebühren.
Nach den 2,5 Jahren würde mein Gehalt dann steigen.
Ich arbeite in der Zeit ganz normal in Vollzeit weiter.
Mein Schuldenberater meint, das mir das AufstiegsBafög gepfändet wird.
Ist das so korrekt. Ich bekomme das ja nur gezahlt um die Kosten der Weiterbildung zu decken. Mir bleibt davon gar nichts.
Grüße
Stesamin
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Aufstiegs-Bafög
Soweit ich informiert bin ist das korrekt. Außerdem müsstest du das Bafög ja - auch wenn es gepfändet wird - wieder zurückzahlen. Also hast du einerseits kein Bafög und das was du nicht hast musst du auch noch zurückzahlen.
Da würde ich ggf. mit der Schuldnerberatung versuchen eine andere Lösung zu finden.
Da würde ich ggf. mit der Schuldnerberatung versuchen eine andere Lösung zu finden.
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Re: Aufstiegs-Bafög
Wie es sich beim Aufstiegs-Bafög verhält, weiß ich nicht, Schüler-Bafög jedoch muss nicht zurück gezahlt werden.
Das mit der Pfändbarkeit ist jedoch ein Argument.
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Aufstiegs-Bafög
Aufstiegs Bafög besteht aus zwei Anteilen - einer Art Pauschalbetrag für Prüfungs- und Lehrmittel und einem zinsfreien KfW Kredit. Der Anteil des Kredits i.d.H.v. 60 % muss zurückgezahlt werden.
Pfändbar ist Bafög dem Grundsatz nach meines Wissens wie Arbeitseinkommen. Eine grundsätzliche Unpfändbarkeit gibt § 54 SGB I und auch die ZPO nicht her.
Meines Erachtens könnte man sich darüber streiten ob der Anteil des Weiterbildungszuschusses nicht im Sinne des § 850a Abs. 1 Nr. 3 ZPO unpfändbar sein könnte. Entscheidungen dazu sind mir aber keine bekannt.
Wenn das Einkommen ohnehin schon pfändbar ist und der Bezug von Aufstiegsbafög das pfändbare Einkommen einfach nur erhöhen würde - und man davon 60% (die man zum großen Teil ja nie gesehen hat weil sie in der Masse verschwunden sind) ohnehin zurückzahlen müsste....
dann würde ich mir auch gut überlegen, ob ich es überhaupt beantragen würde.
Pfändbar ist Bafög dem Grundsatz nach meines Wissens wie Arbeitseinkommen. Eine grundsätzliche Unpfändbarkeit gibt § 54 SGB I und auch die ZPO nicht her.
Meines Erachtens könnte man sich darüber streiten ob der Anteil des Weiterbildungszuschusses nicht im Sinne des § 850a Abs. 1 Nr. 3 ZPO unpfändbar sein könnte. Entscheidungen dazu sind mir aber keine bekannt.
Wenn das Einkommen ohnehin schon pfändbar ist und der Bezug von Aufstiegsbafög das pfändbare Einkommen einfach nur erhöhen würde - und man davon 60% (die man zum großen Teil ja nie gesehen hat weil sie in der Masse verschwunden sind) ohnehin zurückzahlen müsste....
dann würde ich mir auch gut überlegen, ob ich es überhaupt beantragen würde.
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Re: Aufstiegs-Bafög
Danke für die Antworten.
Es muss zurück gezahlt werden, ja. Allerdings nichts in voll Umfang.
Mir erschließt sich nur nicht warum die mir dann 140 Euro zusätzlich pfänden, wenn das Geld für eine Weiterbildung ist, die für mich beruflich wichtig ist bzw. mehr Gehalt bringt.
Es muss zurück gezahlt werden, ja. Allerdings nichts in voll Umfang.
Mir erschließt sich nur nicht warum die mir dann 140 Euro zusätzlich pfänden, wenn das Geld für eine Weiterbildung ist, die für mich beruflich wichtig ist bzw. mehr Gehalt bringt.
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Re: Aufstiegs-Bafög
Ich seh das Problem noch woanders: durch das Aufstiegs-Bafög verschuldest du dich im laufenden Verfahren neu, von der Pfändbarkeit ganz abgesehen. Und genau das soll ja nicht passieren bzw. willst du die Schulden ja loswerden.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du den Antrag noch nicht mal genehmigt bekommst.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass du den Antrag noch nicht mal genehmigt bekommst.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Aufstiegs-Bafög
Das Problem sehe ich überhaupt nicht.
Ja, zu 60% eben.
Die kompletten 140 Euro werden ja nicht gepfändet - aber nach Tabelle eben. Da bleiben aber unterm Strich auf jeden Fall weniger bei übrig als die 60% die Du zurückzahlen musst. Von daher ist der ganze Vorgang für Dich natürlich nicht wirtschaftlich.
Ich kann ja persönlich verstehen, warum Dir das ungerecht vorkommt. Auch wird es Dir kaum helfen wenn ich sage, dass mir etliche andere Dinge mindestens ebenso ungerecht vorkommen.
Altersrentenbesteuerung, Rundfunkbeiträge, den Umstand dass Personen die 20-30 Jahre arbeitend Steuern gezahlt haben nach nur einem Jahr den gleichen Anspruch auf Sozialleistungen haben wie jemand der noch nie gearbeitet hat ... ich könnte seitenweise so weitermachen...
Das bringt uns aber nicht weiter. Es ist aber so, dass die Rechtslage eine generelle Unpfändbarkeit solcher Zahlungen meines Wissens einfach nicht hergibt.
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Re: Aufstiegs-Bafög
wird auch gepfändet, wenn das Bafög (wie auch immer) direkt an die jeweiligen 'Lieferanten' (zB für die Lehrmittel, oder den Arbeitgeber?) überwiesen würde?
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