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von Stesamin
15. Jan 2021, 17:16
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gehalt vor Insolvenzantrag
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Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Ich habe diese Info von meinem Schuldenberater. Er meinte, das ich großes Glück bräuchte, das der IV das Geld nicht interessiert.
Er meint ich solle das Geld zur Zahlung der Gerichtskosten nehmen.
von Stesamin
15. Jan 2021, 16:41
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gehalt vor Insolvenzantrag
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Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Es geht um ca. 1000 Euro, wobei davon ca. 500 Euro das restliche Gehalt diesen Monats ist und der Rest wie oben genannt durch die Bank kam.

Wenn ich jetzt eine Waschmaschine kaufe...ein normales Modell...evtl 400 Euro und ein paar Ikea Möbel sollte es keine Probleme geben?
von Stesamin
15. Jan 2021, 16:04
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Gehalt vor Insolvenzantrag
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Gehalt vor Insolvenzantrag

Hallo, ich stehe kurz vor dem Antrag des IV. Ich hatte die letzten 14 Monate eine Kontopfändung in dem entsprechend nicht mein volles Gehalt zur Verfügung. Nun habe ich das erste Mal wieder Zugriff zu meinem vollen Gehalt. Zudem wurde mir ein Betrag von 500 Euro freigegeben, da dies fälschlicherweis...
von Stesamin
22. Apr 2020, 17:01
Forum: Allgemein
Thema: Aufstiegs-Bafög
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Re: Aufstiegs-Bafög

Weil so, kann ich die Weiterbildung für die nächsten 4/5 vergessen 😕
von Stesamin
22. Apr 2020, 17:01
Forum: Allgemein
Thema: Aufstiegs-Bafög
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Re: Aufstiegs-Bafög

Danke für die Antworten.
Es muss zurück gezahlt werden, ja. Allerdings nichts in voll Umfang.

Mir erschließt sich nur nicht warum die mir dann 140 Euro zusätzlich pfänden, wenn das Geld für eine Weiterbildung ist, die für mich beruflich wichtig ist bzw. mehr Gehalt bringt.
von Stesamin
22. Apr 2020, 13:46
Forum: Allgemein
Thema: Aufstiegs-Bafög
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Aufstiegs-Bafög

Hallo, ich arbeite derzeit in einer Vollzeitstelle und bereite mit Hilfe der Schuldnerberatung meine Privatinsolvenz vor. Nur möchte ich ab August eine 2,5 jährige Weiterbildung machen. Hierfür könnte ich Aufstiegs-Bafög beantragen. Ohne Insolvenz könnte ich es selber zahlen, mit natürlich gar nicht...