Hallo Leidgeplagte,
kann durch Pfändung ein Girokonto ins Minus gepfändet werden, kann also durch Pfändung der Dispo überzogen werden?
Kommt es zur Pfändung, kann ich dann nachträglich noch ein P-Konto beantragen und erhalte, das was
unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt zurück bzw. läuft eine Privatinsolvenz immer auf ein P-Konto hinaus?
Grüße,
Debitor
Privatinsolvenz und P-Konto
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Hallo und Willkommen Debitor,
also ein Dispo wird - zumindest gängiger- und logischerweise - sofort bei einer eintreffenden Pfändung gekündigt.
Entsprechend hat man dann keinen Dispo mehr - denn warum sollte die Bank dir einen "Kredit" geben, damit du eine Schulden bezahlen kannst? Das macht eigentlich keinen Sinn.
Wenn es zur Pfändung kommt, dann hast du 28 Tage Zeit das Konto rückwirkend in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
also ein Dispo wird - zumindest gängiger- und logischerweise - sofort bei einer eintreffenden Pfändung gekündigt.
Entsprechend hat man dann keinen Dispo mehr - denn warum sollte die Bank dir einen "Kredit" geben, damit du eine Schulden bezahlen kannst? Das macht eigentlich keinen Sinn.
Wenn es zur Pfändung kommt, dann hast du 28 Tage Zeit das Konto rückwirkend in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
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Re: Privatinsolvenz und P-Konto
Dazu: Nein.
Eigentlich sogar im Gegenteil.
Wenn man im Insolvenzverfahren ist, dann braucht man ja eigentlich kein P-Konto,
(weil ja alles, was ggf. pfändbar wäre, sowieso an den Insolvenzverwalter geht).
Probleme kann es allerdings geben, wenn man im Inso-Verfahren noch eine "Alt-Pfändung" auf dem Konto hat (dann sollte man besser ein neues Konto bei einer neuen Bank eröffnen).
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