irgendwie habe ich nur Problemfaälle...
Zählt eigentlich eine Forderung mit in's Insolvenzverfahren, wenn die Rechnung zum Zeitpunkt der Eröffnung noch nicht gestellt ist?
Beispiel:
Dienstleistung am 1.1., eigentlich auch dann zu bezahlen (aber noch keine Rechnung)
Insolvenzverfahren eröffnet am 28.1.
Rechnunglegung am 31.1.
vbuH (Eingehungsbetrug) trifft mMn. nicht zu, um das schonmal auszuschliessen
noch nicht berechnete Forderung...
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- Bot
- Beiträge: 263
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Re: noch nicht berechnete Forderung...
Hi insolaner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "noch nicht berechnete Forderung..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "noch nicht berechnete Forderung..." geschaut?
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- Guru
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- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: noch nicht berechnete Forderung...
Wenn Deine Frage ist:
Sind das "Inso"-Schulden (die auf die Tabelle gehören und auf die RSB warten) oder sind das "Neu"-Schulden (im eröffneten Verfahren), die von der RSB (so sie denn kommt) nicht umfasst werden ?
Dann ist meine Antwort:
Es sind Inso-Schulden, gehören also auf die Tabelle - aber der IV wird sie vielleicht/vermutlich bestreiten, da nicht tituliert. Ist aber egal (wenn Du der Schuldner bist), denn sie werden von der RSB umfasst, ob "bestritten" oder nicht.
Einen § hab ich dafür nicht, das steht meines Wissens irgendwo im BGB (dass eine Leistung bezahlt werden muss, wenn sie erbracht wurde, und nicht erst dann, wenn eine Rechnung dafür geschrieben wurde).
Sind das "Inso"-Schulden (die auf die Tabelle gehören und auf die RSB warten) oder sind das "Neu"-Schulden (im eröffneten Verfahren), die von der RSB (so sie denn kommt) nicht umfasst werden ?
Dann ist meine Antwort:
Es sind Inso-Schulden, gehören also auf die Tabelle - aber der IV wird sie vielleicht/vermutlich bestreiten, da nicht tituliert. Ist aber egal (wenn Du der Schuldner bist), denn sie werden von der RSB umfasst, ob "bestritten" oder nicht.
Einen § hab ich dafür nicht, das steht meines Wissens irgendwo im BGB (dass eine Leistung bezahlt werden muss, wenn sie erbracht wurde, und nicht erst dann, wenn eine Rechnung dafür geschrieben wurde).
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: noch nicht berechnete Forderung...
So sinngemäß steht das in § 38 InsO. Da die Formulierung aber durchaus eindeutiger sein könnte, würde dies quasi durch die Rechtsprechung noch deutlicher ausformuliert.
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Re: noch nicht berechnete Forderung...
danke, das ist doch im Prinzip mal eine gute Meldung an so einem "Absage-Donnerstag" :/
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