Kurzarbeit

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Dakrian
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 15
Registriert: 7. Dez 2018, 13:57

Kurzarbeit

Beitrag von Dakrian »

Guten Abend zusammen.
Leider bin ich ab morgen in Kurzarbeit.
Muss ich das dem Amtsgericht mitteilen?
Bleibt alle gesund!!!!!
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Kurzarbeit

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Hi Dakrian,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kurzarbeit" geschaut?
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tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Kurzarbeit

Beitrag von tidus82 »

Uh, was für eine interessante Frage - ich behaupte, ohne es zu wissen:
Ja. Laut deinen anderen Beiträgen bist du in der WVP und Du musst das Gericht und den Treuhänder über jede Änderung deines Arbeitsverhältnisses informieren.
Am besten auch per Brief oder Fax - nicht einfach nur anrufen.

Aber genaueres sollte dir ein Praktiker darüber sagen - auch wenn ich denke: lieber einmal zu viel Bescheid gesagt, als einmal zu wenig.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Kurzarbeit

Beitrag von caffery »

In Deinem Posting fehlt eine wichtige Information.
Deine Fragestellung ist in sich falsch bzw. unvollständig.

Die gesetzliche Vorschrift für eröffnete Insolvenzverfahren (vor Aufhebung - also vor Eintritt in die Wohlverhaltsperiode) ist sehr allgemein gehalten und lautet:

"§ 97
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

(1) 1Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben."

Daraus folgend würde ich für diesen Verfahrensabschnitt ableiten: Ja, es sollte mitgeteilt werden - und zwar bei einem IK-Verfahren (Verbraucherinsolvenz) Gericht UND Insolvenzverwalter.

Die für die Wohlverhaltensperiode erhebliche Rechtsvorschrift ist weniger allgemein formuliert und lautet:

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist
(...)
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, (...)

Für diesen Verfahrensabschnitt lautet die Antwort aus meiner Sicht: Nein, da es ja kein Wechsel der Beschäftigungsstelle ist. Wenn es aber mitteilungspflichtig wäre, müsste es sowohl dem Gericht, als auch dem Treuhänder (i.d.R. ehemaliger Insolvenzverwalter) mitgeteilt werden.

Da ich aber grundsätzlich das Credo predige: Lieber zehn mal Dinge mitteilen die keinen interessieren als einmal etwas pflichtwidrig nicht zu tun sage ich: Wenn auch immer ihr euch nicht ganz sicher seid ob ihr was mitteilen müsst oder nicht: Teilt es mit.
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Dakrian
Mitglied
Reaktionen: 3
Beiträge: 15
Registriert: 7. Dez 2018, 13:57

Re: Kurzarbeit

Beitrag von Dakrian »

Alles klar.Danke euch
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