Konto umwandeln

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: Konto umwandeln

Beitrag von Witwe Bolte »

Du bist bei Deiner Bank eh kein A++ Kunde (mehr).

Wer einmal ein P-Konto hatte und ein Inso-Verfahren hinter sich hat,
auf den als Kunde verzichten die meisten Banken wohl gern.

Aber aber aber ... es gibt ja jetzt das "ZKG" = Zahlungskontengesetz.
Danach MUSS jede Bank jedem Menschen (in Deutschland) ein Konto geben,
WENN er keines hat.

Sollte Deine Bank Dir also wirklich kündigen (aber warum sollte sie?),
dann gehst Du zur nächsten und eröffnest da ein Konto.

Kurz und knapp:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
anbei sende ich Ihnen eine Kopie des Beschlusses vom (Amts- / Insolvenz-) Gericht in ... (Ort) vom ... (Datum) über die mir erteilte Restschuldbefreiung.
Bitte, teilen Sie mir mit, ob Ihnen noch ein PFÜB / Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gegen mich vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen

So oder so ähnlich - kein Roman, muß nur eindeutig sein, was Du willst.
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