Du bist bei Deiner Bank eh kein A++ Kunde (mehr).
Wer einmal ein P-Konto hatte und ein Inso-Verfahren hinter sich hat,
auf den als Kunde verzichten die meisten Banken wohl gern.
Aber aber aber ... es gibt ja jetzt das "ZKG" = Zahlungskontengesetz.
Danach MUSS jede Bank jedem Menschen (in Deutschland) ein Konto geben,
WENN er keines hat.
Sollte Deine Bank Dir also wirklich kündigen (aber warum sollte sie?),
dann gehst Du zur nächsten und eröffnest da ein Konto.
Kurz und knapp:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
anbei sende ich Ihnen eine Kopie des Beschlusses vom (Amts- / Insolvenz-) Gericht in ... (Ort) vom ... (Datum) über die mir erteilte Restschuldbefreiung.
Bitte, teilen Sie mir mit, ob Ihnen noch ein PFÜB / Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gegen mich vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
So oder so ähnlich - kein Roman, muß nur eindeutig sein, was Du willst.
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