Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Shopgirl »

Gibt es in der Nähe noch andere caritative Schuldnerberatungen?

Geh nicht zu einer kommerziellen, da ist die Chance einfach sehr sehr hoch, dass du über den Tisch gezogen wirst. Du hast keine Ahnung von der Materie (woher auch?) und man würde dir vermutlich hübsche Märchen auftischen, die super klingen, dich aber sehr viel Geld kosten.

Wenn gar nichts caritativ machbar ist, würde ich auch eher zu einem Anwalt raten.
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caffery
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 10. Apr 2020, 20:24 Wie du das mit der Kontopfändung regeln musst, hat dir Caffery bereits beantwortet.
Um das nochmal näher zu erläutern:
Da man grade nicht bei den Gerichten einrücken kann um einen Rechtspfleger zu behelligen, wirst Du das schriftlich machen müssen.
Die Mustervorlage hier habe ich grade gegoogelt und finde sie übersichtlich und ausreichend. Fülle das Dingen aus - die ersten beiden Kreuzchen auf der zweiten Seite treffen auf Deine Konstellation zu.
Als Anlagen solltest Du in jedem Fall zusätzlich hinzufügen: Den Pfändungsbeschluss der Kontopfändung, Lohnabrechnung aus der die Berechnung des pfändbaren Betrags hervorgeht und Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
http://wp.dortmund-fachanwalt.de/wp-con ... endung.pdf

Wenn der Gläubiger ein Öffentlicher sein sollte, muss der Antrag nicht zum Gericht, sondern zu der Behörde.

Du solltest nach Möglichkeit keine anderen Geldeingänge auf Deinem Konto haben - nur Deinen Arbeitslohn.

Käsebrot hat geschrieben: 10. Apr 2020, 20:24 Wenn der nächste dann um die Ecke kommt, liegt da ja noch die erste Pfändung drauf, sodass der zweite erstmal in die Röhre schaut (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!).
Leider ja. Den Antrag muss man für jede neue Pfändung erneut stellen.
Käsebrot hat geschrieben: 10. Apr 2020, 20:24 Alternativ wäre auch ein Wechsel der Bank eine Möglichkeit, was aber bei einer bereits bestehenden Pfändung u. U. nicht ganz einfach ist. Ein Basiskonto jedoch muss man dir anbieten, sofern du nachweislich kein Konto besitzt. D. h., das alte Konto muss erst gekündigt werden und mit der Bestätigung eröffnest du dann ein neues.
Den Wechselmove würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt machen. Ist aber Geschmacksache.
Käsebrot hat geschrieben: 10. Apr 2020, 20:24 Ich hab gerade geguckt, in NRW sitzen die tatsächlich ausgerechnet nicht. Es gibt aber ja diverse caritative Beratungen, vielleicht einfach nochmal schauen. Selbst die Ossis hatten neben der Caritas noch eine weitere :mrgreen:
Hey, nix gegen die Caritas. Das sind die Besten! *höhö*
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Käsebrot
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Käsebrot »

No comment.

Ich wollte damit auch eher zum Ausdruck bringen, dass es in der ostdeutschen Großstadt mit mageren 210.000 Einwohnern neben der Caritas sogar noch eine zweite, nicht kommerzielle Beratungsstelle gab. Weiß aber nicht mehr unter welcher Trägerschaft.
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caffery
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von caffery »

Das war ja auch nicht so ernst gemeint. Es gibt bei jedem Träger solche und solche.
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Denno93
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Denno93 »

Ich habe noch eine zweite Caritative Stelle in meiner Nähe gefunden und schon einmal eine Email geschrieben. Ich werde mich jetzt auch sofort um die Kontopfändung kümmern. Danke für eure Hilfe! Ich weiss das echt zu schätzen und danke jedem von euch!
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Käsebrot
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Käsebrot »

caffery hat geschrieben: 10. Apr 2020, 21:12 Das war ja auch nicht so ernst gemeint. Es gibt bei jedem Träger solche und solche.
Leider muss ich mich bei den weniger guten Erfahrungen einreihen. Ist aber nu auch bald Geschichte 8-)
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arreis
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von arreis »

@Käsebrot: Wie kommst Du auf 1305,00 €?

Für mich zeigt sich in diesem Thread, was sich bereits aus anderen Threads herauskristallisiert, dass die karitativen Stellen nicht wirklich immer eine Hilfe sind. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sie total überlastet sind und versuchen , den einen oder anderen in irgend einer Form abzuwimmeln.

Zu klären wäre, warum der Arbeitgeber nicht den kompletten pfändbaren Anteil des Lohns abführt. theoretisch kann es sich dabei ja nur darum handeln, dass der Lohn zum Teil aus nicht pfändbaren Beträgen besteht, sollte es so sein, ist so vorzugehen, wie es bereits beschrieben wurde.
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caffery
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 11. Apr 2020, 09:35 @Käsebrot: Wie kommst Du auf 1305,00 €?
Das hat der TE selbst geschrieben.
arreis hat geschrieben: 11. Apr 2020, 09:35 Zu klären wäre, warum der Arbeitgeber nicht den kompletten pfändbaren Anteil des Lohns abführt
Wo steht das denn?
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Käsebrot
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Käsebrot »

arreis hat geschrieben: 11. Apr 2020, 09:35 @Käsebrot: Wie kommst Du auf 1305,00 €?
Weil der AG nach Tabelle pfändet und der persönliche Freibetrag höher ist, als der gesetzliche Mindestbetrag.

Ich selber gehe z. B. mit rund 1400€ raus, weil die Tabelle das so vorsieht.
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Denno93
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?

Beitrag von Denno93 »

Zu den 1305 kann ich mich noch kurz äußern, ich verdiene 1600 netto, da sind es 295 Euro die pfandbar vom Lohn sind, dann bleiben mir 1305 und bei meinem P-Konto liegt der Freibetrag bei 1178 Euro heisst, dass 127 Euro überschüssig sind.
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