Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Gibt es in der Nähe noch andere caritative Schuldnerberatungen?
Geh nicht zu einer kommerziellen, da ist die Chance einfach sehr sehr hoch, dass du über den Tisch gezogen wirst. Du hast keine Ahnung von der Materie (woher auch?) und man würde dir vermutlich hübsche Märchen auftischen, die super klingen, dich aber sehr viel Geld kosten.
Wenn gar nichts caritativ machbar ist, würde ich auch eher zu einem Anwalt raten.
Geh nicht zu einer kommerziellen, da ist die Chance einfach sehr sehr hoch, dass du über den Tisch gezogen wirst. Du hast keine Ahnung von der Materie (woher auch?) und man würde dir vermutlich hübsche Märchen auftischen, die super klingen, dich aber sehr viel Geld kosten.
Wenn gar nichts caritativ machbar ist, würde ich auch eher zu einem Anwalt raten.
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Um das nochmal näher zu erläutern:
Da man grade nicht bei den Gerichten einrücken kann um einen Rechtspfleger zu behelligen, wirst Du das schriftlich machen müssen.
Die Mustervorlage hier habe ich grade gegoogelt und finde sie übersichtlich und ausreichend. Fülle das Dingen aus - die ersten beiden Kreuzchen auf der zweiten Seite treffen auf Deine Konstellation zu.
Als Anlagen solltest Du in jedem Fall zusätzlich hinzufügen: Den Pfändungsbeschluss der Kontopfändung, Lohnabrechnung aus der die Berechnung des pfändbaren Betrags hervorgeht und Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
http://wp.dortmund-fachanwalt.de/wp-con ... endung.pdf
Wenn der Gläubiger ein Öffentlicher sein sollte, muss der Antrag nicht zum Gericht, sondern zu der Behörde.
Du solltest nach Möglichkeit keine anderen Geldeingänge auf Deinem Konto haben - nur Deinen Arbeitslohn.
Leider ja. Den Antrag muss man für jede neue Pfändung erneut stellen.
Den Wechselmove würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt machen. Ist aber Geschmacksache.Käsebrot hat geschrieben: ↑10. Apr 2020, 20:24 Alternativ wäre auch ein Wechsel der Bank eine Möglichkeit, was aber bei einer bereits bestehenden Pfändung u. U. nicht ganz einfach ist. Ein Basiskonto jedoch muss man dir anbieten, sofern du nachweislich kein Konto besitzt. D. h., das alte Konto muss erst gekündigt werden und mit der Bestätigung eröffnest du dann ein neues.
Hey, nix gegen die Caritas. Das sind die Besten! *höhö*
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
No comment.
Ich wollte damit auch eher zum Ausdruck bringen, dass es in der ostdeutschen Großstadt mit mageren 210.000 Einwohnern neben der Caritas sogar noch eine zweite, nicht kommerzielle Beratungsstelle gab. Weiß aber nicht mehr unter welcher Trägerschaft.
Ich wollte damit auch eher zum Ausdruck bringen, dass es in der ostdeutschen Großstadt mit mageren 210.000 Einwohnern neben der Caritas sogar noch eine zweite, nicht kommerzielle Beratungsstelle gab. Weiß aber nicht mehr unter welcher Trägerschaft.
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Das war ja auch nicht so ernst gemeint. Es gibt bei jedem Träger solche und solche.
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Ich habe noch eine zweite Caritative Stelle in meiner Nähe gefunden und schon einmal eine Email geschrieben. Ich werde mich jetzt auch sofort um die Kontopfändung kümmern. Danke für eure Hilfe! Ich weiss das echt zu schätzen und danke jedem von euch!
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Leider muss ich mich bei den weniger guten Erfahrungen einreihen. Ist aber nu auch bald Geschichte
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
@Käsebrot: Wie kommst Du auf 1305,00 €?
Für mich zeigt sich in diesem Thread, was sich bereits aus anderen Threads herauskristallisiert, dass die karitativen Stellen nicht wirklich immer eine Hilfe sind. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sie total überlastet sind und versuchen , den einen oder anderen in irgend einer Form abzuwimmeln.
Zu klären wäre, warum der Arbeitgeber nicht den kompletten pfändbaren Anteil des Lohns abführt. theoretisch kann es sich dabei ja nur darum handeln, dass der Lohn zum Teil aus nicht pfändbaren Beträgen besteht, sollte es so sein, ist so vorzugehen, wie es bereits beschrieben wurde.
Für mich zeigt sich in diesem Thread, was sich bereits aus anderen Threads herauskristallisiert, dass die karitativen Stellen nicht wirklich immer eine Hilfe sind. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sie total überlastet sind und versuchen , den einen oder anderen in irgend einer Form abzuwimmeln.
Zu klären wäre, warum der Arbeitgeber nicht den kompletten pfändbaren Anteil des Lohns abführt. theoretisch kann es sich dabei ja nur darum handeln, dass der Lohn zum Teil aus nicht pfändbaren Beträgen besteht, sollte es so sein, ist so vorzugehen, wie es bereits beschrieben wurde.
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Weil der AG nach Tabelle pfändet und der persönliche Freibetrag höher ist, als der gesetzliche Mindestbetrag.
Ich selber gehe z. B. mit rund 1400€ raus, weil die Tabelle das so vorsieht.
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Re: Privatinsolvenz oder selbst tilgen?
Zu den 1305 kann ich mich noch kurz äußern, ich verdiene 1600 netto, da sind es 295 Euro die pfandbar vom Lohn sind, dann bleiben mir 1305 und bei meinem P-Konto liegt der Freibetrag bei 1178 Euro heisst, dass 127 Euro überschüssig sind.
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