Rückzahlung an Rentenkasse

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Lieschenmüller
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Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich bekomme ja eine teilweise Erwerbsminderungsrente aus Holland. Jetzt musste ich vom letzten Jahr meine Gehaltsabrechnungen dahin schicken und sie haben ein bisschen rum gerechnet. End vom Lied, ich muss 151,81€ von November wieder zurück zahlen, weil ich da Weihnachtsgeld bekommen habe.
Muss/Kann ich das jetzt meine IV rübermailen, damit sie den Pfändbaren Betrag neu berechnet und mein Arbeitgeber, das dann verrechnet oder hab ich die A-Karte und darf es als persönliches Pech betrachten?
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

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Hi Lieschenmüller,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rückzahlung an Rentenkasse" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Witwe Bolte »

Das würde ich aber doch auf jeden Fall machen!
Schließlich bekommt der IV sein Geld für ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren.
Und wenn Du nachträglich weniger pfändbares Einkommen hast, dann müsste doch auch der Abführungsbetrag geringer sein.
Schick es ihm - und berichte hier, wie er reagiert hat.

Viel Glück!
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Graf Wadula
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Graf Wadula »

Naja, Sie müssen ja nur mal überlegen, wie es bei einem "normalen" Gläubiger inm Falle einer Pfändung durch PfÜB wäre. Der würde nachträglich auch nicht zurückzahlen. Eigentlich ist mit Überweisung des Betrags jeweils die Abtretung beendet. Aber versuchen können Sie es ja.
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Lieschenmüller
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich habe jetzt erstmal mit der Rentenkasse telefoniert, da mir das komisch vorkam, dass die mein Weihnachtsgeld anrechnen. Die überaus nette, total gutgelaunte Dame, die ich da am Telefon hatte, meinte sie müsse das erst mit dem Sachbearbeiter abklären aber ihrer Ansicht nach, wäre das so nicht korrekt. Ich hoffe, dass ich morgen einen Anruf diesbezüglich bekomme und sich alles in Wohlgefallen auflöst. Sollte das nicht der Fall sein, melde ich es an meinen IV und harre der Dinge die da kommen.
@graf wadula: das ist so nicht ganz richtig. Unser Steuerbüro hat sich wohl auch irgendwo verrechnet, auch beim Weihnachzsgeld und ich bekomme 175€ zurück, weil zuviel an die Masse abgeführt. Würde bei einem normalen Gläubiger natürlich nie passieren aber der IV muss ja korrekt abrechnen.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Graf Wadula »

...
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Graf Wadula »

Lieschenmüller hat geschrieben: 17. Mär 2020, 22:36
@graf wadula: das ist so nicht ganz richtig. Unser Steuerbüro hat sich wohl auch irgendwo verrechnet, auch beim Weihnachzsgeld und ich bekomme 175€ zurück, weil zuviel an die Masse abgeführt. Würde bei einem normalen Gläubiger natürlich nie passieren aber der IV muss ja korrekt abrechnen.
Wenn Sie das so meinen.
Es ist sehr streitig, ob der TH die überwiesenen Beträge zu überprüfen hat. Nach dem Gesetz sammelt er die Beträge ein und verteilt dann. Wenn er bereits verteilt hat, wird er auch nichts zurück zahlen. Aber vielleicht haben sie ja Glück. Oder sie können ihn von ihrer Ansicht überzeugen. Jedenfalls kann ich Ihnen sagen, dass jeder TH damit anders umgeht. Und Klagen zwischen TH und Schuldner gibt es nie.
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insolaner
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von insolaner »

Graf Wadula hat geschrieben: 18. Mär 2020, 06:51Und Klagen zwischen TH und Schuldner gibt es nie.
das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, wird wohl eher selten sein, aber vom Grunde her...

Oder lief so etwas dann indirekt, also vom IV geht eine Meldung ans Gericht, und die setzten sich direkt mit dem Schuldner auseinander, oder andersrum genauso?
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Graf Wadula
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Graf Wadula »

Nein, die gibt es wirklich selten. Schauen Sie sich Ihre Sache an. Da geht es um 175 € (für Sie viel, das ist klar). Sie müssten klagen, wahrscheinlich mit einem RA. Da entstehen auf Ihrer Seite RA-Gebühren und Gerichtskosten und auf Seiten des TH auch RA-Kosten. Wenn Sie gewinnen, zahlt der TH möglicherweise die Summe (abzüglich der Kosten) aus. Sie bleiben also faktisch auf den Gesamtkosten sitzen. Wenn der TH bereits verteilt hat, dann kann er ja garnix mehr auszahlen. Und wie gesagt, nach Vollstreckungsrecht ist mit Überweisung jeweils die Vollstreckung beendet.
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Lieschenmüller
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich bin noch im Eröffneten Verfahren...darum auch IV und nicht TH.
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Lieschenmüller
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse

Beitrag von Lieschenmüller »

Ausserdem kam die Info vom IV an meinen Arbeitgeber, dass 175€ zuviel gezahlt wurden und der AG, das mit dem Pfändungsbetrag verrechnen soll. Ich brauche gar nichts einklagen.
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