Ah Ok, dann wird es in der Tat noch schwieriger. Aber ok, ich will Sie nicht entmutigen. Vielleicht haben Sie Glück. Es ist ja auch nicht jeder InsoVerwalter gleich.Lieschenmüller hat geschrieben: ↑18. Mär 2020, 21:30 Ausserdem kam die Info vom IV an meinen Arbeitgeber, dass 175€ zuviel gezahlt wurden und der AG, das mit dem Pfändungsbetrag verrechnen soll. Ich brauche gar nichts einklagen.
Rückzahlung an Rentenkasse
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Re: Rückzahlung an Rentenkasse
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