Beschluss Vergütung TH

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Blecheimer »

Hallo,

den Beschluss zur RSB habe ich schon ein paar Wochen.

Heute kam ein Beschluss bzgl. der Vergütung des TH.

Er bekommt 595,-€ inkl. Umsatzsteuer.

Darunter steht: "Die Vergütung wurde bereits in Höhe von 357,-€ ausgeglichen, so dass noch ein Restbetrag von 238,-€ offen ist.
Dem Treuhänder wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen."

Ich finde nirgends eine Aufforderung, die 238,-€ zu bezahlen.

Muss ich das jetzt noch bezahlen oder entnimmt der TH das aus der Masse?


Viele Grüße
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Beschluss Vergütung TH

Werbung

Hi Blecheimer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschluss Vergütung TH" geschaut?
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Käsebrot »

Blecheimer hat geschrieben: 11. Mär 2020, 19:22 Dem Treuhänder wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen."
Steht da doch ;)
0
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Blecheimer »

Ja schon, aber ich traue diesem Amtsdeutsch nicht so gerne.

Außerdem stellt sich mir rein logisch die Frage, wie jetzt noch Masse da sein soll. Müsste die nicht schon bei Aufhebung des eigentlichen Verfahrens verteilt worden sein?
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Käsebrot »

Meinst du beim Übergang in die WVP oder jetzt ganz zum Schluss?
Die Verteilung findet mWn nur einmal jährlich statt. Und so wie ich das bei meinem Übergang in die WVP interpretiert hab, werden von der Masse erst alle ausstehenden Kosten gezahlt bevor ausgekehrt wird.
0
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Blecheimer »

Ich meine bei Übergang in die WVP.

Danach kam, glaube ich, nichts mehr zur Masse dazu.
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Käsebrot »

Wurde bei dir nichts gepfändet während der Abtretungszeit?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Graf Wadula »

Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.

Und: dem Antsdeutsch kann man trauen, sonst stände da, sie haben es zu erstatten ;).
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von insolaner »

Graf Wadula hat geschrieben: 11. Mär 2020, 21:50 Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.
und wenn er das nicht tut, hat er Pech gehabt?

Kann ich nicht glauben, waere aber zu geil, wenn ein fehlermachender IV die Suppe selber auslöffeln müsste...
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Graf Wadula »

Wenn er das nicht macht, hat er in der Tat ein Problem. Er hat kein Anspruch gegen die Staatskasse. Und eigentlich auch nicht gegen den Schuldner. Er hätte halt ne Rücklage bilden müssen.
2
1 Bild 1 Bild
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Beschluss Vergütung TH

Beitrag von Blecheimer »

Graf Wadula hat geschrieben: 11. Mär 2020, 21:50 Der Insolvenzverwalter muss am Ende des Insolvenzverfahrens, bevor er an die Gläubiger verteilt und bevor es in die Wohlverhaltensphase geht, eine Rücklage für die zu erwartenden Kosten bilden. Ist ne BGH-Entscheidung gewesen. Das ist seit dem so üblich. Diese Ksoten werden dann aus der Rücklage erstattet.

Und: dem Antsdeutsch kann man trauen, sonst stände da, sie haben es zu erstatten ;).

Vielen für die Aufklärung Graf. :)

Ich korrigiere mich bzgl. des Amtsdeutsch: ich vertraue dem schon. Eigentlich im Gegenteil, ich bin sehr dankbar für unseren Rechtsstaat, auch wenn es manchmal sehr bürokratisch ist, so gibt es doch wertvolle Regeln.

Nur verstehe ich es häufig nicht. ;) Das Amtsdeutsch meine ich. Und das, obwohl ich mich nicht unbedingt als dumm einstufen würde, aber manche Formulierungen sind echt verwirrend. :)
0
Antworten