Das geht wohl jedem so. Das unterschreibe ich auch genau soBlecheimer hat geschrieben: ↑12. Mär 2020, 06:22 Nur verstehe ich es häufig nicht. Das Amtsdeutsch meine ich. Und das, obwohl ich mich nicht unbedingt als dumm einstufen würde, aber manche Formulierungen sind echt verwirrend.
Beschluss Vergütung TH
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Re: Beschluss Vergütung TH
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Re: Beschluss Vergütung TH
Hi zusammen,
ich habe einen ähnlichen Fall. Meine Restschuldbefreiung wurde erteilt, das ganze Verfahren ist abgeschlossen. Ich habe dann abschließend eine Kostenrechnung über die Verfahrenskosten bekommen, weil die Masse und die Pfändungen nicht ganz die Verfahrenskosten gedeckt haben. Der noch offene Betrag der Verfahrenskosten wurde mir erstmal gestundet ohne Raten.
Soweit, so gut. Es gibt nur ein Problem: Die Kostenrechnung über die Verfahrenskosten ist nicht richtig.
Der TH hat am Ende des Verfahrens dem Gericht mitgeteilt, welche Beträge er eingenommen hat. Diesen Bericht kenne ich (noch) nicht. Auf dieser Grundlage hat das Gericht die Vergütung des Treuhänders festgesetzt. Und wie auch bei @Blechheimer wurde dem TH gestattet, seine Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Allerdings hat der TH mehr Beträge eingenommen, als er dem Gericht mitgeteilt hat. Ich kenne ja meine Abtretungen und Pfändungen, das ist recht übersichtlich, und wenn ich die aufaddiere komme ich auf 1.100 €, die an den TH geflossen sind. Dieser hat dem Gericht allerdings nur Einnahmen von 800 € mitgeteilt. Da fehlen 300 €.
Ich habe jetzt Akteneinsicht beim Insolvenzgericht beantragt und werde mal schauen, wo die 300 € geblieben sind. Ich bin sicher, dass ich sie finde. Eventuell handelt es sich um ein Mißverständnis meinerseits und davon wurden bereits irgendwelche Gerichtskosten bezahlt.
Die Frage ist nur, wie gehe ich vor, wenn die 300 € beim TH schlicht "falsch gebucht" oder "vergessen" wurden? Nach meiner Vorstellung könnte ich das Geld dann von dem TH fordern, oder?
ich habe einen ähnlichen Fall. Meine Restschuldbefreiung wurde erteilt, das ganze Verfahren ist abgeschlossen. Ich habe dann abschließend eine Kostenrechnung über die Verfahrenskosten bekommen, weil die Masse und die Pfändungen nicht ganz die Verfahrenskosten gedeckt haben. Der noch offene Betrag der Verfahrenskosten wurde mir erstmal gestundet ohne Raten.
Soweit, so gut. Es gibt nur ein Problem: Die Kostenrechnung über die Verfahrenskosten ist nicht richtig.
Der TH hat am Ende des Verfahrens dem Gericht mitgeteilt, welche Beträge er eingenommen hat. Diesen Bericht kenne ich (noch) nicht. Auf dieser Grundlage hat das Gericht die Vergütung des Treuhänders festgesetzt. Und wie auch bei @Blechheimer wurde dem TH gestattet, seine Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Allerdings hat der TH mehr Beträge eingenommen, als er dem Gericht mitgeteilt hat. Ich kenne ja meine Abtretungen und Pfändungen, das ist recht übersichtlich, und wenn ich die aufaddiere komme ich auf 1.100 €, die an den TH geflossen sind. Dieser hat dem Gericht allerdings nur Einnahmen von 800 € mitgeteilt. Da fehlen 300 €.
Ich habe jetzt Akteneinsicht beim Insolvenzgericht beantragt und werde mal schauen, wo die 300 € geblieben sind. Ich bin sicher, dass ich sie finde. Eventuell handelt es sich um ein Mißverständnis meinerseits und davon wurden bereits irgendwelche Gerichtskosten bezahlt.
Die Frage ist nur, wie gehe ich vor, wenn die 300 € beim TH schlicht "falsch gebucht" oder "vergessen" wurden? Nach meiner Vorstellung könnte ich das Geld dann von dem TH fordern, oder?
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