Du kannst beim Amtsgericht einfach einen Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages stellen - dazu packst du dann alle Unterlagen - also den Bescheid vom Krankengeld und Kontoauszüge - üblicherweise wird das recht schnell und unkompliziert einmalig freigegeben.
Wenn du mir mal den Link postest von dem Beitrag wo der Antrag drin ist dann kann ich dir den runterladen und hier reinstellen
stehe ganz am Anfang
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Re: stehe ganz am Anfang
Hallo zusammen,
heute habe ich endlich den Beschluss für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze von meinem RA bekommen (lag 3 Wochen bei ihm). Ich bin gerade völlig irritiert und weiß noch nicht, wie ich damit umgehe. Am Freitag hatte ich noch Kontakt zum RA und habe ihm Unterlagen vorbei gebracht. Am Samstag erfahre ich über die öffentliche Insolvenzbekanntmachung (Justizportal) das mein Insolvenzverfahren bereits am 13.09. eröffnet wurde. Ebenfalls am Samstag bekam ich Post vom AG. Mein Antrag auf Stundung der Kosten für die Eröffnung wurde abgelehnt, weil nicht begründet.
Erfährt nicht der eigene RA als erstes von der Eröffnung und ist es nicht seine Pflicht, mich zeitnah zu unterrichten? Ist mit der Eröffnung nun die Kontopfändung und Lohnpfändung vom Tisch? Macht es Sinn, wenn ich mich selbstständig bei meiner Insolvenzverwalterin melde? Fragen über Fragen und ein flaues Gefühl bezüglich meines Anwaltes.
heute habe ich endlich den Beschluss für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze von meinem RA bekommen (lag 3 Wochen bei ihm). Ich bin gerade völlig irritiert und weiß noch nicht, wie ich damit umgehe. Am Freitag hatte ich noch Kontakt zum RA und habe ihm Unterlagen vorbei gebracht. Am Samstag erfahre ich über die öffentliche Insolvenzbekanntmachung (Justizportal) das mein Insolvenzverfahren bereits am 13.09. eröffnet wurde. Ebenfalls am Samstag bekam ich Post vom AG. Mein Antrag auf Stundung der Kosten für die Eröffnung wurde abgelehnt, weil nicht begründet.
Erfährt nicht der eigene RA als erstes von der Eröffnung und ist es nicht seine Pflicht, mich zeitnah zu unterrichten? Ist mit der Eröffnung nun die Kontopfändung und Lohnpfändung vom Tisch? Macht es Sinn, wenn ich mich selbstständig bei meiner Insolvenzverwalterin melde? Fragen über Fragen und ein flaues Gefühl bezüglich meines Anwaltes.
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Re: stehe ganz am Anfang
Die Eröffnungsgebühr liegt nur bei etwa 50 Euro (ich meine 62,50). Die Stundung für diese Gebühr wird regelmäßig formal abgelehnt, wenn sich ein entsprechender Betrag bereits aus dem im Antrag angegebenen Vermögen/Einkommen des Antragstellers ergibt. Daraus soll die Gebühr dann bedient werden und bedarf keiner Stundung.
Es ist also nichts "schlimmes".
Ne. Wenn er nicht nur den Antrag mit Dir gemacht und den AEV erstellt, sondern auch noch Verfahrensbevollmächtiger ist (ich weiß ja nicht ob das so ist) dann erfährt er alles so ziemlich zeitgleich mit Dir. Wenn er keine Verfahrensbevollmächtigung hat, erfährt er überhaupt nichts - es sei denn er guckt in seiner Freizeit in die Bekanntmachungen.
Von Tisch nicht wirklich. Die "Alt"pfändungen ruhen und an ihre Stelle rutscht die "Pfändung" des Insolvenzverwalters. Diese handhaben das allerdings in der Praxis oft unterschiedlich, weswegen es jetzt schwierig ist da aus dem Kaffeesatz zu lesen wie das jetzt bei Dir genau laufen wird.
Normalerweise nicht - es sei denn man hat ganz dringend etwas zu klären. Womit aber keine allgemeinen Fragen zum Verfahren gemeint sind. Wenn sie sich in 3-4 Wochen noch immer nicht von selbst gemeldet hat, würde ich mal anrufen und freundlich vorstellend meine uneingeschränkte Mitarbeitsbereitschaft in den Raum stellen;)
Es kommt wie gesagt drauf an wofür genau Du ihn beauftragt und bezahlt hast. Wenn es "nur" den AEV machen und den Antrag begleiten sollte ist er praktisch "fertig". Wenn er auch das Verfahren begleiten soll und dafür bezahlt wird/wurde, solltest Du nicht müde werden ihn daran zu erinnern und mit all Deinen Fragen zu löchern.
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Re: stehe ganz am Anfang
Dankeschön für die schnelle Antwort .
Der RA ist Verfahrensbevollmächtigter. Erfährt man denn die Eröffnung lediglich über dieses Justizportal? Ich hatte jetzt geglaubt, mein RA wird benachrichtigt und gibt mir dann Bescheid. Lt. öffentliche Bekanntmachung wurde am 13. eröffnet, die Bekanntmachung erfolgte am 20.. Vom AG habe ich bezüglich der Eröffnung nichts erhalten (außer besagtes Schreiben zur Gebühr).
Der RA ist Verfahrensbevollmächtigter. Erfährt man denn die Eröffnung lediglich über dieses Justizportal? Ich hatte jetzt geglaubt, mein RA wird benachrichtigt und gibt mir dann Bescheid. Lt. öffentliche Bekanntmachung wurde am 13. eröffnet, die Bekanntmachung erfolgte am 20.. Vom AG habe ich bezüglich der Eröffnung nichts erhalten (außer besagtes Schreiben zur Gebühr).
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Re: stehe ganz am Anfang
Nich dafür:)
Man erfährt es über das Portal und über die Beschlüsse die postalisch verschickt werden. Der Bevollmächtigte erhält genau das Gleiche was Du auch bekommst und zur gleichen Zeit (es sei denn die Post arbeitet unterschiedlich schnell).
Diese zeitliche Abfolge ist so normal und auch so gewollt. Die Bekanntmachung erfolgt erst wenn die Eröffnung bereits gelaufen ist.
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Re: stehe ganz am Anfang
Es steht Ihnen jedoch frei, bei dem Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht einen Antrag gemäß §§ 36 Abs. 1 InsO i. V. m. § 850 k Abs. 4, 850 c Abs. 2 ZPO auf Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages (sog. Blankettbeschluss) zu stellen. Den Antrag müssen Sie unter Vorlage von Nachweisen (Lohnabrechnungen + Kontoauszüge) stellen.
Dies empfiehlt sich dann, wenn nach der Lohnpfändung der pfändungsfreie Betrag auf das P-Konto überwiesen wurde und zusätzlich nochmals vom P-Konto gepfändet wurde (= Pfändung pfändungsfreier Geldbeträge auf dem P-Konto).
Dies empfiehlt sich dann, wenn nach der Lohnpfändung der pfändungsfreie Betrag auf das P-Konto überwiesen wurde und zusätzlich nochmals vom P-Konto gepfändet wurde (= Pfändung pfändungsfreier Geldbeträge auf dem P-Konto).
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