Hallo zusammen,
mein Vater ist leider verstorben, somit gehen seine 50 Prozent vom Haus an meine Mutter , der nun das Haus zu 100 Prozent gehört. Gibt auch ein Testament dazu .
Besteht die Gefahr das der IV meinen Pflichtanteil pfänden kann ?
Pflichtteil Erbe
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Re: Pflichtteil Erbe
Ich glaube, diese Gefahr besteht nur dann, wenn Deine Insolvenz kein "Nullsummenspiel" ist, sprich: Wenn es "Masse" gibt und der IV damit "Spielgeld" hat, denn er wird vermutlich nicht sein eigenes Geld aufs Spiel setzen.
Ich kenne einen Fall, wo der Erbfall sogar im eröffneten Verfahren eingetreten ist.
Der IV hat zwei, drei Briefe an die Miterben geschrieben, diese haben auf stur geschaltet und der IV hat nichts weiter unternommen, eben weil ja nichts in der Masse gewesen sei, schrieb er auf Nachfrage, warum er sich nicht um den Erbteil kümmere.
Ich kenne einen Fall, wo der Erbfall sogar im eröffneten Verfahren eingetreten ist.
Der IV hat zwei, drei Briefe an die Miterben geschrieben, diese haben auf stur geschaltet und der IV hat nichts weiter unternommen, eben weil ja nichts in der Masse gewesen sei, schrieb er auf Nachfrage, warum er sich nicht um den Erbteil kümmere.
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Re: Pflichtteil Erbe
Nein, der Pflichtteilsanspruch fällt nur dann in die Insolvenzmasse, wenn der Anspruchsberechtigte selbst den Anspruch geltend macht.
Als "höchstpersönliches Recht" (ebenso wie Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft) steht dieses Recht nur dem Pflichtteilsberechtigten selbst zu.
Muss man im EInzelfall abwägen, was für einen sinnvoll ist.
Gr, Fib
Als "höchstpersönliches Recht" (ebenso wie Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft) steht dieses Recht nur dem Pflichtteilsberechtigten selbst zu.
Muss man im EInzelfall abwägen, was für einen sinnvoll ist.
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Re: Pflichtteil Erbe
Danke für diese Info, Inso?.
Also wieder eine Falschaussage von diesem IV ... ?
Oder ... @Fib:
Hätte der Insolaner in "meinem" Fall s.o. selbst den Pflichtteil einfordern müssen, damit der IV ihn dann mit PKH eintreiben kann ?
Der IV hat damals allerdings sinngemäß geschrieben (nach der Info an ihn wg. des Erbfalls): Nein Sie brauchen sich jetzt um nichts mehr zu kümmern, das ist jetzt meine Sache, das Erbteil einzutreiben, da der Erbfall im eröffneten Verfahren eingetreten ist.
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Re: Pflichtteil Erbe
aaaalso, wenn ich es richtig verstanden hab, geht es bei der Ausgangsfrage und deiner Frage, Mrs Rob, um zwei verschiedene Sachverhalte:
1. Pflichtteilsanspruch
Fällt nur in Masse, wenn vom Schuldner selbst der Anspruch geltend gemacht wird - gegen den Willen des Schuldners kann der IV das nicht
2. Anspruch aus Erbschaft
Der Anspruch besteht ja bereits durch den Erbfall automatisch. D.h. es geht nicht um die Frage, ob er geltend gemacht wird (er ist ja schon da) sonder ob er "zu Geld gemacht" wird.
Und dann kommt überhaupt erst die Frage auf, ob der IV versucht, z.B. durch Auseinandersetzung mit den Miterben, diesen bestehenden Anspruch zu realisieren - das is dann immer vom Einzelfall abhängig.
Auch in dem Fall könnte der Schuldner jedoch, ohne RSB zu gefährden, die Erbschaft ausschlagen (Fristen beachten)
Gruß, Fib
1. Pflichtteilsanspruch
Fällt nur in Masse, wenn vom Schuldner selbst der Anspruch geltend gemacht wird - gegen den Willen des Schuldners kann der IV das nicht
2. Anspruch aus Erbschaft
Der Anspruch besteht ja bereits durch den Erbfall automatisch. D.h. es geht nicht um die Frage, ob er geltend gemacht wird (er ist ja schon da) sonder ob er "zu Geld gemacht" wird.
Und dann kommt überhaupt erst die Frage auf, ob der IV versucht, z.B. durch Auseinandersetzung mit den Miterben, diesen bestehenden Anspruch zu realisieren - das is dann immer vom Einzelfall abhängig.
Auch in dem Fall könnte der Schuldner jedoch, ohne RSB zu gefährden, die Erbschaft ausschlagen (Fristen beachten)
Gruß, Fib
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