bei der Suche habe ich leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, deswegen hier mal zur Diskussion gestellt:
Ein Kauf eines Artikels (mehrfach vorhanden) zu 66 Euro wird vereinbart, Käufer erhält entsprechende Bankdaten, Betragsinfo und eindeutigen Verwendungszweck - und überweist stattdessen 120 Euro mit Vermerk "2 Stück".
Darauf angesprochen, meint er "sorry, danke" - da der Verkäufer ihn aber nicht mit dieser Frechheit durchkommen lassen will, fordert er den Restbetrag* ein.
Nun sagt der Käufer "dann überweise 54 Euro zurück" - auch blöd...
Abgesehen davon, dass die Käufer-Bankverbindung nicht bekannt ist (ja, könnte man nach fragen

* Ein Verkauf von zwei Artikeln zu 130 Euro (incl. "Mengenrabatt, war auch vorher mitgeteilt) wäre ok, hat der Verkäufer darauf eine Chance?
Sind nur fiktive Werte, die Realität ist leider anders (deutlich geringer)...
Die Frage ist, ob der VK ein Recht auf die Differenzzahlung hat, oder der K (der mehrfach explizit zwei Karten bestellt hat, aber erst in und nach der Überweisung, vorher wollte er nur eine) ein unbedingtes Anrecht auf Rückzahlung der Überzahlung, wo er doch zwei wollte?
Noch wurde/n der/die Artikel (Konzertkarten) nicht verschickt (elektronisch vereinbart), aber das ganze kann sich natürlich bis nach dem Konzert hinziehen, das spielt auch eine Rolle mit...
Gespannt auf Eure Meinungen,