Moin,
bei der Suche habe ich leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, deswegen hier mal zur Diskussion gestellt:
Ein Kauf eines Artikels (mehrfach vorhanden) zu 66 Euro wird vereinbart, Käufer erhält entsprechende Bankdaten, Betragsinfo und eindeutigen Verwendungszweck - und überweist stattdessen 120 Euro mit Vermerk "2 Stück".
Darauf angesprochen, meint er "sorry, danke" - da der Verkäufer ihn aber nicht mit dieser Frechheit durchkommen lassen will, fordert er den Restbetrag* ein.
Nun sagt der Käufer "dann überweise 54 Euro zurück" - auch blöd...
Abgesehen davon, dass die Käufer-Bankverbindung nicht bekannt ist (ja, könnte man nach fragen ) - was gibt es für Chancen, aus der Nummer rauszukommen?
* Ein Verkauf von zwei Artikeln zu 130 Euro (incl. "Mengenrabatt, war auch vorher mitgeteilt) wäre ok, hat der Verkäufer darauf eine Chance?
Sind nur fiktive Werte, die Realität ist leider anders (deutlich geringer)...
Die Frage ist, ob der VK ein Recht auf die Differenzzahlung hat, oder der K (der mehrfach explizit zwei Karten bestellt hat, aber erst in und nach der Überweisung, vorher wollte er nur eine) ein unbedingtes Anrecht auf Rückzahlung der Überzahlung, wo er doch zwei wollte?
Noch wurde/n der/die Artikel (Konzertkarten) nicht verschickt (elektronisch vereinbart), aber das ganze kann sich natürlich bis nach dem Konzert hinziehen, das spielt auch eine Rolle mit...
Gespannt auf Eure Meinungen,
eBay-Kleinanzeigen
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Re: eBay-Kleinanzeigen
Meine Meinung: Ein verbindlicher Kaufvertrag über zwei Teile zu 120,00 Euro ist bisher nicht zustande gekommen. Man könnte sogar darüber streiten, ob ein verbindlicher Kaufvertrag über ein Teil zu 66,00 Euro zustande gekommen ist (meine Meinung).
Der Verkäufer hat jetzt die Wahl: Ein Teil verkaufen und 54,00 Euro zurücküberweisen ODER nachzuverhandeln und ein neues Angebot vorzulegen, z.B. zwei Teile zu 125,00 Euro ... oder was auch immer.
Wo ist das Problem ?
Der Verkäufer hat jetzt die Wahl: Ein Teil verkaufen und 54,00 Euro zurücküberweisen ODER nachzuverhandeln und ein neues Angebot vorzulegen, z.B. zwei Teile zu 125,00 Euro ... oder was auch immer.
Wo ist das Problem ?
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Re: eBay-Kleinanzeigen
Die Bankdaten siehst du in der Regel im Onlinebanking. Falls nicht: deine Bank hat sie. Einer Rücküberweisung steht nichts im Weg.
Um zu wissen, über was genau der Kaufvertrag zustande gekommen ist, müsste man den genauen Wortlaut der Vereinbarung zwischen K und VK kennen.
Ich persönlich würde mir den Stress aber wohl nicht machen. 1 Teil verschicken, Rest des Geldes retour.
Um zu wissen, über was genau der Kaufvertrag zustande gekommen ist, müsste man den genauen Wortlaut der Vereinbarung zwischen K und VK kennen.
Ich persönlich würde mir den Stress aber wohl nicht machen. 1 Teil verschicken, Rest des Geldes retour.
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