Hallo, im Netz konnte ich keine befriedigende Antwort finden.
Vielleicht hatte von euch ja schonmal folgende Situation/Fall
Ausgangslage: überschuldet, Vermögensauskunft abgegeben, Lohnpfändung, PI ist fürs folgende Jahr angestrebt
Es wird Prozesskostenhilfe beantragt, und die Prozesskosten werden nicht übernommen.
Es wird vom Gericht eine Ratenzahlung bewilligt und eine Rate von 450€ festgesetzt?
Frage:
- Wann beginnt die Ratenzahlung?
- Was passiert, wenn dem Schuldner von vornherein klar ist, das er die Raten nicht zahlen kann?
Prozesskostenhilfe Rückzahlung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Prozesskostenhilfe Rückzahlung
Du kannst echt fragen stellen... Woher soll das hier einer wissen?
Also wenn ich raten müsste und Indianer wäre, würde ich sagen: Wenn der Mond den Horizont zum siebten Male küsst, nachdem der Geier vor der letzten Winters Ruh zuletzt im Dämmerlicht sein Geschäft verrichtete. Wenn das dann anfängt zum Himmel zu stinken noch ne halbe Stunde.
Ich würde mal meinen, dass sich die Kostenforderung dann hübsch und aufrecht wie ein Zinnsoldat in Dein Portfolio einreihen müsste ohne dabei irgendwie besonders zu sein.
Es wäre aber auch ein bisschen hilfreich, wenn Du ein bisschen mehr über den Prozess preisgeben würdest. Also wer den angestoßen hat, welche Kosten genau entstanden sind und inwieweit die von Deiner Seite vermeidbar gewesen sein könnten (Pflichtverteidiger? etc.)
0
Re: Prozesskostenhilfe Rückzahlung
Ich Dreh ab - was nimmst du, außer alkoholhaltige Erfrischungsgetränke?caffery hat geschrieben: ↑18. Feb 2020, 19:31 Also wenn ich raten müsste und Indianer wäre, würde ich sagen: Wenn der Mond den Horizont zum siebten Male küsst, nachdem der Geier vor der letzten Winters Ruh zuletzt im Dämmerlicht sein Geschäft verrichtete. Wenn das dann anfängt zum Himmel zu stinken noch ne halbe Stunde.
Made my day! Danke Caffery
0
Re: Prozesskostenhilfe Rückzahlung
Für die Anwaltspflicht kann ich ja nichts...
Mir geht es nur darum, führen die Schulden zur Versagung der Restschuldbefreiung?
Kann dafür über das Pfändbare Einkommen hinaus Vollstreckt werden?
Mir geht es nur darum, führen die Schulden zur Versagung der Restschuldbefreiung?
Kann dafür über das Pfändbare Einkommen hinaus Vollstreckt werden?
0