Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Das kann man aber auch so oder so sehen. Das oberste Credo dürfte die Systemrettung sein. Ein schnelleres streichen von Schulden/Geld ist dem Ganzen durchaus zuträglich.
Die Wirtschaft (zumindest die "lobbyrelevante") ist für Zahlungsausfälle ohnehin abgesichert und profitiert in Wahrheit von den "Kunden ohne Geld" im Endeffekt mehr als sie drunter leidet, die Banken werden ohnehin vergemeinschaftet und von dieser im Ernstfall "gerettet".
Okay... ich schweife ab...
Die Wirtschaft (zumindest die "lobbyrelevante") ist für Zahlungsausfälle ohnehin abgesichert und profitiert in Wahrheit von den "Kunden ohne Geld" im Endeffekt mehr als sie drunter leidet, die Banken werden ohnehin vergemeinschaftet und von dieser im Ernstfall "gerettet".
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
.. da meinete ich auch tatsächlich eher den "Lobbybereich" der IV.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Für die Freunde von Texten von maximaler Knörtzeligkeit und der bevorstehenden Insolvenz-Novelle hat das Bundesministerium für Justiz neuen Lesestoff herausgebracht. Einen Referentenentwurf...
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
24 Seiten randvoll mit Lesespaß!
Viel Spaß dabei!
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
24 Seiten randvoll mit Lesespaß!
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Vielen Dank für die Information..
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Die Verkürzung der Fristen für die Speicherung der Daten über das Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien wäre ja sehr erfreulich!
Hoffentlich wird das so beschlossen.
Hoffentlich wird das so beschlossen.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Es wäre auch interessant ob die Höchstspeicherdauer für die Auskunfteien dann auch für Altverfahren gilt oder erst ab den neuen Verfahren.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Der Referentenentwurf beinhaltet eine neue Sperrfrist nach Erteilung der RSB für Anträge an Juli 2022. Die neue Sperrfrist ist schlicht stichtagsbezogen formuliert und knüpft an die Antragstellung so an, als habe man die RSB im Altverfahren drei Jahre nach Antragstellung im Altverfahren erhalten - es soll ja alle 16 Jahre einen Zugang zum RSB-Verfahren geben.
Denn::
Die Anträge ab Juli 2022 sehen vor, dass der Antragsteller versichert, innerhalb der letzten 13 Jahre keine RSB erteilt bekommen zu haben - so verstehe ich den Text.
Wenn also im Juli 2022 ein Antrag gestellt wird muss die Erteilung der Restschuldbefreiung von Juli 2009 erfolgt sein, um die Sperrfrist beachtet zu haben - hoffentlich kein Rechen-, sondern allenfalls ein Denk- oder Verständnisfehler von mir....
Wenn also bei Antragstellung im Juni 2022 die RSB nur 10 Jahre zurückliegen muss, um mit der Sperrfrist keine Probleme zu bekommen, dann sind die "neu gestrauchelten" Antragsteller mit einer RSB aus 2009 bis 2012 etwas benachteiligt - wer also mit dem Gedanken eines Zweitantrages beschäftigt ist und das erste Verfahren zwischen 2009 und 2012 beenden konnte, ist gehalten, etweder den Antrag vor dem Juli 2022 zu stellen oder er muss dann zusätzlich mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre warten.
Wer versteht den Text anders als ich bisher....
Denn::
Die Anträge ab Juli 2022 sehen vor, dass der Antragsteller versichert, innerhalb der letzten 13 Jahre keine RSB erteilt bekommen zu haben - so verstehe ich den Text.
Wenn also im Juli 2022 ein Antrag gestellt wird muss die Erteilung der Restschuldbefreiung von Juli 2009 erfolgt sein, um die Sperrfrist beachtet zu haben - hoffentlich kein Rechen-, sondern allenfalls ein Denk- oder Verständnisfehler von mir....
Wenn also bei Antragstellung im Juni 2022 die RSB nur 10 Jahre zurückliegen muss, um mit der Sperrfrist keine Probleme zu bekommen, dann sind die "neu gestrauchelten" Antragsteller mit einer RSB aus 2009 bis 2012 etwas benachteiligt - wer also mit dem Gedanken eines Zweitantrages beschäftigt ist und das erste Verfahren zwischen 2009 und 2012 beenden konnte, ist gehalten, etweder den Antrag vor dem Juli 2022 zu stellen oder er muss dann zusätzlich mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre warten.
Wer versteht den Text anders als ich bisher....
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Was ich im Entwurf nicht finden konnte ist eine Angabe über Speicher-bzw. Löschfristen. Vielleicht ist dieses Elend mit den zusätzlichen 3 Jahren "Brandmarkung" dann ja auch Geschichte.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
@Imker
Ja, habe ich auch so gelesen. Finde ich aber nicht schlimm. Wahrscheinlich wird es aber diesbezüglich Klagen geben;)
@Kolobok
Da hat wohl gegen Ende die Lesefäule eingesetzt Auf Seite 22 unten gehts los.
Ja, habe ich auch so gelesen. Finde ich aber nicht schlimm. Wahrscheinlich wird es aber diesbezüglich Klagen geben;)
@Kolobok
Da hat wohl gegen Ende die Lesefäule eingesetzt Auf Seite 22 unten gehts los.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Oh sorry, da lese ich gleich nochmals......
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