So, vielen Dank für die Diskusion. Auch wenn der Anlass für mich nicht so toll ist, so bringt es doch etwas Bewegung in dieses Forum.
Er wird sich jetzt erst einmal beim Arbeitsamt suchend melden und die Berufsberatung zu Rate ziehen. Das könnte tatsächlich das Kindergeld für paar Wochen retten. Evtl. Haben die ja auch eine Maßnahme in die er einsteigen könnte. Dann gäbe es evtl. doch noch eine Veränderung sofern eine Maßnahme zur Ausbildung beitragen könnte. Der Tip mit dem Psychologen ist auch nicht schlecht. Wer 6 Monate vor Abschluss die Klamotten hinwirft, kann sie ja nicht alle beisammen haben
Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
Hier ist doch ohnehin schon einiges los;) Du wolltest wohl sagen "noch mehr" Bewegung!:)
Grade ist mir noch etwas eingefallen: Es wäre auch eine Möglichkeit den Anspruch wieder herzustellen indem der Knabe ein FSJ beginnen würde. Diese sind i.d.R. nicht besonders schwierig zu bekommen und zeitlich einigermaßen flexibel für den Fall, dass er seine neue Berufung während dieser Zeit findet.
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
Ja, da wären z.B. Autismus, der sich erst relativ spät manifestiert, was übrigens gar nicht so selten ist. Oder auch Depressionen, die allerdings rezidivierend sein müssten. Interessant wäre auch ein Beginn juveniler Schizophrenie, was, wie mir erst gestern eine Klinikärztin erzählte, mit einer Depression als Vorlauf beginnen kann. Dazu kommen dann diverse Persönlichkeitsstörungen und nicht zu vergessen die bipolare Störung.imker hat geschrieben: ↑4. Jan 2020, 19:12 In solchen Fällen kann es hilfreich - aber auch schmerzlich sein - einen Arzt aufzusuchen und dem das "Ganze" zu schildern - kommt der zu dem Eindruck und der Überzeugung, dass da psychis etwas anders als bei anderen ist, dann sollte das vor dem 25. Lebensjahr festgestellt werdenund dann gibt es ggf auch Kindergeld bis zum Lebensende...
Insgesamt ist das aber eine Möglichkeit, die mir eher ein gewisses Unbehagen hervorruft. Es ist eigentlich keinen Eltern zu wünschen, dass bei ihrem Kind eine der erfolgversprechenden Diagnosen gestellt wird.
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
@ ichhabwasvergessen :
Zu wünschen ist das auch der betroffenen Person nicht - wenn dann die Krankheit ohne Diagnoise bleibt, bleibt sie unerkannt und unbehandelt sowie die Eltern und das Kind ohne sonst rechtmäßig fließendes Geld.
Kein schönes Thema kommt bei meinen Mandanten auch vielleicht nur alle zwei bis 4 Jahre so vor, dass ich es mitbekomme...
Zu wünschen ist das auch der betroffenen Person nicht - wenn dann die Krankheit ohne Diagnoise bleibt, bleibt sie unerkannt und unbehandelt sowie die Eltern und das Kind ohne sonst rechtmäßig fließendes Geld.
Kein schönes Thema kommt bei meinen Mandanten auch vielleicht nur alle zwei bis 4 Jahre so vor, dass ich es mitbekomme...
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
Mein Sohn hat sich mittlerweile beim Arbeitamt beraten lassen. Ich hatte mich gewundert das die den erst Suchend melden wollen wenn er den Termin zur Beratung wahrgenommen hat. Damit hatte ich für die Kindergeldstelle erst mal nichts in der Hand. Jetzt haben die Ihm so eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme angeboten wo er dann auch einen Vorstellungsgespräch hatte. Nachdem ich das gegooglelt hatte stellte ich fest das er da gar nicht so einfach mit Bus und Bahn hin und her kommt. Wären Fahrzeit von fast 4 Stunden hin und Rück. Dann sollte er nachfragen ob es nicht etwas näheres gäbe. Ja gibt es. Dann haben die rumtelefoniert und er soll jetzt eine Einladung bekommen. Irgendwie kommt da aber nix. Soll er da nochmal anrufen und nachfragen.
Wenn es aber dazu kommt das er erstmal da hin geht, dann ist es doch wie eine Schule oder Ausbildung o.ä. !?
Dann sollte er ja wieder unterhaltsberechtigt sein. Mein IV äußert sich natürlich auch nicht. Wozu auch. Seine Kohle läuft quasi auch wenn er nix macht.
Wenn es aber dazu kommt das er erstmal da hin geht, dann ist es doch wie eine Schule oder Ausbildung o.ä. !?
Dann sollte er ja wieder unterhaltsberechtigt sein. Mein IV äußert sich natürlich auch nicht. Wozu auch. Seine Kohle läuft quasi auch wenn er nix macht.
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
Ja nun - wer will denn hier was von wem? Die von ihm oder er von denen?
Soll heißen: ja klar!
Diese Arbeitsbeschöni... - eh beschaffungs-Klamotten gem. § 54a SGB III (abgekürzt mit BvB - was aber nichts mit dem besten Ballspielverein der Welt zu tun hat;)) gelten als Teil der Berufsausbildung, was entsprechend einen Kindergeldanspruch begründet.
Sehe ich auch so.
Der Mensch ist nicht Dein Berater !!!111elf!!
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Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch
Das war keine Fragegurami hat geschrieben: ↑3. Feb 2020, 17:39
Soll er da nochmal anrufen und nachfragen.
Ja nun - wer will denn hier was von wem? Die von ihm oder er von denen?
Soll heißen: ja klar!
Ja weiss ich ja. Mach grade wieder die Steuer und zwar das dritte mal. Mache also auch Sachen die eigentlich seine sind.Der Mensch ist nicht Dein Berater !!!111elf!!
Ja das ist bestimmt keine tolle Sache aber besser als rumhängen. Ich hatte ihm gesagt das ich auch auf seine Unterhaltsdingends verzichten könnte wenn ich ihn dafür nicht mehr finanzieren müsse. Man kann sich ja auch in der Zeit eine Job suchen. Muss ja kein Vollzeitjob sein. Aber da kommt auch von dem Sohnemann nix. Ich könnte heulen.Diese Arbeitsbeschöni... - eh beschaffungs-Klamotten gem. § 54a SGB III (abgekürzt mit BvB - was aber nichts mit dem besten Ballspielverein der Welt zu tun hat;)) gelten als Teil der Berufsausbildung, was entsprechend einen Kindergeldanspruch begründet.
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