Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
gurami
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 212
Registriert: 9. Aug 2019, 15:24

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von gurami »

So, vielen Dank für die Diskusion. Auch wenn der Anlass für mich nicht so toll ist, so bringt es doch etwas Bewegung in dieses Forum.

Er wird sich jetzt erst einmal beim Arbeitsamt suchend melden und die Berufsberatung zu Rate ziehen. Das könnte tatsächlich das Kindergeld für paar Wochen retten. Evtl. Haben die ja auch eine Maßnahme in die er einsteigen könnte. Dann gäbe es evtl. doch noch eine Veränderung sofern eine Maßnahme zur Ausbildung beitragen könnte. Der Tip mit dem Psychologen ist auch nicht schlecht. Wer 6 Monate vor Abschluss die Klamotten hinwirft, kann sie ja nicht alle beisammen haben 😉
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von caffery »

gurami hat geschrieben: 4. Jan 2020, 20:36 so bringt es doch etwas Bewegung in dieses Forum.
Hier ist doch ohnehin schon einiges los;) Du wolltest wohl sagen "noch mehr" Bewegung!:)

Grade ist mir noch etwas eingefallen: Es wäre auch eine Möglichkeit den Anspruch wieder herzustellen indem der Knabe ein FSJ beginnen würde. Diese sind i.d.R. nicht besonders schwierig zu bekommen und zeitlich einigermaßen flexibel für den Fall, dass er seine neue Berufung während dieser Zeit findet.
0
ichhabwasvergessen
gesperrt
Reaktionen: 10
Beiträge: 52
Registriert: 29. Aug 2018, 13:28

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von ichhabwasvergessen »

imker hat geschrieben: 4. Jan 2020, 19:12 In solchen Fällen kann es hilfreich - aber auch schmerzlich sein - einen Arzt aufzusuchen und dem das "Ganze" zu schildern - kommt der zu dem Eindruck und der Überzeugung, dass da psychis etwas anders als bei anderen ist, dann sollte das vor dem 25. Lebensjahr festgestellt werdenund dann gibt es ggf auch Kindergeld bis zum Lebensende...
Ja, da wären z.B. Autismus, der sich erst relativ spät manifestiert, was übrigens gar nicht so selten ist. Oder auch Depressionen, die allerdings rezidivierend sein müssten. Interessant wäre auch ein Beginn juveniler Schizophrenie, was, wie mir erst gestern eine Klinikärztin erzählte, mit einer Depression als Vorlauf beginnen kann. Dazu kommen dann diverse Persönlichkeitsstörungen und nicht zu vergessen die bipolare Störung.

Insgesamt ist das aber eine Möglichkeit, die mir eher ein gewisses Unbehagen hervorruft. Es ist eigentlich keinen Eltern zu wünschen, dass bei ihrem Kind eine der erfolgversprechenden Diagnosen gestellt wird.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von imker »

@ ichhabwasvergessen :
Zu wünschen ist das auch der betroffenen Person nicht - wenn dann die Krankheit ohne Diagnoise bleibt, bleibt sie unerkannt und unbehandelt sowie die Eltern und das Kind ohne sonst rechtmäßig fließendes Geld.

Kein schönes Thema kommt bei meinen Mandanten auch vielleicht nur alle zwei bis 4 Jahre so vor, dass ich es mitbekomme...
0
gurami
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 212
Registriert: 9. Aug 2019, 15:24

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von gurami »

Mein Sohn hat sich mittlerweile beim Arbeitamt beraten lassen. Ich hatte mich gewundert das die den erst Suchend melden wollen wenn er den Termin zur Beratung wahrgenommen hat. Damit hatte ich für die Kindergeldstelle erst mal nichts in der Hand. Jetzt haben die Ihm so eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme angeboten wo er dann auch einen Vorstellungsgespräch hatte. Nachdem ich das gegooglelt hatte stellte ich fest das er da gar nicht so einfach mit Bus und Bahn hin und her kommt. Wären Fahrzeit von fast 4 Stunden hin und Rück. Dann sollte er nachfragen ob es nicht etwas näheres gäbe. Ja gibt es. Dann haben die rumtelefoniert und er soll jetzt eine Einladung bekommen. Irgendwie kommt da aber nix. Soll er da nochmal anrufen und nachfragen.

Wenn es aber dazu kommt das er erstmal da hin geht, dann ist es doch wie eine Schule oder Ausbildung o.ä. !?

Dann sollte er ja wieder unterhaltsberechtigt sein. Mein IV äußert sich natürlich auch nicht. Wozu auch. Seine Kohle läuft quasi auch wenn er nix macht.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von caffery »

gurami hat geschrieben: 3. Feb 2020, 17:39 Soll er da nochmal anrufen und nachfragen.
Ja nun - wer will denn hier was von wem? Die von ihm oder er von denen?
Soll heißen: ja klar!
gurami hat geschrieben: 3. Feb 2020, 17:39 Wenn es aber dazu kommt das er erstmal da hin geht, dann ist es doch wie eine Schule oder Ausbildung o.ä. !?
Diese Arbeitsbeschöni... - eh beschaffungs-Klamotten gem. § 54a SGB III (abgekürzt mit BvB - was aber nichts mit dem besten Ballspielverein der Welt zu tun hat;)) gelten als Teil der Berufsausbildung, was entsprechend einen Kindergeldanspruch begründet.
gurami hat geschrieben: 3. Feb 2020, 17:39 Dann sollte er ja wieder unterhaltsberechtigt sein.
Sehe ich auch so.
gurami hat geschrieben: 3. Feb 2020, 17:39 Mein IV äußert sich natürlich auch nicht. Wozu auch. Seine Kohle läuft quasi auch wenn er nix macht.
Der Mensch ist nicht Dein Berater !!!111elf!!
0
gurami
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 212
Registriert: 9. Aug 2019, 15:24

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von gurami »

gurami hat geschrieben: ↑3. Feb 2020, 17:39
Soll er da nochmal anrufen und nachfragen.
Ja nun - wer will denn hier was von wem? Die von ihm oder er von denen?
Soll heißen: ja klar!
Das war keine Frage :-)
Der Mensch ist nicht Dein Berater !!!111elf!!
Ja weiss ich ja. Mach grade wieder die Steuer und zwar das dritte mal. Mache also auch Sachen die eigentlich seine sind.
Diese Arbeitsbeschöni... - eh beschaffungs-Klamotten gem. § 54a SGB III (abgekürzt mit BvB - was aber nichts mit dem besten Ballspielverein der Welt zu tun hat;)) gelten als Teil der Berufsausbildung, was entsprechend einen Kindergeldanspruch begründet.
Ja das ist bestimmt keine tolle Sache aber besser als rumhängen. Ich hatte ihm gesagt das ich auch auf seine Unterhaltsdingends verzichten könnte wenn ich ihn dafür nicht mehr finanzieren müsse. Man kann sich ja auch in der Zeit eine Job suchen. Muss ja kein Vollzeitjob sein. Aber da kommt auch von dem Sohnemann nix. Ich könnte heulen.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Unterhaltspflicht 20 jähriger und Schulabbruch

Beitrag von tidus82 »

caffery hat geschrieben: 3. Feb 2020, 17:55 (abgekürzt mit BvB - was aber nichts mit dem besten Ballspielverein der Welt zu tun hat;))
*hust*
1
1 Bild
Antworten