Hallo zusammen!
Es ist durchaus möglich, dass ich die Fragen schon einmal gestellt habe, hätte aber zwei zu dem Thema.
1. Kann jeder Gläubiger die Pfändung direkt beim Finanzamt beantragen?
2. Muss das Finanzamt dem Schuldner mitteilen, an wen der Betrag gezahlt worden ist, bzw. wer pfändet?
Gruß arreis
Pfändung der Einkommenssteuererstattung
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Pfändung der Einkommenssteuererstattung
Hi arreis,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung der Einkommenssteuererstattung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung der Einkommenssteuererstattung" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Pfändung der Einkommenssteuererstattung
1. Ja
2. Keine Ahnung. Der Schuldner kriegt halt den PfÜB zugestellt. Daraus ergibt sich ja alles. Wozu braucht man da noch eine extra Mitteilung vom FA?
§ 46 AO
2. Keine Ahnung. Der Schuldner kriegt halt den PfÜB zugestellt. Daraus ergibt sich ja alles. Wozu braucht man da noch eine extra Mitteilung vom FA?
§ 46 AO
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